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Bis wann kann ich wieder anfangen zu arbeiten?

Verfasst: 05.11.2020, 21:40
von Klinger
Hallo liebes Forum!
Heute kam die Aufforderung, eine berufliche Reha bei der DRV zu beantragen.
Ich versuche weiterhin, mich beruflich neu zu orientieren, aber hört im ländlichen Raum ist das alles andere als einfach.
Mitte Januar muss der Antrag eingereicht sein. Falls es auf eine Umschulung hinausläuft, wird diese wohl nicht vor Juli beginnen.
Frage: bis zu welchem Zeitpunkt kann ich einen neuen Job antreten, also mich quasi gesundschreiben lassen, ohne, dass das zu Problemen mit der DRV führt? Oder mit der KK? Es laufen einige Bewerbungen, die sich aber auch aufgrund der Corona-Situation hinziehen.

Welche möglichen Ergebnisse kann eine berufliche Reha eigentlich haben?

Re: Bis wann kann ich wieder anfangen zu arbeiten?

Verfasst: 06.11.2020, 11:00
von Czauderna
Hallo,
du kannst direkt, wenn das möglich wäre, eine Beschäftigung beginnen, also damit auch arbeitsfähig werden, ohne dass es da Schwierigkeiten mit der Krankenkasse oder der Rentenversicherung gäbe - im Gegenteil, beide wären "glücklich", die Krankenkasse muss kein Krankengeld mehr zahlen und die Rentenversicherung keine teure Reha und kein Übergangsgeld.
Schwierigkeiten machen speziell die Krankenkassen, wenn durch (in ihren Augen) unnötiges Verlängern der Krankengeldzeiten die Kasse weiter zahlen muss, gegen Verkürzung gibt es da keine Widerstände.
Eine Frage noch - war die Aufforderung zur beruflichen Reha mit einer Frist und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen?

Zum Thema berufliche Reha - hier mal ein Info-Link - https://de.wikipedia.org/wiki/Berufliche_Rehabilitation
Gruss
Czauderna

Re: Bis wann kann ich wieder anfangen zu arbeiten?

Verfasst: 06.11.2020, 23:25
von Klinger
Ja, sieht alles richtig aus.
Sie haben wohl das Gutachten vom MDK bekommen. Mein HA hat es noch nicht...

Spricht eigentlich etwas dagegen, mich bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigten für eines meiner Kinder anzugeben? Quasi als Berechtigtenänderung? Ich frage das hinsichtlich einer möglichen beruflichen Umschulung mit Bezug von Übergangsgeld.

Re: Bis wann kann ich wieder anfangen zu arbeiten?

Verfasst: 07.11.2020, 11:19
von Czauderna
Klinger hat geschrieben:
06.11.2020, 23:25
Ja, sieht alles richtig aus.
Sie haben wohl das Gutachten vom MDK bekommen. Mein HA hat es noch nicht...

Spricht eigentlich etwas dagegen, mich bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigten für eines meiner Kinder anzugeben? Quasi als Berechtigtenänderung? Ich frage das hinsichtlich einer möglichen beruflichen Umschulung mit Bezug von Übergangsgeld.
Hallo,
dazu kann ich selbst dir leider nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.
Gruss
Czauderna

Re: Bis wann kann ich wieder anfangen zu arbeiten?

Verfasst: 16.11.2020, 16:12
von Klinger
Ist das wirklich so einfach? Was passiert, wenn
  • Ich innerhalb der 10-Woche-Frist (15.01.2021) eine passende Arbeitsstelle finde, die ich aber erst zum 01.04.2020 antreten kann? Muss ich dann trotzdem den Antrag auf Reha stellen? Die Aufforderung zur Reha ist ja ein Verwaltungsakt, der dann durch die KK aufgehoben werden müsste, oder?
  • Ich nach Antragstellung einen Job finde? Darf die KK ihre Zustimmung zur Rücknahme des Antrages auf Reha verweigern?
  • Wenn ich eine neue Arbeitsstelle antrete und es klappt nicht? Wird der Antrag dann sofort fällig oder muss die KK erneut auffordern?
Die KK hat sofortige Vollziehung nach § 86 a Abs. 2 Nr. 5 SGG angeordnet. Sie hat mich aber vor der Aufforderung zur Antragstellung nicht angehört. Ich weiß, dass die KK das nachholen kann. Verlängert sich dadurch die 10-Wochen-Frist?

Ich bemühe mich sehr, einen passenden Job zu finden. Und ich habe keine guten Erfahrungen mit der Mobiloil BKK gemacht. Deswegen möchte ich mich bereits im Voraus so gut es geht informieren. Es geht mir nicht darum, das KG unnötig in die Länge zu ziehen.

Re: Bis wann kann ich wieder anfangen zu arbeiten?

Verfasst: 16.11.2020, 18:14
von Czauderna
Klinger hat geschrieben:
16.11.2020, 16:12
Ist das wirklich so einfach? Was passiert, wenn
  • Ich innerhalb der 10-Woche-Frist (15.01.2021) eine passende Arbeitsstelle finde, die ich aber erst zum 01.04.2020 antreten kann? Muss ich dann trotzdem den Antrag auf Reha stellen? Die Aufforderung zur Reha ist ja ein Verwaltungsakt, der dann durch die KK aufgehoben werden müsste, oder?
    Da kommt nun ein anderer Sachverhalt zum Vorschein - so, wie jetzt geschildert muss der Antrag natürlich bis zum 15.01.2021 gestellt werden, sonst gibt es ab 16.01.2021 kein Krankengeld mehr
  • Ich nach Antragstellung einen Job finde? Darf die KK ihre Zustimmung zur Rücknahme des Antrages auf Reha verweigern?
    wenn durch die sofortige Arbeitsaufnahme, also nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt, die Arbeitsunfähigkeit beendet wird, kann auch kein Krankengeld mehr verweigert werden. Die Kasse kann den Verwaltungsakt zurücknehmen, wird dies auch tun, wenn sich die medizinische Begründung, die zur Aufforderung führte als nicht mehr existent herausstellt.
  • Wenn ich eine neue Arbeitsstelle antrete und es klappt nicht? Wird der Antrag dann sofort fällig oder muss die KK erneut auffordern?
Wenn vorher keine Rücknahme der Aufforderung durch die Kasse erfolgte gilt die gesetzte Frist (15.01.2021) und es wird erst dann Krankengeld gezahlt wenn der Antrag gestellt wurde. Bei vorheriger Rücknahme muss eine neue MDK-Begutachtung her

Die KK hat sofortige Vollziehung nach § 86 a Abs. 2 Nr. 5 SGG angeordnet. Sie hat mich aber vor der Aufforderung zur Antragstellung nicht angehört. Ich weiß, dass die KK das nachholen kann. Verlängert sich dadurch die 10-Wochen-Frist?
nein, da 10 Wochen eigentlich reichen muessten für eine Anhörung oder gar ein Widerspruch. Eine Verlängerung der 10-Wochen-Frist erfolgt nur durch schriftliche Bestätigung der Kasse

Ich bemühe mich sehr, einen passenden Job zu finden. Und ich habe keine guten Erfahrungen mit der Mobiloil BKK gemacht. Deswegen möchte ich mich bereits im Voraus so gut es geht informieren. Es geht mir nicht darum, das KG unnötig in die Länge zu ziehen.
Das ist dein gutes Recht, aber scheinbar willst du nicht in die Reha und dass du quasi sofort arbeitsfähig werden willst, wenn du eine Tätigkeit gefunden hast, das ist kein hilfreiches Argument
Gruss
Czauderna

Re: Bis wann kann ich wieder anfangen zu arbeiten?

Verfasst: 16.11.2020, 20:01
von Klinger
Ich verstehe, wie meine Schilderungen wirken können. Ich möchte bezüglich meiner gesundheitlichen Probleme nicht zu sehr ins Detail gehen. Der MDK hat jedenfalls eine Umschulung empfohlen, ich habe das Gutachten nun hier.
Eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt habe ich nur, wenn die Arbeitsbedingungen passen. Eine berufliche Reha, in Form einer Umschulung, ist für mich das letzte Mittel. Dass ich keine Reha will, stimmt nicht. Ich möchte aber vorher alles Mögliche versuchen, um entsprechend meiner Abschlüsse eine Tätigkeit zu finden, die zu mir passt.

Re: Bis wann kann ich wieder anfangen zu arbeiten?

Verfasst: 16.11.2020, 20:24
von Czauderna
Hallo,
wie geschrieben, das ist dein gutes Recht, viel Glück dabei, aber die Zeit der Suche bis zur Findung und dem Beginn ,mit Krankengeld "ausfüllen" ist nicht der Sinn und der Zweck von Krankengeld - jedenfalls sieht das so die Krankenkasse, bzw. könnte sie es so sehen - wir wissen es nicht.
Gruss
Czauderna