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Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 25.01.2020, 23:18
von franzpeter
Hallo, wenn die Aussteuerung naht und das KrG eingestellt wird, wie verhält es sich dann mit der Krankenversicherung, wenn die AU fortbesteht und weder Nahtlosigkeits ALG, noch ALG 2 beantragt wird ?

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 07:24
von broemmel
Dann werden die Leistungsträger mit einer freiwilligen Versicherung geschröpft.

Es sei denn sie hätten in ihrer Zeit der Leistung Gelegenheit zur Hochzeit gehabt und können in die Familienversicherung

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 09:19
von franzpeter
Danke. Kann man das mit der freiwilligen Versicherung aus irgend einem der Sgb Paragraphen ableiten oder bestünde auch eine wechselmöglichkeit in eine private versicherung mit der man sich den sgb moloch komplett vom halse schaffen könnte.

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 09:56
von GerneKrankenVersichert
franzpeter hat geschrieben:
26.01.2020, 09:19
Danke. Kann man das mit der freiwilligen Versicherung aus irgend einem der Sgb Paragraphen ableiten oder bestünde auch eine wechselmöglichkeit in eine private versicherung mit der man sich den sgb moloch komplett vom halse schaffen könnte.
Es besteht auch die Wechselmöglichkeit in die PKV. Kann man aus dem § 5 SGB V ableiten, da keine Versicherungspflicht (außer der algemeinen, die auch mit der PKV erfüllt werden kann), vorliegt.

Die PKVn werden einem ausgesteuerten Ex-GKV-Mitglied ganz sicher den roten Teppich ausrollen und alle Leistungen nach den Wünschen des Neumitgliedes erbringen.

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 10:19
von franzpeter
Dank für die Info. Einen roten Teppich braucht es gar nicht. Die schlechteste PKV Variante dürfte noch besser sein als die beste GKV und zumindest bekommt man einen Termin beim Arzt seiner Wahl wenn man ihn braucht. Auch das SGB Mobbing dürfte dann beendet sein. Mehr Vorteile braucht es gar nicht.

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 12:54
von sundancere20j
franzpeter hat geschrieben:
26.01.2020, 10:19
Dank für die Info. Einen roten Teppich braucht es gar nicht. Die schlechteste PKV Variante dürfte noch besser sein als die beste GKV und zumindest bekommt man einen Termin beim Arzt seiner Wahl wenn man ihn braucht. Auch das SGB Mobbing dürfte dann beendet sein. Mehr Vorteile braucht es gar nicht.
Das halte ich allerdings für ein Gerücht.

Geh mal zum Arzt und sag dem, Du bist im Basistarif versichert. Der freut sich, dass er zum 1,2 fachen Satz abrechnen darf, wo er bei einem tatsächlichem Privatpatienten im Regelfall meist das 2,3 fache nach GOÄ bekommt.

Der Basistarif bietet Versicherungsschutz, der in Art, Umfang und Höhe mit dem in der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist (§ 12 Abs. 1a VAG). Künftige Leistungsausschlüsse und -reduktionen in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden daher auch im Basistarif entsprechend übernommen.

Im Unterschied zur GKV wird im Basistarif für jede versicherte Person ein eigener Beitrag erhoben. Ein Ehepaar zahlt also stets zwei Beiträge (jeweils begrenzt auf den Höchstbeitrag). Auch für Kinder und Jugendliche sind gesonderte Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von derzeit rund 250 Euro zu zahlen. In der GKV dagegen sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen stets beitragsfrei mitversichert.

Den Versicherten im Basistarif steht die Wahl unter den Ärzten und Zahnärzten frei, die zur vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen
Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind.

Da fehlt mir nun der Vorteil zur GKV. Sehe eher Nachteile: Stichwort Familienversicherung, bspw.

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 14:35
von franzpeter
sundancere20j hat geschrieben:
26.01.2020, 12:54
Ein Ehepaar zahlt also stets zwei Beiträge (jeweils begrenzt auf den Höchstbeitrag). Auch für Kinder und Jugendliche sind gesonderte Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von derzeit rund 250 Euro zu zahlen.
Ist doch auch richtig so, sind doch auch versichert und nehmen auch Leistungen in Anspruch.
Ist für mich ganz normal und gerecht.
sundancere20j hat geschrieben:
26.01.2020, 12:54
In der GKV dagegen sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen stets beitragsfrei mitversichert.
Genau das ist das Problem, wenige zahlen für Viele die nichts einzahlen.
Das ist für mich ungerecht und führt langfristig zum Kollaps.
Stell Dir eine Regentonne vor bei der ein Zulauf vorhanden ist und 3 x ein Ablauf.
Der Zulauf muss soviel bringen wie 3 Abläufe, wenn nicht, was passiert dann langfristig mit dem Inhalt .... ?
Das ist doch genau mein Punkt: Ein Leistungsträger finanziert das was zig Mitglieder ohne Beitrag verbraten.
Braucht er dann selbst mal Hilfe, macht man ihm Probleme, denn man will ihn möglichst schnell wieder als Einzahler sehen.

Wie man von so etwas begeistert sein kann entzieht sich meinem Verständnis.
Das kann nur dann der Fall sein, wenn man davon profitiert.

In den Nachbarländern geht es doch auch, siehe CH etc.

Deine Argumente sind besonders für Singles ohne Nachwuchs interessant ...

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 14:52
von Czauderna
Hallo,
also, wenn man von etwas profitiert, ohne dafür zu bezahlen, dann ist das nix für dich ?.
Na, wenn das so ist, wie viel zahlst du eigentlich hier für die Antworten auf deine Fragen ?.
Aber, ich denke, du wirst hier nicht davon profitieren und dann passt es wieder für dich.
Sorry, aber kann man anders schreiben zu einer solchen Meinung über Solidarität und dem bestehenden GKV-System.
Du hast Ärger gehabt, das ist ärgerlich für dich, aber du gehörst zur absoluten Minderheit , also ,derjenigen, die solchen Ärger mit ihrer GKV-Kasse hatten und auch in Zukunft haben werden. 90% alle Bundesbürger sind in der GKV versichert - schau auf die Zahlen.
Gruss
Czauderna

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 15:11
von franzpeter
Czauderna hat geschrieben:
26.01.2020, 14:52
90% alle Bundesbürger sind in der GKV versichert - schau auf die Zahlen.
Was soll das belegen, nur dass die BBG immer weiter steigt um möglichst viele einzufangen.
Und da sind ja auch noch jede Menge dabei, die nix zahlen.
Das lockt dann im Übringen immer mehr an, um davon zu profitieren, Leistung gegen Nix.
Wer drei Kinder machen kann, der kann auch dafür zahlen, weshalb soll das die sog. "Solidargemeinschaft" machen ?
Wenn er es sich nicht leisten kann, dann soll er sich eben beherrschen.

Diese Zahl sagt doch rein gar nichts über Sinn und Unsinn dieses Konstruktes aus.

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 15:19
von Czauderna
franzpeter hat geschrieben:
26.01.2020, 15:11
Czauderna hat geschrieben:
26.01.2020, 14:52
90% alle Bundesbürger sind in der GKV versichert - schau auf die Zahlen.
Was soll das belegen, nur dass die BBG immer weiter steigt um möglichst viele einzufangen.
Und da sind ja auch noch jede Menge dabei, die nix zahlen.
Das lockt dann im Übringen immer mehr an, um davon zu profitieren, Leistung gegen Nix.
Wer drei Kinder machen kann, der kann auch dafür zahlen, weshalb soll das die sog. "Solidargemeinschaft" machen.

Diese Zahl sagt doch rein gar nichts über Sinn und Unsinn dieses Konstruktes aus.
Hallo,
okay, ich sehe, das kann eine längerer Sache werden, die allerdings nicht mehr mit dem Eingangsthema zu tun hat.
Deshalb bitte an dieser Stelle den Thread , was diese Richtung angeht, beendet und bei Bedarf einen neuen starten.
Danke und Gruss
Czauderna

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 15:27
von franzpeter
Czauderna hat geschrieben:
26.01.2020, 15:19
Deshalb bitte an dieser Stelle den Thread , was diese Richtung angeht, beendet und bei Bedarf einen neuen starten.
Ok, ich mach auch keinen neuen auf, denn es hat ohnehin keinen Sinn.
Die Masse hat ja immer Recht - wie sooft auch in der Vergangenheit bewiesen und an dem man heute noch zu knabbern hat. :D

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 19:18
von GerneKrankenVersichert
franzpeter hat geschrieben:
26.01.2020, 15:11
Was soll das belegen, nur dass die BBG immer weiter steigt um möglichst viele einzufangen.
Die BBG hat damit überhaupt nichts zu tun.

Die BBG bevorteilt die "Leistungsträger", da sie prozentual weniger von ihrem Einkommen an die Kasse abführen müssen als der Mindestlöhner.
franzpeter hat geschrieben:
26.01.2020, 15:11
Und da sind ja auch noch jede Menge dabei, die nix zahlen.
Ja - und? Die nix zahlen haben normalerweise auch kein bzw. ein geringes Einkommen. Bist du darauf neidisch?
franzpeter hat geschrieben:
26.01.2020, 15:11
Das lockt dann im Übringen immer mehr an, um davon zu profitieren, Leistung gegen Nix.
Wer drei Kinder machen kann, der kann auch dafür zahlen, weshalb soll das die sog. "Solidargemeinschaft" machen ?
Wenn er es sich nicht leisten kann, dann soll er sich eben beherrschen.
Boah, jetzt wir aber in den ganz tiefen NIederungen des Stammtisches angekommen. Die drei Kinder zahlen deine Rente, nicht der "Leistungsträger" und die "Leistungsträgerin", die statt in Kinder lieber in die Karriere investieren.

Deine massiv beleidigenden und beleidigten Posts deuten für mich darauf hin, dass die Kasse sich von dir nicht mehr am Nasenring durch die Manage ziehen lässt. Gut so.

Re: Aussteuerung KrG ...

Verfasst: 26.01.2020, 20:44
von Czauderna
Hallo,
okay, das reicht dann - ich mach den Thread zu.
Gruss
Czauderna