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Schweigepflicht Krankenhaus an Krankenkasse

Verfasst: 17.11.2022, 11:15
von Lizza85
Hallo zusammen.

Mich würde interessieren welche Dinge von einem Krankenhaus an die Krankenkasse übermittelt werden.

Ich habe eine OP vor mir. Auf der Einweisung stand nur kurz und Bündig weshalb operiert werden soll und was gemacht werden soll.

Bei dem Vorgespräch zur OP im Krankenhaus musste ich nun sehr viel über Beschwerden berichten. Das wurde alles notiert.

Wird der komplette Bericht, also alles was da in dem OP-Vorgespräch notiert wurde, als Bericht auch an die Kasse übermittelt? Oder nur das, was als Grund und Diagnose auf der Einweisung stand?

Nach der OP werden ja wahrscheinlich die einzelnen Posten aufgeführt die gemacht wurden und somit abgerechnet werden müssen.

Abee mich interessiert explizit ob alles was ich in dem Gespräch als Beschwerden genannt habe, so an die Kasse weitergeleitet wird.

Vielen Dank für eure Antwort. LG

Re: Schweigepflicht Krankenhaus an Krankenkasse

Verfasst: 17.11.2022, 14:39
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
nein, das passiert nicht - die Krankenkasse erhält keinen Befundbericht und auch keine sonstigen Krankenhausberichte. Sie erhält lediglich die Aufnahmeanzeige mit entsprechenden Diagnoseschlüssel. In Einzelfällen. z.B. Abgrenzung zwischen medizinisch notwendig oder rein kosmetisch muss im Vorfeld geklärt werden, ob die Kasse zahlen muss oder nicht. Dafür gibt es für die Krankenkasse den medizinischen Dienst. Der entscheidet anhand der Unterlagen die Zuständigkeit.
Die Krankenkasse erhält grundsätzlich nur solche Unterlagen, die für die Leistungserbringung notwendig sind und dazu gehören OP-Vorgespräche mit Sicherheit nicht.
Gruss
Czauderna

Re: Schweigepflicht Krankenhaus an Krankenkasse

Verfasst: 18.11.2022, 08:44
von Lizza85
Super, danke für die schnelle Antwort :D