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Minijob und freiwillige Versicherung in der GKV ...

Verfasst: 26.09.2021, 20:11
von GKVfan
Bei der freiwilligen Versicherung in der GKV müssen ja regelmäßig Einkünfte zur Beitragsberechnung offengelegt werden.
Nun habe ich gelesen, dass ein Minijob < 450,- € nicht beitragspflichtig ist.
Stimmt das, falls ja, wo steht denn das im SGB ?
Muss dieser dann angegeben werden ?

Re: Minijob und freiwillige Versicherung in der GKV ...

Verfasst: 26.09.2021, 20:28
von Czauderna
Hallo,
ja, für die Krankenversicherung selbst sind dafür keine Beiträge zu entrichten, dass der Arbeitgeber dies über eine Pauschale bereits erledigt hat, allerdings gilt das nicht für die Pflegeversicherung. Deshalb muss der Mini-Job und das daraus erzielte Einkommen angegeben werden.
Gruss
Czauderna

Re: Minijob und freiwillige Versicherung in der GKV ...

Verfasst: 26.09.2021, 20:35
von GKVfan
Dank für die schnelle Antwort, hast du zufällig den § im SGB parat, wo das geregelt ist ?

Re: Minijob und freiwillige Versicherung in der GKV ...

Verfasst: 26.09.2021, 20:47
von Czauderna
Hallo,
auf die Schnelle - hier https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp
und dort unter § 7
ergibt sich auch aus der Logik - Krankenversicherung nein - weil bereits über den Arbeitgeber dafür Beiträge gezahlt werden
Pflegeversicherung ja - weil hier über den Arbeitgeber keine Beiträge gezahlt werden und von daher Beitragspflicht besteht.
Gruss
Czauderna

Re: Minijob und freiwillige Versicherung in der GKV ...

Verfasst: 26.09.2021, 21:11
von GKVfan
Man dankt !