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Rückkehr nach Deutschland

Verfasst: 31.01.2020, 12:38
von leonardo
Hallo, und guten Tag !

Nach einem einjährigem privatem Aufenthalt in Asien, fliege ich wieder am 26.02.2020 in Deutschland ein.

Ich war bis zu meinem Abflug immer GKV versichert und habe mich damals bei meiner KK ordnungsgemäß abgemeldet.
Ich beabsichtige, mich in den nächsten Tagen bei meiner alten KK wieder zu melden und meine Rückkehr anzukündigen, damit ich gleich wieder ab dem ersten Tag in Deutschland versichert bin.
In Asien war ich das ganze Jahr nur über eine Auslands-Reisekrankenversicherung krankenversichert.

Damit ich nicht gleich von der AfA unter Vermittlungsdruck gesetzt werden, da ich einen Fachkräftemangelberuf habe, will ich mich erst mal freiwillig krankenversichern.
Meine Frage dazu, muß ich dann den ganzen Februar zahlen oder wird täglich ab dem 26.02.2020 der Februar abgerechnet ?
Und wie ist das, wenn ich mich z.B ab Mitte März bei der Afa melde, muß ich dann trotzdem für den ganzen März die freiwilligen Beiträge bezahlen ?

Vielen Dank für Eure Auskunft !

Re: Rückkehr nach Deutschland

Verfasst: 31.01.2020, 14:39
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
ja, der Beginn der Mitgliedschaft ist der Tag der Einreise nach Deutschland , also der 26.02.2020, was bedeutet, dass nur für für 3 Tage Beiträge zu zahlen sind.
Melden allein, bei der AfA, ändert noch nichts an der freiwilligen Mitgliedschaft - die läuft bis zum Leistungsbeginn und solange müssen auch die freiwilligen Beiträge gezahlt werden.
Gruss
Czauderna

Re: Rückkehr nach Deutschland

Verfasst: 31.01.2020, 15:20
von leonardo
Ah ok, Danke Czauderna !
Dann wird also tageweise abgerechnet.

Was ist, wenn es z.B bis Ende März bis zum Bescheid dauert, bis meine Leistungen dann ab Mitte März rückwirkend zur Antragstellung bewilligt wurden ?
Bekomme ich dann das Geld, das ich bis dahin freiwillig versichert an die GKV zwischen Mitte- u. Ende März gezahlt habe, diese paar Tage, dann zurückerstattet ?

Re: Rückkehr nach Deutschland

Verfasst: 31.01.2020, 15:54
von Czauderna
Hallo,
ja, natürlich, allerdings solltest du die Rückzahlung doch zur gegebenen Zeit schriftlich (formlos per E-Mail reicht aus) beantragen.
Ohne Antrag geht bei manchen Kassen gar nix, leider.
Gruss
Czauderna

Re: Rückkehr nach Deutschland

Verfasst: 31.01.2020, 16:07
von leonardo
Nochmals vielen Dank an das Forum und insbesondere an Czauderna !