Seite 1 von 1

Härtefallregelung Zahnersatz

Verfasst: 20.06.2020, 11:28
von Rick.Grimes
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage. Wenn man ALG 2 bezieht und Zahnersatz benötigt wie sieht dann die Härtefallregelung aus ? Werden dann die Kosten komplett übernommen oder wird der Festzuschuss verdoppelt und es bleibt trotzdem noch ein Eigenanteil übrig ?

Re: Härtefallregelung Zahnersatz

Verfasst: 20.06.2020, 12:48
von Czauderna
Rick.Grimes hat geschrieben:
20.06.2020, 11:28
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage. Wenn man ALG 2 bezieht und Zahnersatz benötigt wie sieht dann die Härtefallregelung aus ? Werden dann die Kosten komplett übernommen oder wird der Festzuschuss verdoppelt und es bleibt trotzdem noch ein Eigenanteil übrig ?
Hallo,
also, wenn sich in den letzten beiden Jahren nichts geändert hat so gilt immer noch, dass bei 100%iger Kostenübernahme im Rahmen der Härtefallregelung der Festzuschuss verdoppelt wird, d.h. in der Regel entspricht das 100% des Heil- und Kostenplans, kann aber trotzdem , je nach Planung dazu führen, dass der /die Versicherte noch immer einen Eigenanteil zu tragen hat.
Gruss
Czaudernas

Re: Härtefallregelung Zahnersatz

Verfasst: 20.06.2020, 14:43
von D-S-E
Hallo,

genau, dann gibt es 100 Prozent der Regelversorgung, was aber ausdrücklich keine Verblendungen der hinteren Zähne oder Implantate mit einschließt.

Viele Grüße
D-S-E

Re: Härtefallregelung Zahnersatz

Verfasst: 22.06.2020, 22:31
von Rick.Grimes
Vielen Dank für eure Antworten.