Krankenkasse ändert einfach die Blockfrist bei gleicher Diagnose
Verfasst: 26.12.2022, 00:39
Liebe Helfende,
ich habe am 24.12.2022 von der KK eine Anhörung nach § 24 SGB X (Ausstellungsdatum: 21.12.2022) erhalten und benötige bitte dringend Hilfe wie ich die Stellungnahme formuliere.
Ich bin im Jahr 2015 zu dieser KK gewechselt (zuvor bin ich nur in einer einzigen anderen KK gewesen, über 30 Jahre lang).
Meine jetzige Krankenkasse hat mich bereits einmal zum Ende des Krankengeld, mittels Anhörung am 05.02.2018 angeschrieben, darauf hatte ich mich aber nie gemeldet. In dem Schreiben wurde mittgeteilt, das meine jetzige Krankheit erstmals am 29.04.2013 zur AU führte und daher meine Blockfrist vom 29.04.2016 - 28.04.2019 verläuft. Diese Angaben sind demzufolge von der anderen KK übernommen worden. Leider leide ich unter dieser Krankheit aber bereits seit 1999 wo ich tatsächlich erstmals AU war.
Dies führte auch am 02.05.2018 zur Aussteuerung
In der jetzigen Anhörung steht, das meine jetzige Krankheit erstmals am 21.10.2021 zur AU führte und daher meine Blockfrist vom 21.10.2021 - 20.10.2024 verläuft. Und der Anspruch auf Krankengeld am 19.04.2023 endet.
Es handelt sich jedesmal um die gleiche Diagnose, sind nur noch ein paar mehr dazugekommen, die aber auch im Zusammenhang stehen.
Kann denn meine Krankenkasse nach Aussteuerung wieder neue Blockfristen festlegen?
Mir wurde hier schon sehr geholfen und ich hoffe erneut darauf, dazu noch ein paar wichtige Daten.
Ab dem 03.05.2018 habe ich ALG1 erhalten, in 03.07/2018 - 20.08/2018 habe ich eine 7 wöchige Reha mit Bezug von Übergangsgeld gemacht, AU entlassen, dann wieder ALG1.
Ende 2018 Antrag auf LTA gestellt der aber abgelehnt wurde "nach unseren Feststellungen lässt ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu.
14.01.2019 - 15.02.2019 sozialversicherungspflichtiges BV auf. Das schaffte ich dann aber nicht und wurde gekündigt, bekam wieder ALG1.
Dann habe ich ab 03/2019 über die Agentur für Arbeit eine Maßnahme gemacht, mit ALG1 Bezug, währenddessen bin ich wieder erkrankt.
Ab 13.06.2019 wieder dieselbe AU und ab 01.07.2019 bekam ich wieder KG, da ALG Anspruch erschöpft.
Ab 11. August 2019 wieder sozialversicherungspflichtiges BV.
Seit 21.10.2021 bin ich nun wieder AU und verstehe überhaupt nicht warum es wieder neue Blockfristen gibt!
Mein Arzt riet mir bereits im Oktober ist soll einen Antrag auf EMR stellen, habe ich bis heute noch nicht gebacken bekommen.
Aber das sagt mir auch, das die Prognose nicht lautet, dass ich bis 19.04.2023 (Ende KG Bezug?) wieder fit bin und ich bin der Meinung das mir über diesen Zeitpunkt hinaus noch KG zusteht, weil ich damit rechne dass dieser Antrag auch wieder eine sehr lange Bearbeitungszeit haben wird, möchte ich der KK schreiben, weiß aber nicht wie.
Für den Antrag auf Reha habe ich in 2018 auch die AUD Belege meiner ersten KK eingeholt, der Zeitraum betraf die letzten fünf Jahre (da fand ich auch den 29.04.2013
Ich gehe davon aus, das bei meinem einzigen KK Wechsel in 02/2015 auch nur die letzten 5 Jahre übermittelt wurden? Von 2010 bis 2013 war meine Krankheit auch latent und ich nicht AU geschrieben. Jetzt werden die Abstände aber immer kürzer und die AU dauern immer länger.
Ich will jetzt nicht darauf hinaus, das ich in 1999 erstmalig erkrankt bin, (diese AU dauerte 15 Monate am Stück). Ausgesteuert wurde ich einmalig (02.05.2018 bei der jetzigen Kasse)
Ich sollte aber doch jetzt eine Blockfrist vom 29.04.2019 - 28.04.2022 haben in denen ich keine 546 Tage AU war und somit im Zeitraum vom 29.04.2022 - 28.04.2025 wieder einen Anspruch von 78 Wochen haben.
Wer hilft mir bitte, ich habe hieran bereits 2 Tage geschrieben und ich weiß, dass es umständlich und langwierig geschrieben ist und Angst habe die KK folgt so meinem Anspruch nicht.
Schon mal herzlichen Dank überhaupt fürs Lesen
ich habe am 24.12.2022 von der KK eine Anhörung nach § 24 SGB X (Ausstellungsdatum: 21.12.2022) erhalten und benötige bitte dringend Hilfe wie ich die Stellungnahme formuliere.
Ich bin im Jahr 2015 zu dieser KK gewechselt (zuvor bin ich nur in einer einzigen anderen KK gewesen, über 30 Jahre lang).
Meine jetzige Krankenkasse hat mich bereits einmal zum Ende des Krankengeld, mittels Anhörung am 05.02.2018 angeschrieben, darauf hatte ich mich aber nie gemeldet. In dem Schreiben wurde mittgeteilt, das meine jetzige Krankheit erstmals am 29.04.2013 zur AU führte und daher meine Blockfrist vom 29.04.2016 - 28.04.2019 verläuft. Diese Angaben sind demzufolge von der anderen KK übernommen worden. Leider leide ich unter dieser Krankheit aber bereits seit 1999 wo ich tatsächlich erstmals AU war.
Dies führte auch am 02.05.2018 zur Aussteuerung
In der jetzigen Anhörung steht, das meine jetzige Krankheit erstmals am 21.10.2021 zur AU führte und daher meine Blockfrist vom 21.10.2021 - 20.10.2024 verläuft. Und der Anspruch auf Krankengeld am 19.04.2023 endet.
Es handelt sich jedesmal um die gleiche Diagnose, sind nur noch ein paar mehr dazugekommen, die aber auch im Zusammenhang stehen.
Kann denn meine Krankenkasse nach Aussteuerung wieder neue Blockfristen festlegen?
Mir wurde hier schon sehr geholfen und ich hoffe erneut darauf, dazu noch ein paar wichtige Daten.
Ab dem 03.05.2018 habe ich ALG1 erhalten, in 03.07/2018 - 20.08/2018 habe ich eine 7 wöchige Reha mit Bezug von Übergangsgeld gemacht, AU entlassen, dann wieder ALG1.
Ende 2018 Antrag auf LTA gestellt der aber abgelehnt wurde "nach unseren Feststellungen lässt ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu.
14.01.2019 - 15.02.2019 sozialversicherungspflichtiges BV auf. Das schaffte ich dann aber nicht und wurde gekündigt, bekam wieder ALG1.
Dann habe ich ab 03/2019 über die Agentur für Arbeit eine Maßnahme gemacht, mit ALG1 Bezug, währenddessen bin ich wieder erkrankt.
Ab 13.06.2019 wieder dieselbe AU und ab 01.07.2019 bekam ich wieder KG, da ALG Anspruch erschöpft.
Ab 11. August 2019 wieder sozialversicherungspflichtiges BV.
Seit 21.10.2021 bin ich nun wieder AU und verstehe überhaupt nicht warum es wieder neue Blockfristen gibt!
Mein Arzt riet mir bereits im Oktober ist soll einen Antrag auf EMR stellen, habe ich bis heute noch nicht gebacken bekommen.
Aber das sagt mir auch, das die Prognose nicht lautet, dass ich bis 19.04.2023 (Ende KG Bezug?) wieder fit bin und ich bin der Meinung das mir über diesen Zeitpunkt hinaus noch KG zusteht, weil ich damit rechne dass dieser Antrag auch wieder eine sehr lange Bearbeitungszeit haben wird, möchte ich der KK schreiben, weiß aber nicht wie.
Für den Antrag auf Reha habe ich in 2018 auch die AUD Belege meiner ersten KK eingeholt, der Zeitraum betraf die letzten fünf Jahre (da fand ich auch den 29.04.2013
Ich gehe davon aus, das bei meinem einzigen KK Wechsel in 02/2015 auch nur die letzten 5 Jahre übermittelt wurden? Von 2010 bis 2013 war meine Krankheit auch latent und ich nicht AU geschrieben. Jetzt werden die Abstände aber immer kürzer und die AU dauern immer länger.
Ich will jetzt nicht darauf hinaus, das ich in 1999 erstmalig erkrankt bin, (diese AU dauerte 15 Monate am Stück). Ausgesteuert wurde ich einmalig (02.05.2018 bei der jetzigen Kasse)
Ich sollte aber doch jetzt eine Blockfrist vom 29.04.2019 - 28.04.2022 haben in denen ich keine 546 Tage AU war und somit im Zeitraum vom 29.04.2022 - 28.04.2025 wieder einen Anspruch von 78 Wochen haben.
Wer hilft mir bitte, ich habe hieran bereits 2 Tage geschrieben und ich weiß, dass es umständlich und langwierig geschrieben ist und Angst habe die KK folgt so meinem Anspruch nicht.
Schon mal herzlichen Dank überhaupt fürs Lesen