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Blockfrist

Verfasst: 27.09.2020, 14:06
von Aladin
Hallo,

ich erhalte seit Januar Krankengeld. 2017 hatte ich schonmal Krankengeld aus vergleichbaren Diagnoseschlüsseln.
In den Jahren davor hatte ich immer mal AU aber immer mit Lohnfortzahlungen (6-Monatsfristen).

Wie berechne ich die Blockfrist(en)? Muss ich weitestmöglicher die AU zurückverfolgen und dann in jeweils 3 Jahre unterteilen? Oder zählen nur die AU, die zu Krankengeld geführt haben? Wie finde ich heraus, ob die Krankengeldzahlungen aus 2017 Bezug zum aktuellen Krankengeld haben?
Viele Grüße

Re: Blockfrist

Verfasst: 27.09.2020, 14:54
von Czauderna
Aladin hat geschrieben:
27.09.2020, 14:06
Hallo,

ich erhalte seit Januar Krankengeld. 2017 hatte ich schonmal Krankengeld aus vergleichbaren Diagnoseschlüsseln.
In den Jahren davor hatte ich immer mal AU aber immer mit Lohnfortzahlungen (6-Monatsfristen).

Wie berechne ich die Blockfrist(en)? Muss ich weitestmöglicher die AU zurückverfolgen und dann in jeweils 3 Jahre unterteilen? Oder zählen nur die AU, die zu Krankengeld geführt haben? Wie finde ich heraus, ob die Krankengeldzahlungen aus 2017 Bezug zum aktuellen Krankengeld haben?
Viele Grüße
Hallo,
ja, grundsätzlich ist es so - begonnen werden müsste mit der ersten Erkrankung wegen der Diagnose, die auch die aktuelle Arbeitsunfähigkeit
ausgelöst hat. Das kann auch schon länger als drei Jahre zurückliegen. Dabei werden alle Arbeitsunfähigkeitszeiten angerechnet, bei denen ein Anspruch auf Krankengeldbestand. Zeiten der Entgeltfortzahlung durch den (die) Arbeitgeber zählen auch dazu. Auch Zeiten, die ggf. bei anderen Krankenkassen zurückgelegt wurden, würden angerechnet.
Also, alle Zeiten auflisten und dann kann gerechnet werden. Es kann aber auch beim Rechnen zu deinem Nachteil ausgehen.
Entscheidend sind grundsätzlich die Diagnosen schlüssel auf den Meldungen.
Gruss
Czauderna