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GKV-Beitrag

Verfasst: 10.08.2022, 11:47
von GKVfan
Hallo,

normalerweise führt ja der Arbeitgeber den Krankenversicherungsbeitrag an die GKV inklusive
seines Anteils ab.

Nun habe ich gehört, dass man mit dem Arbeitgeber vereinbaren kann, dass er den Beitrag
inklusive seines Anteils an den Arbeitnehmer auszahlt und der Arbeitnehmer dann selbst
den Beitrag an die GKV abführt.

Hättest du hierzu nähere Infos, wie dabei vorzugehen wäre und wie das funktioniert bzw.
wo das geregelt ist.

Dank vorab.

Re: GKV-Beitrag

Verfasst: 10.08.2022, 19:47
von GKVfan
Keine Infos dazu ?

Re: GKV-Beitrag

Verfasst: 10.08.2022, 20:28
von Czauderna
GKVfan hat geschrieben:
10.08.2022, 19:47
Keine Infos dazu ?
Hallo,
nun mal nicht drängeln - Infos kommen schon, oder wen hast du eigentlich gemeint ?.
Also, als ich 1968 bei der Ersatzkasse anfing, da war es eigentlich noch üblich, dass die Arbeitgeber den Pflichtversicherten und den freiwillig versicherten sowieso, den Arbeitgeberanteil auszahlten und die Versicherten dann die Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlen mussten. Das galt aber meiner Erinnerung und meines Wissens nach nur für diejenigen, welche in einer Ersatzkasse versichert waren. Bei den Pflichtversicherten der AOK beispielsweise ging das nicht, da musste der Arbeitgeber das Überweisen der Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
man kann sich vorstellen, was z.B. am 15. des Monats bei uns in Wiesbaden los war, wenn die ganzen Behördenangestellten (Arbeiter hatten wir seinerzeit recht wenige) bei uns Schlange standen, um ihren Beitrag, natürlich in bar, loszuwerden.
Mit Einführung des "Arbeitgeberkontenverfahrens" änderte sich das auch hier. Jetzt war Pflicht der Arbeitgeber, für die Pflichtversicherten den Sozialversicherungsbeitrag abzuführen. Wenn schriftlich vereinbart, galt das auch für freiwillig Versicherte Angestellte und so ist das auch heute noch.
Heute ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, dass der Arbeitgeber von dieser Pflicht befreit werden kann. Ausnahmen gibt es auch hier, allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt, aber die Versicherung nach deutschem Recht erfolgen muss. In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer diese Funktion /Pflicht des Arbeitgebers übernehmen.
Lange Rede, kurzer Sinn - bei freiwillig Versicherten, wenn es keine Vereinbarung für alle gibt, kann das eventuell der Fall sein, aber dann nur für Kranken- und Pflegeversicherung - ich glaube aber, dass auch das heute nicht mehr geht, vielleicht meldet sich noch ein aktiver Experte/in dazu zu Wort.
Gruss
Czauderna

Re: GKV-Beitrag

Verfasst: 10.08.2022, 20:37
von GKVfan
Man dankt, wäre toll wenn es da noch Hinweise gäbe, falls es geht.

Re: GKV-Beitrag

Verfasst: 11.08.2022, 00:15
von GS
Hallo GKVfan,
Du schreibst:
normalerweise führt ja der Arbeitgeber den Krankenversicherungsbeitrag an die GKV inklusive seines Anteils ab.

Nun habe ich gehört, dass man mit dem Arbeitgeber vereinbaren kann, dass er den Beitrag inklusive seines Anteils an den Arbeitnehmer auszahlt und der Arbeitnehmer dann selbst den Beitrag an die GKV abführt.
Das können bzw. konnten freiwillig versicherte Arbeitnehmer vereinbaren, jedenfalls für die Kranken- und Pflegeversicherung. Einen praktischen Nutzen hat das für den Arbeitnehmer aber nicht. Der Beitrag ist derselbe, und der AN muss sich um die Beitragszahlung an die Kasse selbst kümmern. Vorausgesetzt der Arbeitgeber rechnet korrekt ab, ergibt eine eventuelle Eigenübernahme der Beitragszahlung durch den AN schlicht keinen Sinn. Auch nicht für die Höhe des Krankengeldes, falls das der Hintergrund der Frage wäre.

@Czauderna:
Interessant, dieses Schlaglicht auf die Verhältnisse Ende der 60er und den allmonatlichen Bargeldansturm der freiwillig versicherten DAKler. Heißt also, das Thema Girokonto/Überweisung/Dauerauftrag/Lastschrifteinzug war damals noch nicht allzuweit entwickelt.

Auch anderes war damals anders. Du erwähntest unterschiedliche Vorgehensweisen für AOK-Versicherte einerseits und Ersatzkassenversicherte andererseits. Darüber bin ich auch mal gestolpert, wenn auch erst Anfang der 80er. Es ging um die gerade gewonnene Erkenntnis, dass der Arbeitgeberzuschuss sich damals nicht am halben (Individual-)Kassensatz zu orientieren habe, sondern am halben AOK-Satz. Hatte die Ersatzkasse einen niedrigeren Beitragssatz als die regionale AOK - damals der Normalfall - war der AG-Anteil am Beitrag im Ergebnis > 50 %.

Hätte er jedenfalls sein sollen. Bei mir war er aber nur exakt 50%, was mich bislang auch nicht gestört hatte. Aber obige Erkenntnis motivierte natürlich zur Bitte um Aufklärung bei unserer Personalabteilung.

Zunächst einmal passierte nichts - war auch nicht eilig, da noch kein Redaktionsschluss. (Auch in dieser Hinsicht war es noch eine ganz andere Zeit). Aber zum übernächsten Monat - es war der Oktober - gabs dann plötzlich eine Neuberechnung rückwirkend ab Januar, quasi ein vorgezogenes Weihnachtsgeld. Und fairerweise nicht nur für mich, sondern für den ganzen Verein :mrgreen:

Gruß
von GS

Re: GKV-Beitrag

Verfasst: 11.08.2022, 09:50
von Czauderna
Hallo GS,
ja, genauso war es - wenn der Beitragssatzsatz der Ersatzkasse niedriger war als der Satz der zuständigen AOK, dann betrug der Arbeitgeberanteil mehr als die Hälfte. das war, neben den besseren Leistungen, ein super Argument für den Wechsel zu einer Ersatzkasse.
Seinerzeit waren es aber nicht nur die freiwillig Versicherten, sondern auch noch die Pflichtversicherten, die ihren Beitrag bar bezahlt haben.
Die Arbeitgeber wurden von uns regelmäßig angeschrieben und die Gehälter für jeden Arbeitnehmer abgefragt und danach wurde dann der Beitrag festgesetzt, der zu entrichten war und auch schon damals stimmten Theorie und Praxis nicht immer überein.
Ich kann mich erinnern, dass wir um den 15. des Monats mehrere Hundert Bareinzahler hatten und man darf sich das auch nicht so einfach vorstellen. Man konnte nicht einfach z.B. 66,66 DM vereinnahmen, eine Quittung ausschreiben und fertig, nein, diese 66,66 DM mussten aufgegliedert werden in Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und die entsprechenden Teilbeiträge händisch in das sog. Einnahmebuch eingetragen werden, natürlich auch mit den notwendigen Versichertendaten und dann wurde auch per Hand die passende Quittung ausgestellt. Jeden Abend wurde dann der Kassenabschluss vorgenommen, d.h. die vereinnahmten Summen aus den Einnahmebüchern (in unserer Dienststelle waren es 6 an der Zahl) wurden mit dem Barkassenbestand verglichen und wenn es nicht auf den letzten Pfennig übereinstimmte, wurde es für die Kasse meist ein langer Abend. Anschließend musste dann auch noch das eingenommene Bargeld in den "Nachttresor" der Bank gebracht werden.
Ja, war schon cool damals.
Gruss
Czauderna

Re: GKV-Beitrag

Verfasst: 11.08.2022, 18:55
von RHW
Hallo GKVfan,

diese besondere Regelung gilt für freiwillig Versicherte in der GKV weiterhin.

Grundlagen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28d.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28e.html

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt laut Gesetz der Arbeitnehmer an die Krankenkasse. Wenn aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass der Arbeitgeber die Beiträge direkt an die Krankenkasse zahlt, hat keiner etwas dagegen (und die Krankenkasse freut sich, weil dann nur eine große Zahlung statt vieler einzelner Zahlungen eingeht). In der Praxis zahlt in den meisten Fällen der Arbeitgeber für seine freiwillig versicherten Arbeitnehmer an die gesetzliche Krankenkasse. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer an die gesetzliche Krankenkasse zahlen.

Gruß
RHW

Re: GKV-Beitrag

Verfasst: 12.08.2022, 00:32
von GS
Hallo RHW,
RHW schreibt:
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt laut Gesetz der Arbeitnehmer an die Krankenkasse. Wenn aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass der Arbeitgeber die Beiträge direkt an die Krankenkasse zahlt, hat keiner etwas dagegen (und die Krankenkasse freut sich, weil dann nur eine große Zahlung statt vieler einzelner Zahlungen eingeht). In der Praxis zahlt in den meisten Fällen der Arbeitgeber für seine freiwillig versicherten Arbeitnehmer an die gesetzliche Krankenkasse. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer an die gesetzliche Krankenkasse zahlen.
Schön auf den Punkt gebracht, RHW.

Der letzte Satz schließt übrigens auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer ein. In meinem Fall flossen die RV- und AV-Beiträge vom jeweiligen Arbeitgeber an die AOK. Und spätestens seit der Annahme meines Rentenantrags bin ich sicher, dass die auch alles ordnungsgemäß an die RV - und dann wohl auch an die AV - weitergeleitet hat.

Okay, ein Motiv mag es für den ein oder anderen Arbeitnehmer geben, seine GKV-und SPV-Beiträge ohne Not höchstselbst an die Kranken- und Pflegekasse zu zahlen: Wer unter "Netto" vereinfacht das versteht, was hinten - also auf dem Gehaltskonto - rauskommt, steigert dieses so verstandene Netto ab Umstellung mit einem Schlag um bis zu ca. 940 € monatlich. Genug, um bei der Hausbank Eindruck zu schinden und mindestens eine Kundenkategorie aufzusteigen - auf den ersten Blick jedenfalls.

Der zweite Hausbank-Blick, nämlich derjenige auf die Gehaltsabrechnung, rückt die Konturen z. B. in Sachen Kreditwürdigkeit dann doch wieder zurecht. :mrgreen:

Re: GKV-Beitrag

Verfasst: 28.08.2022, 13:04
von GKVfan
RHW hat geschrieben:
11.08.2022, 18:55
Hallo GKVfan,

diese besondere Regelung gilt für freiwillig Versicherte in der GKV weiterhin.

Grundlagen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28d.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28e.html

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt laut Gesetz der Arbeitnehmer an die Krankenkasse. Wenn aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass der Arbeitgeber die Beiträge direkt an die Krankenkasse zahlt, hat keiner etwas dagegen (und die Krankenkasse freut sich, weil dann nur eine große Zahlung statt vieler einzelner Zahlungen eingeht). In der Praxis zahlt in den meisten Fällen der Arbeitgeber für seine freiwillig versicherten Arbeitnehmer an die gesetzliche Krankenkasse. Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer an die gesetzliche Krankenkasse zahlen.

Gruß
RHW
Hallo RHW,

danke für die Info.

Ich verstehe es also so, dass der AG eigentlich dazu gesetzlich verpflichtet ist, er jedoch basierend auf einer Vereinbarung mit dem AN,
z.B. ein Passus im Arbeitsvertrag, vereinbaren kann, dass er den AG-Anteil der GKV-Beiträge mit dem Gehalt monatlich an den AN überweist und den AN-Beitrag nicht einbehält. Der AN könnte dann mittels eines Dauerauftrages sicherstellen, dass der Gesamtbeitrag an die Kasse gezahlt wird.

Passt das so ?

Re: GKV-Beitrag

Verfasst: 29.08.2022, 16:24
von vikingz
GKVfan hat geschrieben:
28.08.2022, 13:04
Ich verstehe es also so, dass der AG eigentlich dazu gesetzlich verpflichtet ist, er jedoch basierend auf einer Vereinbarung mit dem AN,
z.B. ein Passus im Arbeitsvertrag, vereinbaren kann, dass er den AG-Anteil der GKV-Beiträge mit dem Gehalt monatlich an den AN überweist und den AN-Beitrag nicht einbehält. Der AN könnte dann mittels eines Dauerauftrages sicherstellen, dass der Gesamtbeitrag an die Kasse gezahlt wird.

Passt das so ?
Hallo,

nein, umgekehrt.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer sind selbst zur Beitragszahlung verpflichtet, zur Vereinfachung kann aber vereinbart werden, dass der Arbeitgeber den Beitrag direkt einbehält und zahlt.