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Zweite Meinung

Verfasst: 17.08.2020, 15:23
von Aladin
Hallo,
unter welchen Bedingungen kann man als gesetzlich Versicherter eine zweite Artzmeinung im gleichen Quartal einholen?

Ich werde fachärztlich in Ambulanz A betreut. In Ambulanz B müsste ich pro Quartal bei einem Facharzt vorstellig werden, da ich an einer wöchentlichen Gruppentherapie teilnehme. Beide Ambulanzen sind vom gleichen Fachgebiet.Da ich mitten in einem Sozialrechtsverfahren bin, möchte ich ggf. eine weitere Stellungnahme von Ambulanz A.

Was muss ich beachten, um beides parallel laufen zu lassen.

VG

Re: Zweite Meinung

Verfasst: 17.08.2020, 17:13
von Czauderna
Hallo,
dazu gibt einen interessanten Link - https://www.kbv.de/html/themen_38546.php
Vielleicht hilft der weiter.
Gruss
Czauderna

Re: Zweite Meinung

Verfasst: 17.08.2020, 22:44
von Aladin
Vielen Dank für die Antwort. Der Seite bezieht sich auf zweite Meinungen vor OPs.

Re: Zweite Meinung

Verfasst: 18.08.2020, 09:57
von Czauderna
Aladin hat geschrieben:
17.08.2020, 22:44
Vielen Dank für die Antwort. Der Seite bezieht sich auf zweite Meinungen vor OPs.
Hallo,
da hier schon ein Gerichtsverfahren abläuft, solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Bei laufenden Verfahren ist ein Forum wahrlich nicht die geeignete Stelle um da einen verbindlichen Rat zu bekommen. Anstelle der Kasse geht natürlich auch die Kassenärztliche Vereinigung.
Rechtsberatung findet im Forum nicht statt.
Gruss
Czauderna

Re: Zweite Meinung

Verfasst: 19.08.2020, 00:23
von Aladin
Czauderna hat geschrieben:
18.08.2020, 09:57
Aladin hat geschrieben:
17.08.2020, 22:44
Vielen Dank für die Antwort. Der Seite bezieht sich auf zweite Meinungen vor OPs.
Hallo,
da hier schon ein Gerichtsverfahren abläuft, solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Bei laufenden Verfahren ist ein Forum wahrlich nicht die geeignete Stelle um da einen verbindlichen Rat zu bekommen. Anstelle der Kasse geht natürlich auch die Kassenärztliche Vereinigung.
Rechtsberatung findet im Forum nicht statt.
Gruss
Czauderna
Sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt: mit Sozialrechtsverfahren meine ich kein gerichtliches Verfahren, sondern ein Rentenverfahren.

VG

Re: Zweite Meinung

Verfasst: 19.08.2020, 08:53
von Czauderna
Hallo,
Rentenverfahren hat mit der Krankenkasse und deren Leistung insoweit nichts zu tun, solange nicht die Rentenversicherungsträger leisten müsste, z.B. Reha.
Meine Meinung wäre hier - such dir einen geeigneten Facharzt mit Kassenzulassung, der auch direkt, also ohne Überweisung, behandelt, lass dir einen Termin geben, geh hin und hol dir deine zweite Meinung.
Gruss
Czauderna