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Bescheinigung 312 Abs. 3 (SGB III)!!
Verfasst: 02.03.2023, 10:03
von B Max
Habe diese Bescheinigung bekommen wer bekommt die, da ich vor dem Krankentagegeld, Arbeit ohne ALG Abgabe hatte?! Gefördert arbeit 16e war nur KV und RV pflichtig! Bin also jetzt wieder im Bürgergeld ist das richtig? Krankengeld allein hatt man doch Anspruch, es würde mir anders gesagt!!
Mir wurde gesagt denn muß ich nur auf Verlangen vorlegen, habe die letzte Krankmeldung als Endbescheinigung des Arztes abgegeben.
Re: Bescheinigung 312 Abs. 3 (SGB III)!!
Verfasst: 02.03.2023, 11:02
von Czauderna
Hallo,
hier erstmal der dazugehörige Gesetzestext -
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__312.html
Ob du jetzt wieder im Bürgergeld bist, das kann ich dir leider nicht sagen - es wäre durchaus möglich, dass du das jetzt neu beantragen musst und dafür ggf. diese Bescheinigung benötigst - verbindlich kann dir das allerdings nur das Job-Center selbst sagen oder ggf. auch die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
Re: Bescheinigung 312 Abs. 3 (SGB III)!!
Verfasst: 02.03.2023, 11:24
von B Max
Habe ich nach Antrag erhalten, nicht das es Probleme gibt. Hatte Jobcenter bereits informiert das der Arzt, die Krankschreibung nicht verlängert.
Re: Bescheinigung 312 Abs. 3 (SGB III)!!
Verfasst: 02.03.2023, 12:10
von B Max
Bedarfsgemeinschaft erhält alg2 mit Anrechnung. Neubewilligung ab. 1.3. läuft.