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Krankengeld oder ALG2

Verfasst: 07.10.2008, 07:53
von MARCUS1980
Hallo,

ich bitte um Eure mithilfe.
Ich war seit 1.8.2008 angestellt, jedoch durch einen Bandscheibenvorfall seit September immer wieder Krankgeschrieben.

War am 28.08. und 29.08. das erste mal Krankgeschrieben und bin dann wieder gegangen. Jedoch bremste es mich immer iweder aus. Ich dachte ja auch erst nicht an einen Bandscheibenvorfall sondern eher an eine starke verspannung.

So, jetzt wurde ich zum 2.Okt. mit einer dreitägigen Frist laut Arbeitsvertrag unbegründet (da Probezeit) gekündigt.

Meine Frage ist nun, habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Die AOK BW behauptet nein, da ich vorrangig Anspruch auf ALG2 hätte kann dies jedoch nicht so wirklich begründen, ist eben so.

In Eurem Forum fand ich aber ähnliche Fälle wo die KK zahlen muss.

Auch die Leistungsabteilung der ARGE sagt, das ich auf jeden Fall einen schriftl. Antrag auf KG stellen soll, da ich bisher alles mündlich gemacht habe.

Gibt es irgend welche Gesetztexte oder Urteile die mir weiter helfen können? Was muss ich jetzt machen? Bin total fertig.

Bitte um Nachrichten


Danke Marcus

Verfasst: 07.10.2008, 11:58
von sunshiner81
Teile uns mal bitte die genauen Daten mit.

Seit wann bist du jetzt wieder arbeitsunfähig geschrieben und wann endete rechtmäßig das Arbeitsverhältnis?

Verfasst: 07.10.2008, 14:06
von MARCUS1980
Hallo,
hier die kompletten Daten.

Arbeitsvertrag ist war befristet vom 1.8.08 - 28.02.09.
Krank war ich am 28.8 und 29.8. sowie weiter am:

vom 1.09.08 - 4.09.08 war ich wieder Arbeiten.

5.09.08 - 12.09.08 wieder krankgeschrieben

dann am 15.09. und 16.09. versucht zu arbeiten.

seit 17.09.2008 durchgehend bis vorl. 12.10.2008 krankgeschrieben.


Wurde daraufhin am 29.09.2008 zum 2.10.08 ohne Gründe (Krankheit) jedoch ohne begründung da Probezeit gekündigt.

Nun stellt sich die Frage KG oder ALG2. KK sagt ALG2 und Arbeitsagentur sagt KG.

Verfasst: 07.10.2008, 17:02
von sunshiner81
Du hast Anspruch auf Krankengeld, da du noch während des lfd. Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben wurdest und somit mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist. Auch nach Ende der Beschäftigung wirst du bei laufender Arbeitsunfähigkeitszeit weiterhin krankenversichert sein (über den Krankengeldbezug). Also wende dich an die KK (evt. persönlich zur Geschäftsstelle). Nimm das Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber mit und beantrage Krankengeld.

ALG I/ALG II kommt nicht in Betracht, da du zum Zeitpunkt der Krankschreibung ja mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist/warst.