Seite 1 von 1

Krankschreibung eAU

Verfasst: 18.07.2022, 07:55
von Isolde
Hallo,

ich befinde mich derzeit in einem Widerspruchsverfahren mit der DRV zwecks Verlängerung EM Rente. Ab 01.08. muss ich deshalb ALG1 beantragen. Ich habe ein ruhendes Arbeitsverhältnis.
Für dieses Arbeitsverhältnis muss ich mich ab 01.08. krank schreiben lassen. Ich habe nun gelesen, wenn der Arzt mich krank schreibt die AU nun automatisch an die Krankenkasse geht.

Meine Frage:

Kann ich auch krank geschrieben werden ohne dass die AU der Krankenkasse gemeldet wird?
Ich möchte die Bescheinigung nur beim Arbeitgeber abgeben, nicht bei der Krankenkasse.

Ich hätte ja erst wieder Anspruch auf Krankengeld, wenn ich arbeitslos gemeldet bin, was ab 01.08. der Fall ist. Wenn ich nun aber Krankengeld beziehe, erhalte ich das ja längstens 6 Wochen. Krank schreiben muss ich mich aber so lange lassen bis die DRV da endlich eine Entscheidung trifft. Das kann dauern und wenn es vors Sozialgericht geht locker nochmal 1 Jahr mehr.

Wenn ich dem Arbeitgeber keine AU gebe, müsste ich ja da erscheinen oder selber kündigen. Wenn ich selber kündige kriege ich aber von der AfA eine Sperre, somit kein Geld. Der Arbeitgeber will mich nicht kündigen (sozialer Bereich), da ich Schwerbehindert bin und es ihm mit dem Integrationsfachdienst und allem zu aufwändig ist. Er würde mich gerne wie bisher als "Null"Nummer durchlaufen lassen wollen. Ich selbst möchte während dieses schwebenden Verfahrens eigentlich auch nichts machen.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank schon mal!

Viele Grüße, Isolde

Re: Krankschreibung eAU

Verfasst: 18.07.2022, 09:13
von Czauderna
Hallo,
nein, das wird nicht gehen - der Arzt ist verpflichtet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Krankenkasse auf digitalem Weg zu übermitteln. Darauf könnte allenfalls verzichtet werden, wenn eine Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch bestehen würde und das ist bei ALG-1 nicht der Fall.
Selbst wenn der Arzt (noch) nicht an dem digitalen Übermittelungsverfahren teilnimmt, so bist du verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sofort an die Krankenkasse weiterzuleiten. Der grundsätzliche Krankengeldanspruch beginnt mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ruht aber für die Zeit, für die ALG-1 gezahlt wird. Liegt der Kasse keine Meldung vor, dann gibt es auch kein Krankengeld und das wäre nach Ablauf der sechs Wochen bestimmt nicht in deinem Sinn. Auch für die Errechnung des Gesamtanspruches auf Krankengeld sind diese Meldungen sehr wichtig. Zeiten, in denen das Krankengeld verweigert wird wegen fehlender Meldungen oder ruht, werden aber trotzdem angerechnet.
Gruss
Czauderna

Re: Krankschreibung eAU

Verfasst: 18.07.2022, 09:28
von Isolde
Hallo Czauderna,

vielen Dank schon mal für die Antwort!

Ich habe am 28.7. einen Termin beim Facharzt, der für die Krankschreibung zuständig ist. Kann ich mich da schon krank schreiben lassen oder sollte das dann erst ab 01.08. erfolgen?

Wie berechnet die Krankenkasse dann überhaupt das Krankengeld? Ich bin ja seit 2015 in EM Rente (jetzt bis 31.07.)
Und bei der AfA muss ich mich ja trotzdem melden? Da kriege ich dann erst Geld nach den 6 Wochen Krankengeld?
Dann kann ich mich zwar weiter krank schreiben lassen, bekomme aber kein Geld mehr von der Krankenkasse sondern ALG1, habe ich das so richtig verstanden? Dann habe ich sozusagen die Krankmeldung für den Arbeitgeber und die andere kriegt weiter die Krankenkasse, aber die zahlen dann halt nicht mehr.

Danke nochmal!

Re: Krankschreibung eAU

Verfasst: 18.07.2022, 09:34
von Czauderna
Hallo,
du bist bis 31.7. als Rentnerin versichert - dann hast du kein Krankengeldanspruch.
Wäre es denn sicher, dass du überhaupt ALG-1 bekommen würdest, wenn du schon ab 28.07. arbeitsunfähig wärest?
Also, dein Krankengeldanspruch würde dem Grunde nach ab Beginn des ALG-1 Bezuges bestehen und würde dem Zahlbetrag des ALG-1 entsprechen.
Solange ALG-1 bei bestehender Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, ruht der Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna

Re: Krankschreibung eAU

Verfasst: 18.07.2022, 09:41
von Isolde
Hallo,

ja das macht Sinn. Gut, dann lasse ich mich ab 01.08. krank schreiben. ALG1 bekomme ich, da habe ich den Antrag schon gestellt, die werden dann meine Unterlagen ihrem äD geben und ich hoffe, dass ich dann erstmal in die Nahtlosigkeit komme bis alles weitere geklärt ist.

Vielen, vielen Dank für Deine Antworten!!

Viele Grüße, Isolde