Sorry, ich habe offensichtlich nicht alle Antworten zur Kenntnis genommen, sondern nur den Der-Anspruch-entfällt-Teil.
Der Anspruch auf Familienversicherung wird nicht entfallen, die Kasse liegt falsch.
Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung
Moderator: Czauderna
Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung
@GS, kein Problem wg. Holzweg
und danke für den Tipp, mit der Neuanlage noch zu warten.. Wir sind erst am Anfang mit Überlegungen, wie das Geld sinnvoll angelegt werden soll, es hat noch Zeit und ich denke auch, dass es noch einige (hoffentlich positive) Überraschungen geben kann die nächste Zeit.
Ich habe jetzt einige Ideen, wie ich vorgehen kann, aber als erstes werde ich eine Beratung bei meiner GKV in Anspruch nehmen und klären, ob es überhaupt Auswirkung auf mich hat.
@vikingz Den Absatz aus dem Rundschreiben habe ich ausgedruckt, danke! Nehme ich auf jeden Fall mit zum Gespräch.
@Czauderna ich danke dir für die Info mit den 120 Monaten
Deine Variante macht mir echt Hoffnung, so empfinde ich es auch gerecht und hoffe, dass es für mich so zutrifft!
Wenn ich bei der Beratung war, schreibe ich wie es ausgegangen ist!
Danke an euch und viele Grüße
Bea

Ich habe jetzt einige Ideen, wie ich vorgehen kann, aber als erstes werde ich eine Beratung bei meiner GKV in Anspruch nehmen und klären, ob es überhaupt Auswirkung auf mich hat.
@vikingz Den Absatz aus dem Rundschreiben habe ich ausgedruckt, danke! Nehme ich auf jeden Fall mit zum Gespräch.
@Czauderna ich danke dir für die Info mit den 120 Monaten
Deine Variante macht mir echt Hoffnung, so empfinde ich es auch gerecht und hoffe, dass es für mich so zutrifft!
Wenn ich bei der Beratung war, schreibe ich wie es ausgegangen ist!
Danke an euch und viele Grüße
Bea
Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung
kurzes update 
laut Auskunft meiner KV ist die Auszahlung der privaten Rentenversicherung kein regelmäßiges Einkommen im Sinne der FamiV - aber wie es im Falle einer Günstigerprüfung aussieht, muss noch abgeklärt werden. Denn dann steht es im Einko-Steuerbescheid als Kapitalertrag drin..
ich werde berichten, bis dahin viele Grüße und ein schönes WE!
Bea

laut Auskunft meiner KV ist die Auszahlung der privaten Rentenversicherung kein regelmäßiges Einkommen im Sinne der FamiV - aber wie es im Falle einer Günstigerprüfung aussieht, muss noch abgeklärt werden. Denn dann steht es im Einko-Steuerbescheid als Kapitalertrag drin..
ich werde berichten, bis dahin viele Grüße und ein schönes WE!
Bea
Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung
Ich habe bisher immer noch keine gesicherte Auskunft wegen meiner Frage, das scheint nicht so einfach zu beantworten zu sein...
Ich rechne jetzt mal vorsichtshalber damit, dass ich mich in dem Jahr der Auszahlung freiwillig versichern muss und habe noch eine Frage:
Der ausgezahlte Kapitalbetrag incl. Zinsen wird durch 120 geteilt (10 Jahre). Muss ich den daraus entstehenden höheren KV-Beitrag dann 10 Jahre lang bezahlen oder nur in dem Jahr der Auszahlung?
LG Bea
Ich rechne jetzt mal vorsichtshalber damit, dass ich mich in dem Jahr der Auszahlung freiwillig versichern muss und habe noch eine Frage:
Der ausgezahlte Kapitalbetrag incl. Zinsen wird durch 120 geteilt (10 Jahre). Muss ich den daraus entstehenden höheren KV-Beitrag dann 10 Jahre lang bezahlen oder nur in dem Jahr der Auszahlung?
LG Bea
Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung
Hallo,Beo hat geschrieben: ↑10.08.2022, 11:20Ich habe bisher immer noch keine gesicherte Auskunft wegen meiner Frage, das scheint nicht so einfach zu beantworten zu sein...
Ich rechne jetzt mal vorsichtshalber damit, dass ich mich in dem Jahr der Auszahlung freiwillig versichern muss und habe noch eine Frage:
Der ausgezahlte Kapitalbetrag incl. Zinsen wird durch 120 geteilt (10 Jahre). Muss ich den daraus entstehenden höheren KV-Beitrag dann 10 Jahre lang bezahlen oder nur in dem Jahr der Auszahlung?
LG Bea
zuerst - entweder es kommt zur freiwilligen Versicherung in Jahr der Auszahlung - was aber nicht der Fall sein wird
oder es handelt sich um einen Versorgungsbezug welcher wegen der Kapitalisierung auf 120 Monate verteilt wird, was aber auch nicht der Fall sein wird.
Zu deiner Frage -
wenn es eine Aufteilung auf 120 Monate gäbe und dadurch der Anspruch auf Familienversicherung wegfallen würde, dann müsstest du 10 Jahre lang entsprechende Beiträge zahlen bei eigener Versicherung, auch bei Beitragserhöhungen oder Beitragssenkungen. Aber wie geschrieben, das wird nicht passieren nach allen Informationen, die wir von dir haben und was auch die Kasse zu dir (mündlich) gesagt hat.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung
Oh, das beruhigt mich! Vielen Dank für die schnelle Antwort Czauderna 
Dann warte ich jetzt mal die endgültige Antwort von der Kasse ab.
Liebe Grüße
Bea

Dann warte ich jetzt mal die endgültige Antwort von der Kasse ab.
Liebe Grüße
Bea