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Aufforderung zur Reha

Verfasst: 14.03.2023, 21:52
von Mike132
Hallo. Ich beziehe derzeit Krankengeld und wurde mit einer Frist von 10 Wochen von meiner KK zur Reha aufgefordert auf Grund der Meinung des MDK. Allerdings habe ich vor wieder auf Arbeit zu gehen in 4 Wochen,da mein Arbeitgeber mir einen Teilzeitarbeitsplatz mit höhenverstellbarem Tisch und zusätzlichen Bewegungspausen bis dahin bereit stellt. Wenn ich mich nun einfach als gesund geschrieben wieder auf die Arbeit begebe, bekomme ich dadurch Probleme.

MfG Mike

Re: Aufforderung zur Reha

Verfasst: 14.03.2023, 22:53
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
nein, da gibt es keine Probleme, es sei denn, du wirst innerhalb der gesetzten Frist erneut arbeitsunfähig - dann gilt die Frist weiter.
Gruss
Czauderna

Re: Aufforderung zur Reha

Verfasst: 14.03.2023, 23:06
von Mike132
Danke für die schnelle Beantwortung meines Anliegens.

MfG Mike

Re: Aufforderung zur Reha

Verfasst: 15.03.2023, 07:54
von Kehlchen
Hallo Mike, wie kam die „Meinung des MdK“ zustande? Wenn dir das unbekannt ist, könntest du widersprechen und die Akte anfordern. Da die Frist weiterläuft, würde ich das tun.
MfG

Re: Aufforderung zur Reha

Verfasst: 15.03.2023, 16:02
von Mike132
Beitrag 14.03.2023, 22:53
Hallo und willkommen im Forum,
nein, da gibt es keine Probleme, es sei denn, du wirst innerhalb der gesetzten Frist erneut arbeitsunfähig - dann gilt die Frist weiter.
Gruss
Czauderna
Noch eine Frage dazu. Meinen Sie mit innerhalb der gesetzten Frist die 10 Tage?

MfG Mike

Re: Aufforderung zur Reha

Verfasst: 15.03.2023, 16:05
von Mike132
Czauderna hat geschrieben:
14.03.2023, 22:53
Hallo und willkommen im Forum,
nein, da gibt es keine Probleme, es sei denn, du wirst innerhalb der gesetzten Frist erneut arbeitsunfähig - dann gilt die Frist weiter.
Gruss
Czauderna
Noch eine Frage dazu. Meinen Sie mit innerhalb der gesetzten Frist die 10 Tage?

MfG Mike

Re: Aufforderung zur Reha

Verfasst: 15.03.2023, 16:05
von Czauderna
Hallo,
nein, ich meinte die Frist von 10 Wochen - andere Fristen entsprechen, vom Grundsatz her, nicht den Vorgaben des § 51 SGB V.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html
Gruss
Czauderna

Re: Aufforderung zur Reha

Verfasst: 26.03.2023, 10:40
von Rosenbluete
Ich war lange in Reha, aber wirklich gut half mir dann wiederum in der Zeit danach zu Hause, dass ich Tipps von Gesundheitsreport.com beherzigte. Es ist doch einfach total ausschlaggebend, wie gut man auf den eigenen Körper eingeht und in Harmonie mit diesem lebt.

Re: Aufforderung zur Reha

Verfasst: 18.09.2023, 10:54
von Hartgekochter
Hallo,
es ist wichtig, die Kommunikation offen zu halten und sowohl mit deinem Arbeitgeber als auch mit deiner Krankenkasse zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass deine Rückkehr zur Arbeit und die medizinische Versorgung reibungslos verlaufen. Ignorieren von Anweisungen oder unangemessenes Verhalten können unerwünschte Konsequenzen haben, daher ist es ratsam, die richtigen Schritte zu unternehmen, um die Situation zu klären.

LG