Achtung bin kein Fachmann
Stehe zur Zeit vor ähnlichen Problemen
Das Wichtigste in Kürze:
Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bleibt auch bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland bestehen. Die Leistungen richten sich aber nach den Bestimmungen des Ziellandes.
Außerhalb der Europäischen Union erlischt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz
mit der Verlegung des Wohnsitzes. Daher ist eine private Auslandskrankenversicherung notwendig.
Wie sieht es aus, wenn ich langfristig außerhalb der Europäischen Union leben möchte?
Wenn zwischen Deutschland und dem neuen Heimatland kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (SVA) besteht, ruht in der Regel mit der Ausreise Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt auch dann, wenn Sie als Rentner/in in Deutschland pflichtversichert waren.
Wichtig: Außerhalb von der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie ab dem 01. Januar 2021 dem Vereinigten Königreich ruht der Versicherungsschutz auch dann, wenn Sie sich nach kurzer Zeit entscheiden, wieder zurück nach Deutschland zu kommen. Sie können sich daher nicht darauf berufen, dass es sich nur um eine vorübergehende Urlaubsreise handelte.
Daher ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung in dem betreffenden Ausland notwendig, um nicht auf unabsehbaren Behandlungskosten im neuen Heimatland sitzen zu bleiben.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... land-63338
ich verstehe es so:
außerhalb der Europäischen Union leben und Wohnsitz in Deutschland abmelden
kann raus aus der Krankenkasse nach Einhaltung der Kündigungsfristen
wobei eine Abmeldung aus Deutschland nach meiner Meinung nicht erforderlich ist solange
der gewöhnliche Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union ist.
Definition Begriff des "ordentlichen Wohnsitzes" googeln da steht nichts von Abmelden
Siehe auch z.B. Haufe
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 68086.html
„Einfluss auf die erforderlichen Zeiten für die KVdR“
Bei meinem Rentenantrag hatte ich nicht genug erforderlichen Zeiten um pflichtversichert
zu werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse
Bin freiwillig versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse und habe einen Antrag auf
Zuschuss bei der Rentenversicherung zum Krankenversicherungsbeitrag gestellt
und erhalte 50% des Krankenversicherungsbeitrag als Zuschuss
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlich und freiwillig versichert?
Im Unterschied zur Pflichtversicherung in der GKV werden bei der freiwilligen Krankenversicherung nicht nur das Arbeitsentgelt als Einkommen gezählt, sondern generell alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dazu zählen Kapitaleinnahmen und Einkünfte aus Vermietung sowie Verpachtung.
bei mir als Rentner bitte ich jetzt bei der Rentenversicherung um Info das ich einen Zuschuss
zur Auslandskrankenversicherung erhalte.
Ob das auch hier in den Fred gehört soll ein Mod oder Admin entscheiden ich kann aber
auch einen neuen aufmachen