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Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 27.01.2020, 20:41
von Sperling59
Guten Tag,ich werde wohl den Mindestbeitrag für knapp 5 Monate rückwirkend an die gesetzliche Krankenkasse zahlen müssen da mir eine private BU Rente von 500 Euro rückwirkend bewilligt wurde.
Bisher war ich bei meinem Mann versichert der auch nur den Mindestbeitrag zahlen muss.
Wir leben vom Sparguthaben, Zinsen für meinen Mann sind unter 10 Euro.
Ich habe auch mit der Mitteilung der Rente an die Krankenkasse und meinen Aufnahmeantrag gleichzeitig die Familienversicherung für meinen Mann beantragt.
Bekommen wir die Beiträge meines Mannes erstattet bei Festsetzung meiner Beitragspflicht?
Er hätte sonst eine Doppelversicherung,Freiwillig und Familienversichert.
Vielen Dank für Antworten.

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 27.01.2020, 21:59
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
ja, sehe ich so - du wirst aufgrund deines Einkommens rückwirkend selbst Mitglied. Dein Ehemann verfügt über kein eigenes Einkommen, deshalb
hat er Anspruch auf Familienversicherung. Da es sich auch um die gleiche Kasse handelt, Leistungen demnach keine Rolle spielen und dein Beitrag (Mindestbeitrag)genauso hoch ist, wie der deines Ehemannes, dürfte das kein Problem sein. Die Kasse kann sogar intern den von deinem Ehemann gezahlten Beitrag rückwirkend auf dein Konto umbuchen (muss natürlich entsprechend vereinbart werden).
Ich hatte in meiner Praxis schon solche Fälle gehabt, war nie ein Problem - warum auch.
Gruss
Czauderna

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 27.01.2020, 22:21
von Sperling59
Danke für die Antwort,wir haben uns nur gewundert das im Januar auf dem Kontoauszug weiter mein Mann als Mitglied beim Beitragseinzug aufgeführt wurde obwohl ich schon im Dezember meine Unterlagen eingereicht habe.
Ich habe selbst noch keinen Bescheid aber der "Hammer" wird noch kommen und das sehe ich auch ein,wie es die Krankenkasse macht ist mir gleich ob Verrechnung oder Abbuchung und Erstattung nur das wir nicht doppelt zahlen.
Zwischendurch kam nur ein Schreiben das ich den online erteilten Lastschrifteinzug nochmal persönlich unterschreiben sollte.
Vielen Dank nochmals

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 27.01.2020, 22:25
von Czauderna
Hallo,
dieser "Wechsel" passiert aber nicht automatisch, d.h. Ihr müsstet die Kasse schon wegen der Löschung der Mitgliedschaft Deines Ehemanns und die Familienversicherung bei Dir ab Mitgliedschaft-beginn von der Kasse fordern. Von alleine werden die evtl. nicht tätig werden.
Gruss
Czauderna

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 27.01.2020, 22:40
von Sperling59
Genau das macht uns auch Kopfzerbrechen,nur dachten wir mit dem Ausfüllen des Antrags auf Mitgliedschaft meinerseits und dem Blatt Antrag auf Familienversicherung mit Einkommensangabe für meinen Mann und alles beide Unterschrieben wüsste die Krankenkasse was wir möchten.
Wenn natürlich die Krankenkasse den Antrag auf Familienversicherung nicht deutet als Kündigung seiner Mitgliedschaft müssen wir aktiv werden.

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 28.01.2020, 16:17
von eulig
das bloße Ausfüllen eine Antrages hilft noch nicht viel weiter. der Antrag muss erstmal auch bearbeitet werden. solange das nicht abschließend bearbeitet ist und deine eigene Mitgliedschaft hergestellt ist, läuft das erstmal so weiter wie bisher. im Nachgang werden natürlich auch die Beiträge zurückerstattet, wenn rückwirkend noch eine Familienversicherung hergestellt wird.

du schreibst jetzt nicht, wann du die Unterlagen an die Krankenkasse geschickt hast. grade wenn es um Freiwillige Versicherung geht, kann das schonmal den einen oder anderen Tag länger dauern. Beitragseinzug ist immer zum 15. des Folgemonats. das was auf dem Kontoauszug war, ist die Abbuchung für Dezember 19.

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 28.01.2020, 17:24
von vikingz
Hallo,

ich sehe den Fall ziemlich anders.

Gesetzliche Renten, die rückwirkend bewilligt werden, sind erst ab dem Beginn der laufenden Zahlung für die Familienversicherung zu berücksichtigen. Ich wüsste nicht, warum das bei einer BU anders sein sollte. Entscheidend für den Wegfall der Familienversicherung ist, dass der Versicherte seine Einkünfte erkennbar hat, und mit rückwirkenden Renten geht das nicht. Nachzulesen in den Grundsätzlichen Hinweisen zum Gesamteinkommen.

Die Beiträge des Ehemannes werden voraussichtlich erstattet, sobald er dann Anspruch auf Familienversicherung hat.

Aber Achtung, hier ist unter Umständen auch die betreffende Kündigungsregelung der Kasse zu beachten, da gibt es Unterschiede.

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 28.01.2020, 18:32
von Sperling59
Hallo,erst mal vielen Dank für die Antworten.Ich denke auch das alles noch zur Prüfung bei der KK liegt,Unterlagen liegen jetzt dort ca.5 Wochen.
Ich bin schon froh wenn ein Aufrechnen der bisherigen Beiträge erfolgt.
Zum Jahreswechsel ist dort bestimmt viel zu tun und einiges überschneidet sich.So kam jetzt auch ein Bescheid das die Beiträge um rund 4 Euro 2020 steigen an meinen Mann gerichtet.
Wir warten jetzt noch den Februar ab und ich werde hier das Ergebnis mitteilen,vielleicht hilft das Anderen in ähnlichen Situationen.

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 28.01.2020, 18:48
von Czauderna
vikingz hat geschrieben:
28.01.2020, 17:24
Hallo,

ich sehe den Fall ziemlich anders.

Gesetzliche Renten, die rückwirkend bewilligt werden, sind erst ab dem Beginn der laufenden Zahlung für die Familienversicherung zu berücksichtigen. Ich wüsste nicht, warum das bei einer BU anders sein sollte. Entscheidend für den Wegfall der Familienversicherung ist, dass der Versicherte seine Einkünfte erkennbar hat, und mit rückwirkenden Renten geht das nicht. Nachzulesen in den Grundsätzlichen Hinweisen zum Gesamteinkommen.

Die Beiträge des Ehemannes werden voraussichtlich erstattet, sobald er dann Anspruch auf Familienversicherung hat.

Aber Achtung, hier ist unter Umständen auch die betreffende Kündigungsregelung der Kasse zu beachten, da gibt es Unterschiede.
Hallo Viking,
vielen Dank für den Beitrag - demnach ergibt sich also folgender Sachverhalt.
Beispiel: Die bisher familienversicherte Ehefrau bekommt mittel Bescheid vom 15.5. rückwirkend ab dem 01.01. eine private Berufsunfähigkeitsrente von 500,00 € mtl. zuerkannt. Zu wann wird sie nun selbst versichert - ab dem 01.5., dem 1.6. oder rückwirkend zum 01.01.
Wenn es nicht der 01.01. ist, sondern der 1.5. oder der 1.6., dann muss die bestehende Mitgliedschaft des Ehemanns auch entsprechend dem Eintrittsdatum beendet werden - ist das richtig so ?.
Gruss
Czauderna

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 29.01.2020, 17:01
von vikingz
Czauderna hat geschrieben:
28.01.2020, 18:48
Zu wann wird sie nun selbst versichert - ab dem 01.5., dem 1.6. oder rückwirkend zum 01.01.
Wenn es nicht der 01.01. ist, sondern der 1.5. oder der 1.6., dann muss die bestehende Mitgliedschaft des Ehemanns auch entsprechend dem Eintrittsdatum beendet werden - ist das richtig so ?.
Hallo,

die unerfreulichen Antworten lauten, das kommt darauf an.

In Rentenbescheiden - auch von Privatversicherungen - ist immer der Beginn der laufenden Zahlung ausdrücklich genannt, in etwa: "Sie erhalten ab dem 01.07.2019 eine Rente in Höhe von soundosviel, die laufende Zahlung beginnt ab dem z.B. 01.01.2020, die Nachzahlung ist soundsohoch". Dementsprechend würde die Familienversicherung im Beispiel zum 31.12.2019 enden, zum Beginn der laufenden Zahlung ab Januar.

Davon endet die freiwillige Mitgliedschaft des Ehemannes aber noch nicht automatisch.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine freiwillige Mitgliedschaft beträgt zwei Kalendermonate, und eine Familienversicherung ist nicht vorrangig vor einer freiwilligen Mitgliedschaft.

Viele Kassen, ich behaupte mal die meisten, haben für Sonderfälle aber Satzungsregelungen vorgesehen, in aller Regel "Bei einem Anspruch auf Familienversicherung endet eine freiwillige Mitgliedschaft ohne Kündigung zum Vortag". Ausnahmen bestätigen die Regel, durchaus auch große Kassen im Marktführerbereich haben diese Satzungsregelung nicht vorgesehen.

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 30.01.2020, 13:42
von Sperling59
Hallo, als wir selbst die Lastschriftzustimmung bei der KK abgegeben hatten haben wir sogar ein Kündigunsschreiben meines Mannes beigehabt aber dieses wollte der Mitarbeiter nicht mit dem Hinweis das dies automatisch passiert.
Er konnte aber keine Auskunft geben was mit den bisherigen Beiträgen meines Mannes passiert,deshalb die Nachfrage hier im Forum.
Gefunden habe ich in der Satzung der Krankenkasse folgenden Passus:

Die freiwillige Mitgliedschaft endet,
1. ohne Einhaltung einer Frist durch Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem für das Mitglied ein Anspruch
auf Familienversicherung besteht,

Einfacher wäre es wohl wenn ich die freiwillige Mitgliedschaft hätte aber dies wollten wir nicht da mein Mann in 2 Jahren in die KVdR wechselt und wir dann dadurch Pflichtversichert wären.

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 30.01.2020, 16:32
von Czauderna
Hallo,
Einfacher wäre es wohl wenn ich die freiwillige Mitgliedschaft hätte aber dies wollten wir nicht da mein Mann in 2 Jahren in die KVdR wechselt und wir dann dadurch Pflichtversichert wären.
Das verstehe ich nicht - was meinst du damit?
Es war doch so, dass du bei deinem Mann familienversichert warst und wegen Überschreitung der Einkommensgrenze (private BU-Rente) dich selbst und freiwillig versichern musstest und das dadurch dein bisher selbst versicherter Ehemann jetzt bei dir in die Familienversicherung kann.
Was meinst du mit deiner letzten Bemerkung ?.
Gruss
Czauderna

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 31.01.2020, 17:19
von vikingz
Sperling59 hat geschrieben:
30.01.2020, 13:42
Gefunden habe ich in der Satzung der Krankenkasse folgenden Passus:

Die freiwillige Mitgliedschaft endet,
1. ohne Einhaltung einer Frist durch Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem für das Mitglied ein Anspruch
auf Familienversicherung besteht
Das ist gut, das bedeutet, dass für den Mann keine "Doppelversicherung" bei der Kasse bestehen kann, er kann in die Familienversicherung bei der Frau, sobald sie selbst darauf keinen Anspruch mehr hat, ohne Kündigungsfrist.

Daher ist auch keine Kündigung nötig.

Rücklblickend wäre es tatsächlich einfacher gewesen, wenn die Frau durchgehend freiwillig versichert gewesen wäre und der Mann familienversichert, dann hätte es den Wechsel nicht gebraucht. Aber eine private BU ist kaum planbar.

Nachteile entstehen jetzt aber auch keine. Wenn der Mann in die KVdR wechselt wegen einem Rentenbezug, dann ist die vorige Familienversicherung kein Problem.

Re: Aufhebung Familienversicherung

Verfasst: 29.01.2022, 12:15
von Sperling59
Möchte das Ergebnis mitteilen für den es interessiert.
Die Krankenversicherung über meinen Mann lief weiter trotz meiner Einkünfte.
Inzwischen ist mein Mann als Rentner in der KvdR Pflichtversichert und bei Antragstellung der Rente reagierte auch die GKV.
Er wurde rückwirkend für über 2 Jahre Familienversichert und die mehreren tausend Euro seiner Beiträge auf mein Versicherungskonto mit seiner Zustimmung übertragen.
Macht auch Sinn den so bekommt die GKV in Zukunft 2 mal Beiträge.