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Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 16.03.2023, 21:32
von GKVfan
Hallo,

ist es möglich bei laufender Krankengeldzahlung eine Aussetzung der Zahlung zu bewirken oder einen Verzicht auf Zahlung für einen Zeitraum auszusprechen ?

Wenn ja, wie wäre hier vorzugehen und welche Konsequenzen hätte das ?

Gruß
GKVfan

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 16.03.2023, 21:48
von Czauderna
Hallo,
ohne den genauen Sachverhalt zu kennen ist eine Antwort eher schwierig, aber vielleicht hilft ja das hier schon weiter - https://www.haufe.de/personal/haufe-pe ... 65435.html
Gruss
Czauderna

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 16.03.2023, 23:15
von GKVfan
Danke.
Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung sind vorbei.
Der Arbeitnehmer bezieht jetzt regulär Krankengeld, wird aber von der Kasse tyrannisiert. Daher die Frage was passiert, wenn er gegenüber der Kasse erklärt auf die Krankengeldzahlung zu verzichten oder beantragt die Zahlung bis auf Weiteres auszusetzen während der Arbeitgeber weiterhin die AU-Bescheinigungen erhält.

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 17.03.2023, 00:10
von Kehlchen
Hallo Die Tyrannei wird vermutlich nicht aufhören. Meinst du die 10-Wochen-Frist?
MfG

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 17.03.2023, 00:18
von Czauderna
Hallo,
das wird aus verschiedenen Gründen wohl nicht möglich sein.
Richtig ist, dass an der Kasse erklären kann, dass man kein Krankengeld haben will. Was aber nicht geht, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht an die Kasse weiterleitet, dazu ist er seit diesem Jahr verpflichtet - der Arbeitgeber kann sie sich dann von der Kasse abholen.
Ich sehe auch einen Unterschied zwischen "Aussetzen" und "verzichten", aber das nur nebenbei.
Ich hatte in meiner Praxis noch keinen, solchen Fall, denn die Versicherten waren auf das Krankengeld angewiesen - da hat niemand aus Verärgerung über die Kasse auf das Geld verzichtet. Versuche es einfach mal und berichte uns dann darüber.
Gruss
Czauderna

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 17.03.2023, 09:54
von GKVfan
Der Arzt würde weiter die AU-Bescheinigung an die Kasse senden, so dass der Arbeitgeber diese abrufen kann, an der AU als solche ändert sich ja nichts.

Die Kasse darf lediglich ihr Krankengeld behalten, damit eine Genesung in Ruhe möglich ist. Wenn sie nichts mehr zahlt und im Gegenteil dann wohl sogar noch Beiträge abkassieren kann, wird sie wohl Ruhe geben mit Anrufen, Briefen und MDK.

Die Frage ist, basierend auf welcher Rechtsgrundlage man einen Verzicht oder eine Aussetzung erklären bzw. Beantragen könnte und wie die Kasse wohl damit umgeht

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 17.03.2023, 09:57
von GKVfan
Kehlchen hat geschrieben:
17.03.2023, 00:10
Hallo Die Tyrannei wird vermutlich nicht aufhören. Meinst du die 10-Wochen-Frist?
MfG
Die kenne ich nicht, was steckt dahinter ?

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 17.03.2023, 10:41
von Czauderna
GKVfan hat geschrieben:
17.03.2023, 09:54
Der Arzt würde weiter die AU-Bescheinigung an die Kasse senden, so dass der Arbeitgeber diese abrufen kann, an der AU als solche ändert sich ja nichts.

Die Kasse darf lediglich ihr Krankengeld behalten, damit eine Genesung in Ruhe möglich ist. Wenn sie nichts mehr zahlt und im Gegenteil dann wohl sogar noch Beiträge abkassieren kann, wird sie wohl Ruhe geben mit Anrufen, Briefen und MDK.

Die Frage ist, basierend auf welcher Rechtsgrundlage man einen Verzicht oder eine Aussetzung erklären bzw. Beantragen könnte und wie die Kasse wohl damit umgeht
Hallo,
du denkst wahrscheinlich, wenn du kein Krankengeld haben willst, dann würde das auf deinen Anspruch keine Auswirkungen haben. Da irrst du dich - nehmen wir mal an, dass deine Arbeitsunfähigkeit länger dauert, dann kann es trotz des Umstandes, dass du kein Geld haben wolltest, tatsächlich zum Leistungsende kommen. Die Krankenkasse verweigert dir ja kein Krankengeld, du nimmst es nur nicht an - wäre ein interessanter Fall für den Rechtsweg.
Gruss
Czauderna

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 17.03.2023, 11:08
von GKVfan
Ob der Anspruch während der Aussetzung aufgebraucht wird, das wäre egal, die Frage wäre eher, auf welcher Rechtsgrundlage man eine solche beantragen könnte.

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 17.03.2023, 11:21
von Czauderna
GKVfan hat geschrieben:
17.03.2023, 11:08
Ob der Anspruch während der Aussetzung aufgebraucht wird, das wäre egal, die Frage wäre eher, auf welcher Rechtsgrundlage man eine solche beantragen könnte.
Hallo,
mir scheint, dass es dafür (absoluter Einzelfall) keine Rechtsgrundlage gibt - und nicht nur mir, sondern dort auch - https://www.juraforum.de/forum/t/kranke ... ht.734511/
Mach es einfach und warte ab wie die Kasse reagiert.
Gruss
Czauderna

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 18.03.2023, 00:54
von GS
GKV-fan schreibt:
Die Kasse darf lediglich ihr Krankengeld behalten, damit eine Genesung in Ruhe möglich ist. Wenn sie nichts mehr zahlt und im Gegenteil dann wohl sogar noch Beiträge abkassieren kann, wird sie wohl Ruhe geben mit Anrufen, Briefen und MDK.
Ich hoffe nun nicht, dass Du damit die Kassen auf dumme Gedanken bringst: Die Krankengeldaspiranten so lange terrorisieren, bis diese von sich aus das Handtuch werfen wie jetzt du.

Darin zeigt sich der wahre GKV-fan:
Selbst dann noch aufs Krankengeld verzichten, wenn es ihm nach Lage der Dinge zusteht. Es sei denn, die Dinge liegen doch anders. :mrgreen:

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 18.03.2023, 14:22
von Czauderna
Hallo
ich hätte da noch etwas in Bezug auf gesetzliche Grundlagen gefunden - https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
Gruss
Czauderna

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 20.03.2023, 01:54
von D-S-E
Hallo,

ich würde empfehlen, Briefe und Anrufe der Kasse nicht als Terrorisierung zu empfinden.

Anrufe dürfen nur erfolgen, wenn vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt wurde. Sollte diese Einwilligung gegeben worden sein, kann diese auch widerrufen werden.

Bleiben noch die Briefe. Fragebögen der Kasse oder des MD einfach immer nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen. Wenn gefragt wird, ob und wann die Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann, immer antworten, dass dies noch nicht absehbar ist. Gegebenenfalls ein Fragezeichen setzen.

Persönliche Begutachtungen beim MD sind viel seltener als man denken würde. Und wenn es doch mal dazu kommt, dann ist das auch nur ein Gespräch über die Situation.

Bitte nicht verrückt machen lassen. Die Kasse macht nur ihren Job.

Viele Grüße
D-S-E

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 21.03.2023, 08:24
von GKVfan
D-S-E hat geschrieben:
20.03.2023, 01:54
Wenn gefragt wird, ob und wann die Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann ...
Zunächst Dank für deine Tipps.
Die o.g. Frage, egal ob sie vom Arbeitgeber oder von der GKV kommt, ist meines Erachtens unseriös, denn auf der AU-Bescheinigung
ist bereits eine Prognose vorhanden. Woher soll der Betroffene wissen, wann er wieder soweit genesen ist, dass er wieder arbeiten
kann ?

Wüsste er das zum Zeitpunkt der Frage, so wäre das m.E. eher ein Grund die AU anzuzweifeln. Insofern wäre es schon mal interessant
zu wissen was mit dieser Frage eigentlich bezweckt werden soll, zumal ja regelmäßige Arztbesuche hinter der AU-Bescheinigung stehen
und die Frage damit beantwortet ist durch die Folge AU-Bescheinigung.

Dann wäre es noch interessant zu wissen, was eigentlich der Unterschied ist zwischen dem Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement
und der üblicherweise von der Kasse vorgenommenen/vorgeschlagenen Wiedereingliederung. Wie kann der Arbeitgeber als Nichtmediziner
in einem sog. BEM, über den behandelneden Arzt hinweg, beurteilen, ob gewissen Maßnahmen die AU beenden oder eine weitere AU vermeiden ?

Re: Aussetzung oder Verzicht auf Krankengeld

Verfasst: 21.03.2023, 08:26
von GKVfan
Czauderna hat geschrieben:
18.03.2023, 14:22
Hallo
ich hätte da noch etwas in Bezug auf gesetzliche Grundlagen gefunden - https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
Gruss
Czauderna
Man dankt, das sollte es sein !