Die PKV schreibt: „Übergang von Zusatz- in Vollversicherung: Es ist ein vollständig ausgefüllter Antrag mit Gesundheitsangaben erforderlich. Diese Prüfung erfolgt nach den Regeln des Neugeschäfts.“ (Unisex)
 Ist damit wirklich kein Weg möglich, in der bisex-Welt (ohne Übertragungswert) zu verbleiben und in bisex-Restkostentarife zur Beihilfe zu wechseln?
 Ist damit wirklich kein Weg möglich, in der bisex-Welt (ohne Übertragungswert) zu verbleiben und in bisex-Restkostentarife zur Beihilfe zu wechseln?PS: Die AVB sprechen nur vom üblichen Wechsel in gleichartige Tarife gem. §204 VVG. Die Tarifbedingungen bei Stationär -Zusatz erlauben nur eine Kombination mit „einem Tarif für stationäre Heilbehandlung ohne Anspruch auf Aufbau eines Übertragungswertes versichert“.