Abfindung / Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Verfasst: 12.10.2021, 19:40
Hallo.
Ich habe jetzt gelesen, das eine Abfindung bei freiwilliger
gesetzlicher Mitgliedschaft als Einkommen gilt und angegeben werden muß, um dann angerechnet zu werden für eineb gewissen Zeitraum..?!
1.Ist das so korrekt, oder gilt das nur bei "unechten "Abfindungen?
Meine Abfindung ist aus einer betriebsbedingten Kündigung , also eine "echte Abfindung".
2. Wie ist das mit anderen Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld usw.) während einer freiwilligen gesetzlichen Mitgliedschaft und ruhenden Arbeizsverhältnjss ohne Lohnzahlung.
Bin seit vielen Jahren freiwillig gesetzlich versichert ohne Lohn und ohne sonstige Einkünfte, kein ALG, kein Krankengeld kein Hartz4.
Erwarte nun 2022 eine Abfindung und Nachzahlungen von sonstigen Bezügen (Urlaub, Weihnacht usw).
Ganz liebe Grüße.
Manu
Ich habe jetzt gelesen, das eine Abfindung bei freiwilliger
gesetzlicher Mitgliedschaft als Einkommen gilt und angegeben werden muß, um dann angerechnet zu werden für eineb gewissen Zeitraum..?!
1.Ist das so korrekt, oder gilt das nur bei "unechten "Abfindungen?
Meine Abfindung ist aus einer betriebsbedingten Kündigung , also eine "echte Abfindung".
2. Wie ist das mit anderen Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld usw.) während einer freiwilligen gesetzlichen Mitgliedschaft und ruhenden Arbeizsverhältnjss ohne Lohnzahlung.
Bin seit vielen Jahren freiwillig gesetzlich versichert ohne Lohn und ohne sonstige Einkünfte, kein ALG, kein Krankengeld kein Hartz4.
Erwarte nun 2022 eine Abfindung und Nachzahlungen von sonstigen Bezügen (Urlaub, Weihnacht usw).
Ganz liebe Grüße.
Manu