Bitte der KK um Reha-Antragstellung
Verfasst: 17.11.2022, 13:10
Hallo zusammen,
kann mir jemand helfen wie es sich verhält, wenn die KK zur Antragstellung auf Reha "Bittet"?
Grund ist meine seit Ende Januar andauernde AU wegen Depression. Ausgelöst durch meinen Vorgesetzten.
Seit April bin ich regelmäßig in einem Bewerbungscoaching, um meine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, zu verbessern und steigern, was auch gelungen ist.
Für dieser "Bitte" nachzukommen hatte ich bis zum 29.08.22 (4 Wochen Zeit). Nun hab ich am 3.11.22 nochmals eine "Bitte" bekommen den Reha-Antrag bis zum 17.11.22 bei der KK einzureichen, mit Verweis auf meine Mitwirkungspflicht. Als es mir gesundheitlich nicht so gut ging, habe ich der KK mitgeteilt, dass ich den Antrag stellen werde, sobald es mir psychisch besser geht. Nun geht es mir besser, sehe aber keine Unterstützung/Notwendigkeit mehr einer Reha für mich.
In der bezugnehmenden Stellungnahme vom Juli, die ich von der KK angefordert habe, wird vom MD zwar eine Reha empfohlen, aber kann nicht auf §51.1 abgeleitet werden. Muss der Reha-Antrag gestellt werden?
Der MD hat auch festgehalten, dass eine SWE-AU beim jetzigen AG abzuraten ist, und ich weiterhin AU geschrieben werden muss (Probleme mit Vorgesetztem).
Die Suche nach einem Therapeuten gestaltete sich auch mehr schwierig, und mit Komplikationen. Ich habe der KK eine Liste geschickt mit Therapeuten, die im Kostenerstattungsverfahren abrechnen würden. Dies wurde von der KK abgelehnt.
Jetzt hab ich tatsächlich eine Therapeutin gefunden und der Antrag läuft.
Bin ich meiner Mitwirkungspflicht mit der Suche nach einem Therapeuten (was ja von der KK abgelehnt wurde), und dem Coaching welches ich nachweislich mache, nicht nachgekommen?
kann mir jemand helfen wie es sich verhält, wenn die KK zur Antragstellung auf Reha "Bittet"?
Grund ist meine seit Ende Januar andauernde AU wegen Depression. Ausgelöst durch meinen Vorgesetzten.
Seit April bin ich regelmäßig in einem Bewerbungscoaching, um meine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, zu verbessern und steigern, was auch gelungen ist.
Für dieser "Bitte" nachzukommen hatte ich bis zum 29.08.22 (4 Wochen Zeit). Nun hab ich am 3.11.22 nochmals eine "Bitte" bekommen den Reha-Antrag bis zum 17.11.22 bei der KK einzureichen, mit Verweis auf meine Mitwirkungspflicht. Als es mir gesundheitlich nicht so gut ging, habe ich der KK mitgeteilt, dass ich den Antrag stellen werde, sobald es mir psychisch besser geht. Nun geht es mir besser, sehe aber keine Unterstützung/Notwendigkeit mehr einer Reha für mich.
In der bezugnehmenden Stellungnahme vom Juli, die ich von der KK angefordert habe, wird vom MD zwar eine Reha empfohlen, aber kann nicht auf §51.1 abgeleitet werden. Muss der Reha-Antrag gestellt werden?
Der MD hat auch festgehalten, dass eine SWE-AU beim jetzigen AG abzuraten ist, und ich weiterhin AU geschrieben werden muss (Probleme mit Vorgesetztem).
Die Suche nach einem Therapeuten gestaltete sich auch mehr schwierig, und mit Komplikationen. Ich habe der KK eine Liste geschickt mit Therapeuten, die im Kostenerstattungsverfahren abrechnen würden. Dies wurde von der KK abgelehnt.
Jetzt hab ich tatsächlich eine Therapeutin gefunden und der Antrag läuft.
Bin ich meiner Mitwirkungspflicht mit der Suche nach einem Therapeuten (was ja von der KK abgelehnt wurde), und dem Coaching welches ich nachweislich mache, nicht nachgekommen?