beschäftigungsverhältnis zwischen Ehegatten
Verfasst: 12.12.2008, 09:05
Hallo liebe Mitstreiter,
wir sind ein kleines Familienunternehmen (Papa 45J, Mama 36J, Sohn 6J )das sich mit sehr geringen Einkünften über Wasser hält. ( Lt Einkommesnssteuerbescheid in 2006 weniger als 2000 EUR
Meine Frau die hat nun eine Arbeit gefunden und arbeitet voll ( 40 Std. Woche) in einem anderen Betrieb.
Als Arbeitnehmerin war sie schon lange Jahre vor unserer Eheschließung bei mir angestellt. wegen der immer schlechteren Auftragslage in immer geringeren Umfang und zum Schluß nur noch im Gleitzonenbereich mit 10 Stunden Wöchentlich bei ca. 400 - 420 EUR brutto. Nebenbei hat Sie noch ein Gewrbe angemeldet mit ca. 1500 EUR Jahreseinnahme.
Die Krankenkasse hat nun über 1 Jahr brav die dafür fälligen Beiträge für die Gleitzone einkassiert. Nur hab ich dafür den vollen Beitrag bezahlt, und nicht den reduzierten. Hierrüber gab es von der KV keine Aufklärung, ich bin nur zufällig von Bekannten darauf hingewiesen worden.
Die KV darauf angesprochen sagte mir das sie wüßten das zuviel bezahlt worden wäre "Das wurde ja bei einer evtl. Betriebsprüfung auffallen und ich könnte ja dann die Rückzahlung des zuviel gezahlten Beitrages beantragen. Darauf hab ich ziemlich sauer reagiert.
Seitdem weren wir ziemlich schikaniert.
Unter Androhung der Kündigung verlangt die KV nach Beebdigung des Arbeitsverhältnisses meiner Frau in meinem Betrieb, das wir einen " Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen" ausfüllen.
Ist dieses jetzt , nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt noch notwendig oder zulässig? Gibt es da einen Standard was die alles erfragen dürfen?
Für etwas Aufklärung und Hinweise wären wir sehr dankbar
wir sind ein kleines Familienunternehmen (Papa 45J, Mama 36J, Sohn 6J )das sich mit sehr geringen Einkünften über Wasser hält. ( Lt Einkommesnssteuerbescheid in 2006 weniger als 2000 EUR
Meine Frau die hat nun eine Arbeit gefunden und arbeitet voll ( 40 Std. Woche) in einem anderen Betrieb.
Als Arbeitnehmerin war sie schon lange Jahre vor unserer Eheschließung bei mir angestellt. wegen der immer schlechteren Auftragslage in immer geringeren Umfang und zum Schluß nur noch im Gleitzonenbereich mit 10 Stunden Wöchentlich bei ca. 400 - 420 EUR brutto. Nebenbei hat Sie noch ein Gewrbe angemeldet mit ca. 1500 EUR Jahreseinnahme.
Die Krankenkasse hat nun über 1 Jahr brav die dafür fälligen Beiträge für die Gleitzone einkassiert. Nur hab ich dafür den vollen Beitrag bezahlt, und nicht den reduzierten. Hierrüber gab es von der KV keine Aufklärung, ich bin nur zufällig von Bekannten darauf hingewiesen worden.
Die KV darauf angesprochen sagte mir das sie wüßten das zuviel bezahlt worden wäre "Das wurde ja bei einer evtl. Betriebsprüfung auffallen und ich könnte ja dann die Rückzahlung des zuviel gezahlten Beitrages beantragen. Darauf hab ich ziemlich sauer reagiert.
Seitdem weren wir ziemlich schikaniert.
Unter Androhung der Kündigung verlangt die KV nach Beebdigung des Arbeitsverhältnisses meiner Frau in meinem Betrieb, das wir einen " Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen" ausfüllen.
Ist dieses jetzt , nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt noch notwendig oder zulässig? Gibt es da einen Standard was die alles erfragen dürfen?
Für etwas Aufklärung und Hinweise wären wir sehr dankbar