Beitragsberechnung freiwillige Versicherung + ALG II
Verfasst: 04.10.2021, 13:15
Hallo liebe Community.
Ich bin seit vielen Jahren selbständig tätig und zahle entsprechend als freiwillig Versicherte meine KK-Beiträge. Nun kam im Frühjahr 2020 durch die Corona-Pandemie der finanzielle Einbruch bei mir. Um für mich und meine Familie sorgen zu können, musste ich ab Mai 2020 ALG II beantragen und habe dazu weiterhin meine Selbständigkeit ausgeübt - mit einem weitaus geringerem Einkommen - damit das Unternehmen auch nach der Pandemie und den damit einhergehenden politischen Maßnahmen weiter und zukünftig existiert.
Meiner KK habe ich nun die Steuererklärung 2020 geschickt. Die KK hat zur Berechnung der freiwilligen Versicherung allerdings den "unternehmerischen" Gewinn des Jahres 2020 nur auf die ersten 4 Monate (vor dem Bezug von ALG II ab Mai) verteilt und nicht wie üblich auf die gesamten 12 Monate.
Aus dem Schreiben ist ersichtlich, dass die KK davon ausgeht, dass ich seit Mai 2020 nicht mehr selbständig sei. Für den Fall, dass ich auch auch nach den 4 Monaten weiterhin selbständig sei, möchte die KK von mir wissen, wie hoch meine Einnahmen für den Zeitraum der ersten 4 Monate waren.
Meine Frage nun: Habe ich die Möglichkeit von der KK zu fordern, dass mein Jahresgewinn - wie sonst auch üblich - auf die gesamzten 12 Monate umgelegt wird? Oder ist die KK im Recht, den Jahresgewinn auf die 4 Monate zu teilen oder alternativ eine Gewinnermittlung für diese 4 Monate zu fordern.
Ich freue mich auf eure Rückmeldung.
Besten Dank!
Dine
Ich bin seit vielen Jahren selbständig tätig und zahle entsprechend als freiwillig Versicherte meine KK-Beiträge. Nun kam im Frühjahr 2020 durch die Corona-Pandemie der finanzielle Einbruch bei mir. Um für mich und meine Familie sorgen zu können, musste ich ab Mai 2020 ALG II beantragen und habe dazu weiterhin meine Selbständigkeit ausgeübt - mit einem weitaus geringerem Einkommen - damit das Unternehmen auch nach der Pandemie und den damit einhergehenden politischen Maßnahmen weiter und zukünftig existiert.
Meiner KK habe ich nun die Steuererklärung 2020 geschickt. Die KK hat zur Berechnung der freiwilligen Versicherung allerdings den "unternehmerischen" Gewinn des Jahres 2020 nur auf die ersten 4 Monate (vor dem Bezug von ALG II ab Mai) verteilt und nicht wie üblich auf die gesamten 12 Monate.
Aus dem Schreiben ist ersichtlich, dass die KK davon ausgeht, dass ich seit Mai 2020 nicht mehr selbständig sei. Für den Fall, dass ich auch auch nach den 4 Monaten weiterhin selbständig sei, möchte die KK von mir wissen, wie hoch meine Einnahmen für den Zeitraum der ersten 4 Monate waren.
Meine Frage nun: Habe ich die Möglichkeit von der KK zu fordern, dass mein Jahresgewinn - wie sonst auch üblich - auf die gesamzten 12 Monate umgelegt wird? Oder ist die KK im Recht, den Jahresgewinn auf die 4 Monate zu teilen oder alternativ eine Gewinnermittlung für diese 4 Monate zu fordern.
Ich freue mich auf eure Rückmeldung.
Besten Dank!
Dine