Krankengeld bei vorgezogener Altersrente und Weiterlaufen des bisherigen Jobs??
Verfasst: 17.10.2022, 13:49
Folgender Sachverhalt:
Frau, 63, ab 01.10.2022 in vorgezogener Altersrente wegen besonders langjähriger Mitgliedschaft in den Deutschen Rentenversicherung. Ab dem 01.10.22 ist bis zunächst zum Jahresende die Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen mündlich vereinbart. Rentenabschäge sind wg. der aktuellen Corona-Sonderregelungen nicht zu erwarten.
Die Beschäftigte erleidet am 23.09.2022 einen Schlaganfall und ist seitdem arbeitsunfähig.
Nach diverser neurologischer Diagnostik ist eine ambulante Reha ab dem 19.10.22 verordnet.
Am 16.10.22 stellt sich im Rahmen einer familiären Testung (weitere Familienmiglieder sind ebenfalls erkrankt) eine Covid 19-Infektion heraus.
Am 17.10.22 wurde der Beginn der ambulanten Reha auf den 31.10. verschoben.
Die sechswöchige Lohnfortzahlung aus dem weiterhin bestehenden Arbeitsverhältnis scheint bis zum 04.11.22 gesichert zu sein. Ist die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit über dieses Datum hinaus krankengeldpflichtig, ggf. bis zum Erreichen der 180 Tage-Grenze beim Krankengeldbezug?
Danke!
Frau, 63, ab 01.10.2022 in vorgezogener Altersrente wegen besonders langjähriger Mitgliedschaft in den Deutschen Rentenversicherung. Ab dem 01.10.22 ist bis zunächst zum Jahresende die Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen mündlich vereinbart. Rentenabschäge sind wg. der aktuellen Corona-Sonderregelungen nicht zu erwarten.
Die Beschäftigte erleidet am 23.09.2022 einen Schlaganfall und ist seitdem arbeitsunfähig.
Nach diverser neurologischer Diagnostik ist eine ambulante Reha ab dem 19.10.22 verordnet.
Am 16.10.22 stellt sich im Rahmen einer familiären Testung (weitere Familienmiglieder sind ebenfalls erkrankt) eine Covid 19-Infektion heraus.
Am 17.10.22 wurde der Beginn der ambulanten Reha auf den 31.10. verschoben.
Die sechswöchige Lohnfortzahlung aus dem weiterhin bestehenden Arbeitsverhältnis scheint bis zum 04.11.22 gesichert zu sein. Ist die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit über dieses Datum hinaus krankengeldpflichtig, ggf. bis zum Erreichen der 180 Tage-Grenze beim Krankengeldbezug?
Danke!