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Frist zur Lieferung der Begründung

Verfasst: 08.01.2023, 15:59
von Marc
Hallo,
vorab wünsche ich allen ein gutes und gesundes neues Jahr!

Für meine Mutter haben wir einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt und im Gutachten wurde die Pflegestufe 1 festegestellt. Innerhalb der 4 Wochenfrist haben wir Widerspruch eingelegt und möchten die Begründung eigentlich mit Unterstützung des VdK nachliefern. Einen Termin hierzu haben wir erst in 14 Tagen. Jetzt hat sich die Krankenkasse gemeldet und gemeint wir müssten die Begründung innerhalb der nächsten 5 - 8 Tage einreichen, da sich ansonsten die Bearbeitungszeit extrem verlängern würde. Ist das plausibel? Gibt es Fristen die man für die Nachreichung der Begründung einhalten muss?

Sollte der Widerspruch Erfolg haben und die Pflegestufe 2 festgestellt werden, würde der pflegende Angehörige ja Rentenpunkte und Beiträge in der Arbeitslosenversicherung bekommen. Ist das überhaupt möglich, wenn man gerade einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat und wie würde sich das auf die Höhe des Arbeitslosengeldes auswirken? Bisher war ja das vorherige Gehalt maßgeblich. Würde sich das durch die Leistungen aus der Pflegeversicherung dann ändern?

Wie Verhält es sich bei Personen die eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, weil sie unter 3 Stunden Leistungsfähig sind? Ich habe gelesen, dass es unschädlich wäre, wenn man z.B. 2 Stunden täglich für den Angehörigen da ist. Ist das korrekt und kann man gleichtzeitig EMR bekommen und Punkte aufs Rentenkonto für die Pflege von Angehörigen?

Vielen Dank vorab.

Re: Frist zur Lieferung der Begründung

Verfasst: 08.01.2023, 17:24
von Czauderna
Marc hat geschrieben:
08.01.2023, 15:59
Hallo,
vorab wünsche ich allen ein gutes und gesundes neues Jahr!

Für meine Mutter haben wir einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt und im Gutachten wurde die Pflegestufe 1 festegestellt. Innerhalb der 4 Wochenfrist haben wir Widerspruch eingelegt und möchten die Begründung eigentlich mit Unterstützung des VdK nachliefern. Einen Termin hierzu haben wir erst in 14 Tagen. Jetzt hat sich die Krankenkasse gemeldet und gemeint wir müssten die Begründung innerhalb der nächsten 5 - 8 Tage einreichen, da sich ansonsten die Bearbeitungszeit extrem verlängern würde. Ist das plausibel? Gibt es Fristen die man für die Nachreichung der Begründung einhalten muss?
Nein, die gibt es eigentlich nicht - streng genommen reicht der Widerspruch alleine schon aus, nur, wenn es keine Begründung gibt, dann gibt es auch keine neuen Aspekte und von daher wird der MDK zu keinem anderen Ergebnis kommen. Mein Rat - die Begründung möglichst schnell einreichen, damit die Pflegekasse den MDK zu einem Widerspruchsgutachten beauftragen kann

Sollte der Widerspruch Erfolg haben und die Pflegestufe 2 festgestellt werden, würde der pflegende Angehörige ja Rentenpunkte und Beiträge in der Arbeitslosenversicherung bekommen. Ist das überhaupt möglich, wenn man gerade einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat und wie würde sich das auf die Höhe des Arbeitslosengeldes auswirken? Bisher war ja das vorherige Gehalt maßgeblich. Würde sich das durch die Leistungen aus der Pflegeversicherung dann ändern?
Selbst wenn der Pflegegrad 2 (Pflegestufen gibt es nicht mehr) herauskommen sollte, dann ist noch lange nicht gesagt, dass auch die Pflegeperson der Rentenversicherungspflicht unterliegt - das Eine hat nichts direkt mit dem anderen zu tun.

Wie Verhält es sich bei Personen die eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, weil sie unter 3 Stunden Leistungsfähig sind? Ich habe gelesen, dass es unschädlich wäre, wenn man z.B. 2 Stunden täglich für den Angehörigen da ist. Ist das korrekt und kann man gleichtzeitig EMR bekommen und Punkte aufs Rentenkonto für die Pflege von Angehörigen?
Das ist eine rentenspezifische Frage, betrifft also nicht direkt die Pflegekasse, deshalb kann ich dazu leider nichts schreiben, ausser, dass ich auch glaube, dass es, so wie geschildert nicht Renten schädlich wäre

Vielen Dank vorab.
Gruss
Czauderna