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Kann ich in die GKV?

Verfasst: 26.09.2008, 10:36
von Fridolin
Hallo also folgender Sachverhalt:
Ich war zu Beginn des Studiums bis zum 25. Lebensjahr über meine Mutter bei der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Dann bin ich natürlich wegen meines Alters aus der Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschieden und war ab dann bei meinem Stiefvater in der privaten Krankenversicherung mitversichert. Ich war also nie selbst bei der GKV oder PKV eigenständig versichert. Ich habe auch nie etwas unterschrieben, dass ich nicht in die GKV zurückkehre etc. Nun hab ich mein Examen hinter mir und werde am 30.09. exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation endet auch automatisch meine Mitversicherung in der PKV. Leider fange ich erst am 01.12. bzw. 01.01. am Landgericht an. Bis dahin - vom 01.10. bis 30.11. - muss ich mich selbst versichern.

Kann ich dies problemlos bei der GKV tun?

Verfasst: 26.09.2008, 12:56
von Krankenkassenfee
Hallo,

nein. Ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht.

Für das, was in der Vergangenheit schief gelaufen ist, würde ich kein Fass aufmachen. Da könnten eher noch Beitragsforderungen aus der GKV für 4 Jahre auf Dich zukommen, wenn die Befreiiung von der Versicherungspflicht tatsächlich nicht korrekt gelaufen ist.

Musst leider in den sauren Apfel beissen und den hohen PKV-Beitrag zahlen.

LG, Fee

Re: Kann ich in die GKV?

Verfasst: 27.09.2008, 22:18
von Bo_
Fridolin hat geschrieben:Hallo also folgender Sachverhalt:
Ich war zu Beginn des Studiums bis zum 25. Lebensjahr über meine Mutter bei der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Dann bin ich natürlich wegen meines Alters aus der Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschieden und war ab dann bei meinem Stiefvater in der privaten Krankenversicherung mitversichert. Ich war also nie selbst bei der GKV oder PKV eigenständig versichert. Ich habe auch nie etwas unterschrieben, dass ich nicht in die GKV zurückkehre etc. Nun hab ich mein Examen hinter mir und werde am 30.09. exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation endet auch automatisch meine Mitversicherung in der PKV. Leider fange ich erst am 01.12. bzw. 01.01. am Landgericht an. Bis dahin - vom 01.10. bis 30.11. - muss ich mich selbst versichern.

Kann ich dies problemlos bei der GKV tun?
hallo fridolin,

bleibt doch in der pkv von deinem vater. wenn du glück hast entfallen bzw. hast du nur abgeschwächte gesundheitsfragen. fängst du am landesgericht, als beamter an? wenn ja, ist für dich die pkv die bessere alternative.

Verfasst: 30.09.2008, 10:22
von Targot
fängst du am landesgericht, als beamter an? wenn ja, ist für dich die pkv die bessere alternative.
Ohne Kenntnis der gesundheitlichen Situation und Lebensplanung hinsichtlich Familiengründung, mitzuversichernde Kinder etc. halte ich diese Behauptung für sehr kühn!