Fragen zur Familienversicherung
Verfasst: 12.12.2022, 14:23
Vielen Dank für die Aufnahme im Forum.
Ich habe durch Zufall letzte Woche gelesen, das ich als PKV Mitglied bei einem Einkommen unter 470€/ Mon in die Familienversicherung meiner Frau (GKV) wechseln kann. Ist das GKV-Spitzenverband Regelwerk "Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung vom 29. September 2022" die richtige Lektüre? Hab ich Gedankenfehler in meiner Interpretation?
Ich bin > 55, habe vor 1 Jahr meinen Job verloren. Die Abfindung ist in Direktversicherung und Betriebliche Altersversorgung geflossen.
Aktuelles Einkommen in 2022 und 2023
- (Lebenslange) Betriebsrente seit 1 Jahr: 380€
- ab 2022, 12 Jahre Ratenzahlung a 1800€ 1) ---> 0€
- Dividende auf Aktien ca. 1100€ p.a. 2) ---> 300€/ 12= 25€ p. Mon
Summe 405€ / Mon, sind damit die Bedingungen für die Aufnahme in die Familienversicherung erfüllt?
Zitat aus dem Regelwerk:
1) "Einmalige Kapitalabfindungen oder Kapitalleistungen aus betrieblicher Altersversorgung können allerdings nicht fiktiv für einen bestimmten Zeitraum auf einen monatlichen Zahlbetrag umgelegt werden"
2) Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten der Sparer-Pauschbetrag in Ansatz zu bringen (vgl. Ausführungen zu 2.3.2).
Wenn ich dann in 2024 die gleichen Einnahmen habe und zusätzlich ALG 1 beziehe müsste ich sogar noch weiter "kostenlos" Familienversichert sein, da ALG 1 nicht angerechnet wird, wie ich aus der Tabelle in dem Regelwerk entnommen habe. Kann das denn sein?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand mit Erfahrung sagen könnte ob ich mit meinen Interpretationen richtig liege.
Herzlichen Dank
Ich habe durch Zufall letzte Woche gelesen, das ich als PKV Mitglied bei einem Einkommen unter 470€/ Mon in die Familienversicherung meiner Frau (GKV) wechseln kann. Ist das GKV-Spitzenverband Regelwerk "Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung vom 29. September 2022" die richtige Lektüre? Hab ich Gedankenfehler in meiner Interpretation?
Ich bin > 55, habe vor 1 Jahr meinen Job verloren. Die Abfindung ist in Direktversicherung und Betriebliche Altersversorgung geflossen.
Aktuelles Einkommen in 2022 und 2023
- (Lebenslange) Betriebsrente seit 1 Jahr: 380€
- ab 2022, 12 Jahre Ratenzahlung a 1800€ 1) ---> 0€
- Dividende auf Aktien ca. 1100€ p.a. 2) ---> 300€/ 12= 25€ p. Mon
Summe 405€ / Mon, sind damit die Bedingungen für die Aufnahme in die Familienversicherung erfüllt?
Zitat aus dem Regelwerk:
1) "Einmalige Kapitalabfindungen oder Kapitalleistungen aus betrieblicher Altersversorgung können allerdings nicht fiktiv für einen bestimmten Zeitraum auf einen monatlichen Zahlbetrag umgelegt werden"
2) Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten der Sparer-Pauschbetrag in Ansatz zu bringen (vgl. Ausführungen zu 2.3.2).
Wenn ich dann in 2024 die gleichen Einnahmen habe und zusätzlich ALG 1 beziehe müsste ich sogar noch weiter "kostenlos" Familienversichert sein, da ALG 1 nicht angerechnet wird, wie ich aus der Tabelle in dem Regelwerk entnommen habe. Kann das denn sein?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand mit Erfahrung sagen könnte ob ich mit meinen Interpretationen richtig liege.
Herzlichen Dank