Von freiwillig GKV zu Pflicht-GKV
Verfasst: 27.01.2022, 20:22
Guten Abend,
ich habe einige dringende Fragen zum Thema GKV und hoffe sehr auf eine hilfreiche Antwort.
Ich bin angestellt und privat krankenversichert. Meine Frau ist ebenfalls angestellt und freiwillig gesetzlich versichert (Einkommen über Versicherungspflichtgrenze). Seit letzten Jahr befindet sich meine Frau in Elternzeit (und bezieht aktuell nur Elterngeld), was dazu führt, dass Ihr Beitrag für die GKV anhand des Haushaltseinkommens (mein Einkommen + Elterngeldeinkommen) berechnet wird, was zu einem recht hohen Monatsbeitrag führt. In zwei Monaten plant meine Frau in Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten (ca. 25h/Woche). Dazu haben wir folgende Fragen:
1. Wenn sie in Teilzeit in Elternzeit arbeitet fällt ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze. Führt das dazu, dass sie automatisch wieder GKV-Pflichtmitglied wird und ihre Beiträge wieder anhand ihres Einkommen berechnet werden und nicht mehr am Haushaltseinkommen?
2. Gibt es eine "Mindestarbeitszeit" oder einen Mindestverdienst um wieder Pflichtmitglied in der GKV zu werden?
3. Wie lange muss sie arbeiten um wieder Pflichtmitglied zu werden? Könnte sie theoretisch wieder nach einem Monat arbeiten in Elternzeit gehen und würde dann Pflichtmitglied bleiben und entsprechend ohne Einkommen nur den Mindestbeitrag in der GKV zahlen?
Ganz vielen Dank für eure Hilfe!!!
ich habe einige dringende Fragen zum Thema GKV und hoffe sehr auf eine hilfreiche Antwort.
Ich bin angestellt und privat krankenversichert. Meine Frau ist ebenfalls angestellt und freiwillig gesetzlich versichert (Einkommen über Versicherungspflichtgrenze). Seit letzten Jahr befindet sich meine Frau in Elternzeit (und bezieht aktuell nur Elterngeld), was dazu führt, dass Ihr Beitrag für die GKV anhand des Haushaltseinkommens (mein Einkommen + Elterngeldeinkommen) berechnet wird, was zu einem recht hohen Monatsbeitrag führt. In zwei Monaten plant meine Frau in Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten (ca. 25h/Woche). Dazu haben wir folgende Fragen:
1. Wenn sie in Teilzeit in Elternzeit arbeitet fällt ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze. Führt das dazu, dass sie automatisch wieder GKV-Pflichtmitglied wird und ihre Beiträge wieder anhand ihres Einkommen berechnet werden und nicht mehr am Haushaltseinkommen?
2. Gibt es eine "Mindestarbeitszeit" oder einen Mindestverdienst um wieder Pflichtmitglied in der GKV zu werden?
3. Wie lange muss sie arbeiten um wieder Pflichtmitglied zu werden? Könnte sie theoretisch wieder nach einem Monat arbeiten in Elternzeit gehen und würde dann Pflichtmitglied bleiben und entsprechend ohne Einkommen nur den Mindestbeitrag in der GKV zahlen?
Ganz vielen Dank für eure Hilfe!!!