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Ausbildung im Ausland / doppelte Versicherung

Verfasst: 05.10.2021, 18:16
von chrismonic
Guten Morgen zusammen

Ich habe eine, wahrscheinlich etwas außergewöhnliche, Problematik und benötigt dazu mal Rat.

Nach der Trennung von seiner Mutter war mein Sohn die letzten 15 Jahren sowohl bei mir, wie auch bei seiner Mutter mit Wohnsitz in der Schweiz, gemeldet. Da er Schüler war, war er sowohl hier bei mir in der Familienversicherung enthalten, wie auch dort in der Familienversicherung. Da er über viele Jahre, bis zu Einschulung, abwechselnd eine Woche bei mir und eine Woche bei seiner Mum war hatte es den Vorteil das er bei beiden vollumfänglich Krankenversichert war, sofern mal ein Arztbesuch notwendig war. Während der Schulzeit haben wir dies beibehalten da er jedes zweite Wochenende und den Großteil der Schulferien bei mir war. Zum 01.08. diesen Jahres hat er eine Ausbildung begonnen und erhält nun in der Schweiz ein Ausbildungsgehalt. Meine Krankenkasse teilte mir nun mit das er nicht mehr bei mir versichert sein kann, da er ein eigenes Einkommen hat. Ich habe daraufhin hinterfragt wie sich ein Einkommen in der Schweiz und eine Versicherung in der Schweiz auf die deutsche Familienversicherung auswirkt, das konnte mir aber bis jetzt noch keiner Beantworten. Die Antwort ist immer nur Einkommen ist Einkommen egal ob dies in Deutschland oder im Ausland gezahlt wird.

Kann mir dazu jemand einen Tipp geben? Meine Frage ist ob mein Sohn weiterhin bei mir Familienversichert sein kann, solange er Minderjährig ist und/oder eine Ausbildung im Ausland macht, unter dem Aspekt das er gleichzeitig in der Schweiz einen weiteren Wohnsitz hat, ein Ausbildungsgehalt in der Schweiz erhält und dort Familienversichert ist.

Ist leider etwas kompliziert, daher hoffe ich hier hat jemand einen Tipp. Die Hotline der Krankenkasse hat leider kein Interesse daran dies aufzuklären und schickt mir immer wieder den gleichen Fragebogen zum Status der Familienversicherung. Angaben wie EInkommen im Ausland oder im Ausland versichert kann man dort aber nicht machen.

Vielen Dank

Gruß

Christian

Re: Ausbildung im Ausland / doppelte Versicherung

Verfasst: 05.10.2021, 18:54
von GS
Hallo Christian,

Du schreibst
Kann mir dazu jemand einen Tipp geben? Meine Frage ist ob mein Sohn weiterhin bei mir Familienversichert sein kann, solange er Minderjährig ist und/oder eine Ausbildung im Ausland macht, unter dem Aspekt das er gleichzeitig in der Schweiz einen weiteren Wohnsitz hat, ein Ausbildungsgehalt in der Schweiz erhält und dort Familienversichert ist.

Ist leider etwas kompliziert...,
Vielleicht doch nicht so sehr. Wenn das Ausbildungsgehalt, das er in der Schweiz enthält, umgerechnet 470 € monatlich übersteigt, genügt allein das, um die Famienversicherung in der deutschen GKV auszuschließen. Da nützt es leider auch nichts dass er evtl noch unter 18 Jahre alt ist und/oder in der Schweiz familienversichert ist.

Außerdem: Nachdem er nun einen Ausbildungasplatz in der Schweiz hat, dürfte sein Aufenthalt in D eher sporadisch sein; von einem "gewöhnlichen Aufenthalt in D" dürfte dann keine Rede mehr sein. Mithin ein weiterer Umstand, der schon für sich allein die Fami in der deutschen GKV ausschließt.

Hat er in der Schweiz keine Möglichkeit, eine Auslandsreiseversicherung abzuschließen? im umgekehrten Fall wäre er für einen Jahresbeitrag um die 10 € für jeden Aufenthalt in der Schweiz versichert, der für sich genommen 8 Wochen nicht übersteigt. Gut, der ist nicht vollkommen lückenlos - Vorerkrankungen sind weitgehend nicht versichert - aber in diesem Szenario wäre das Restrisiko eventuell im gelb-grünen Bereich..

Gruß
von GS

Re: Ausbildung im Ausland / doppelte Versicherung

Verfasst: 07.10.2021, 08:34
von vikingz
Hallo,

eine doppelte Krankenversicherung ist grds. auszuschließen, sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz.

Ein wöchentlicher Wechsel ist ungewöhnlich. Das löst aber das Problem nicht, ich würde davon ausgehen, dass es eine einvernehmliche Lösung gibt, von welchem Träger die Versicherung durchgeführt wird, im jeweils anderen Land kann man die Karte im Rahmen der Leistungsaushilfe benutzen. Es ist zu erwarten, dass die Versicherungen das auch rückwirkend hinterfragen.

Die Familienversicherung wird regelmäßig überprüft. Was ist denn da bisher zu einer anderen Versicherung angegeben worden?

Mit einer Ausbildung endet die Familienversicherung, insoweit ist der Fall nicht ungewöhnlich.

Einkommen ist Einkommen, auch ausländisches, das ist richtig. Das steht nicht ausdrücklich im Gesetz, findet sich aber in Besprechungsergebnissen der Kassen und der Rechtsprechung wieder.
Auf dem Fragebogen der Kasse kann man ja handschriftlich ergänzen "Ausbildung in der Schweiz".

Re: Ausbildung im Ausland / doppelte Versicherung

Verfasst: 07.10.2021, 09:31
von chrismonic
Hallo

Bis jetzt wurde das seitens der Krankenkasse nie bemängelt. Er hat einen Wohnsitz in D und war bei mir versichert. Den weiteren Wohnsitz in der Schweiz und die Versicherung dort hat die Krankenkasse bis jetzt noch nie interessiert. Hinterfragt wurde immer nur ob er in D nur bei mir versichert ist. Da seine Mutter in der Schweiz lebt und auch dort versichert ist war damit klar das er in D nur bei mir versichert ist. Das hat die Krankenkasse die letzten 15 Jahre akzeptiert.

Ich habe es immer so verstanden das eine doppelte Krankenversicherung in D selbst und auch in der Schweiz selbst nicht möglich ist. Also Landesinterne Betrachtung. Das Versicherung in zwei unterschiedlichen Ländern auch als doppelt versichert gezählt werden könnten war mir nicht bewusst. Da die Krankenkasse das immer so akzeptiert hat ging ich davon aus das mein Gedankengang richtig ist.

Wenn das Grenzübergreifend beurteilt wird ist es ja dann auch egal ob er Einkommen hat. Dann würde es ja so oder so nicht gehen, sofern ich das richtig verstehe. Oder?

Gruß

Re: Ausbildung im Ausland / doppelte Versicherung

Verfasst: 07.10.2021, 09:56
von Czauderna
Hallo und nachträglich willkommen im Forum
grundsätzlich ist in Deutschland in der GKV die kostenlose Familienversicherung möglich bis Vollendung des 23. Lebensjahres und wenn man sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet bis zum 25. Lebensjahr.
Voraussetzung dafür ist aber auch, dass die Einkommensgrenzen für diese Familienversicherung (regelmäßig) nicht überschritten werden oder es keine Vorrangversicherung gibt.
So, wie geschildert werden hier die Einkommensgrenzen überschritten, sodass die Familienversicherung nicht mehr möglich ist. Da die Ausbildung in der Schweiz erfolgt und die Einkünfte von dort bezogen werden, wäre in Deutschland, bei 1. Wohnsitz nur eine freiwillige Weiterversicherung möglich, die aber entfallen könnte, wenn ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen würde, womit hier der Krankenversicherungsschutz in der Schweiz ins Spiel käme.
Gruss
Czauderna

Re: Ausbildung im Ausland / doppelte Versicherung

Verfasst: 07.10.2021, 19:19
von vikingz
Hallo,
chrismonic hat geschrieben:
07.10.2021, 09:31
Hinterfragt wurde immer nur ob er in D nur bei mir versichert ist. Da seine Mutter in der Schweiz lebt und auch dort versichert ist war damit klar das er in D nur bei mir versichert ist. Das hat die Krankenkasse die letzten 15 Jahre akzeptiert.
Da frage ich mich, ob der deutschen KV die bestehende schweizerische KV auch mitgeteilt worden ist bzw. umgekehrt, oder eher nur so etwas wie "ist auch oft bei der Mutter in der Schweiz". Im Fragebogen der deutschen Kasse wird wahrscheinlich nach einer "anderweitigen Versicherung" gefragt, nicht nach einer "anderweitigen Versicherung nur in Deutschland". Aber zu befürchten ist da vermutlich nichts weiter, es ist letztlich eine rein bürokratische Frage, wo die Vollversicherung durchgeführt wird.
chrismonic hat geschrieben:
07.10.2021, 09:31
Wenn das Grenzübergreifend beurteilt wird ist es ja dann auch egal ob er Einkommen hat. Dann würde es ja so oder so nicht gehen, sofern ich das richtig verstehe. Oder?
Ja, richtig.

Der Antwort meines Vorredners möchte ich noch hinzufügen. dass mit der Ausbildung in der Schweiz wahrscheinlich auch gleichzeitig eine beitragspflichtige KV beginnt. Ich bin mit dem System der Schweiz im Besonderen nicht vertraut, aber landläufig weiß ich, dass man da quasi pflichtversichert wird, sobald man (rechtens und mehr als touristisch) über die Grenze fällt - wie in vielen Systemen innerhalb (Ex-)Europas.

Von daher ist eine freiwillige Weiterversicherung in Deutschland ein reiner Theoriefall, es gibt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Pflichtversicherung in der Schweiz aufgrund der Ausbildung.

Re: Ausbildung im Ausland / doppelte Versicherung

Verfasst: 11.10.2021, 18:23
von chrismonic
Hallo zusammen

Danke für die viele Rückmeldung.

Noch kurz abschließend zu den Punkten. Meine GKV war darüber informiert und ich habe dies die ersten Jahre jährlich mit Ihnen durchgekaut. Nach einigem Jahren wurden es nicht mehr hinterfragt und die Aussage war das sie nur prüfen wollen ob er noch Schüler ist oder Einkommen hat. Die Schweizer Krankenversicherung macht diese jährliche Abfrage in diesem Sinne nicht. Dort muss nur angegeben werden ob sich der Wohnsitz verändert hat, die Kinder noch zu Schule gehen oder Einkommen haben.

Zudem noch die Info das es in der Schweiz mit Ausbildungsbeginn keine Verpflichtung für eine eigenen Versicherung entsteht. Er kann weiterhin Familienversichert bleiben. Das nur der Vollständigkeit halber.

Nun ist mir klar das es nicht so geht wie ich erhofft hatte. Ich habe daraufhin am Freitag mit der Krankenkasse telefoniert, sie darüber informiert und eine schriftliche Auskunft übermittelt. Daher ist es damit nun erledigt.

VIelen Dank für die Hilfe

Gruß

Christian