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Kindern mitversichern
Verfasst: 13.12.2008, 15:18
von camios
Hallo habe eine einfache frage:
Ich habe eine PKK und meine Frau eine GKK.
Koennten die Kindern in der GKK meiner Frau ohne zuesatliche Kosten mitversichert werden?
Wenn nein, wie funktioniert das?
Waere es besser in PKK oder in GKK die Kinder zu versichern?
Welche waeren die Grunden, zuruck ins GKK fur mich zu gehen?
Danke
Verfasst: 13.12.2008, 18:57
von Krankenkassenfee
Hallo,
Gegenfrage, wieviel verdienst Du denn Brutto? Und Deine Frau?
P.S. Als Selbständiger kannst du nicht in die GKV zurückkehren.
LG, Fee
Verfasst: 14.12.2008, 13:24
von camios
Ich bin Angestellte, mit PKK so verdiene mehr als die GKK/PKK grenze.
Meine Frau hat jetzt als Selbstandigerin angefangen, so kann nicht wirklich sagen wie viel.
Die fragen waeren:
Als angestellte, wie oder in welchen faellen kann Ich zuruck ins GKK? Zum beispiel, arbeitlosigekiet oder weniger brutto oder was?
Als selbstandigerin, wenn Meine Frau die PKK ausgewaelt hat kann nicht zuruck ins GKK?
Und was passiert mit den Kindern?
Verfasst: 14.12.2008, 16:09
von Krankenkassenfee
Hallo,
solange Du als Angestellter mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst, kommst Du nicht zurück in díe GKV.
Würde Deine Frau mehr als du verdienen, können die Kinder über sie mitversichert werden.
Ob Deine Frau in der GKV ist oder nicht, hat keine Auswirkung darauf, ob Du in die GKV zukannst oder nicht.
Du kannst Deine Kinder privat versichern oder gesetzlich. In der GKV musst Du pro Kind 140 € berappen, Deine Frau zahlt den Beitrag aus einer Mischrechnung (Ihr Einkommen, Dein halbes Einkommen ./. Kinderfreibeträge).
LG, Fee
Verfasst: 14.12.2008, 16:42
von camios
Danke. Bitte lass mich das erklaeren: im Fall Ich arbeitslos werde, dann kann Ich zuruck in die GKK. Der andere Fall: ich habe ein neuen Job, in dem verdiene Ich weniger als 48000.
Als Ich zuruck in die GKK bin, koennen die Kindern mitversichert werden
Alles korrekt?
Kinder versichern
Verfasst: 20.12.2008, 20:25
von Rockzill
Tipp:
Da du über der JAVG verdienst, wirst du die Kinder nun tragen müssen. Nutze einfach den Arbeitgeberzuschuss, sollte dieser ausgeschöpft sein wäre ein Tarifwechsel angebracht. Auf keinem Fall ein Gesellschaftswechsel.
Für weitere Fragen, gerne eine PM.
Verfasst: 21.12.2008, 13:10
von Czauderna
Hallo,
ja, klar wenn Sie zurück in die GKV wechseln müssen, haben die Kinder
sofort wieder den (kostenlosen) Familienhilfeanspruch bei beiden Elternteilen, Sie können es sich dann aussuchen.
Gruss
Czauderna