Anfrage zum Krankengeldanspruch
Verfasst: 18.11.2023, 15:41
Guten Tag zusammen,
ich hoffe, es geht euch gut.
Nach meiner Kündigung Ende Oktober seitens des Arbeitgebers war ich insgesamt 6 Wochen krankgeschrieben. Dabei gab es eine kleine Lücke an einem Samstag und Sonntag aufgrund der Wochenendschließung der Arztpraxis. Die ersten 3 Krankheitstage hatten eine andere Diagnose als die folgenden Tage, aber beide Diagnosen sind eng miteinander verknüpft, und eine ganzheitliche Therapie ist erforderlich.
Ich habe von meiner Krankenkasse das Formular für das Krankengeld angefordert. Im Formular wurde jedoch nicht der eigentliche Krankheitstag der ersten Diagnose, sondern der Tag der zweiten Diagnose angesetzt. Dadurch käme ich nicht auf genau 42 Krankheitstage bis zu meiner Kündigung, sondern auf 39, und ich hätte wahrscheinlich kein Anrecht auf Krankengeld. Das Formular habe ich mit dem Hinweis ausgefüllt, dass der Krankheitsbeginn ab dem Tag der ersten Diagnose zählt und dass ich auf Wunsch zusätzliche ärztliche Unterlagen nachreichen kann, um zu zeigen, dass die beiden Diagnosen eng miteinander verknüpft sind und eine ganzheitliche Therapie erforderlich ist.
Nach einigen Wochen habe ich einen Brief von der Krankenkasse erhalten, der besagt, dass die Bearbeitung sich verzögert, weil mein ehemaliger Arbeitgeber Probleme mit der Übermittlung der elektronischen Meldung und den notwendigen Angaben zur Berechnung des Krankengeldes hat. Diese Informationen sollen in den nächsten Tagen per Post versendet werden.
Da die Zeit zum Monatsende knapp wird, habe ich bei der Hotline der Krankenkasse angerufen, um zu erfahren, ob mein Krankengeldantrag bewilligt wird, wenn mein Arbeitgeber die elektronische Meldung einreicht. Da die Hotline jedoch keine Sachbearbeiter sind, konnte ich nichts Näheres dazu erfahren.
Ich hege die Hoffnung, dass, wenn die Krankenkasse bereits die elektronische Meldung vom Arbeitgeber verlangt, die Krankheitstage ausreichen könnten. Andernfalls hätten sie mir vermutlich bereits mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Oder sammeln sie zunächst alle Unterlagen, um dann zu entscheiden und zu prüfen?
Aufgrund der Unsicherheit überlege ich, rechtzeitig Bürgergeld zu beantragen, falls mein Krankengeldantrag abgelehnt wird (Anrecht auf Arbeitslosengeld habe ich nicht, weil es eine vom Jobcenter geförderte Arbeitsstelle war. 4,5 Jahre mit unbefristetem Vertrag dort gearbeitet).
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung und Hilfe.
Beste Grüße
ich hoffe, es geht euch gut.
Nach meiner Kündigung Ende Oktober seitens des Arbeitgebers war ich insgesamt 6 Wochen krankgeschrieben. Dabei gab es eine kleine Lücke an einem Samstag und Sonntag aufgrund der Wochenendschließung der Arztpraxis. Die ersten 3 Krankheitstage hatten eine andere Diagnose als die folgenden Tage, aber beide Diagnosen sind eng miteinander verknüpft, und eine ganzheitliche Therapie ist erforderlich.
Ich habe von meiner Krankenkasse das Formular für das Krankengeld angefordert. Im Formular wurde jedoch nicht der eigentliche Krankheitstag der ersten Diagnose, sondern der Tag der zweiten Diagnose angesetzt. Dadurch käme ich nicht auf genau 42 Krankheitstage bis zu meiner Kündigung, sondern auf 39, und ich hätte wahrscheinlich kein Anrecht auf Krankengeld. Das Formular habe ich mit dem Hinweis ausgefüllt, dass der Krankheitsbeginn ab dem Tag der ersten Diagnose zählt und dass ich auf Wunsch zusätzliche ärztliche Unterlagen nachreichen kann, um zu zeigen, dass die beiden Diagnosen eng miteinander verknüpft sind und eine ganzheitliche Therapie erforderlich ist.
Nach einigen Wochen habe ich einen Brief von der Krankenkasse erhalten, der besagt, dass die Bearbeitung sich verzögert, weil mein ehemaliger Arbeitgeber Probleme mit der Übermittlung der elektronischen Meldung und den notwendigen Angaben zur Berechnung des Krankengeldes hat. Diese Informationen sollen in den nächsten Tagen per Post versendet werden.
Da die Zeit zum Monatsende knapp wird, habe ich bei der Hotline der Krankenkasse angerufen, um zu erfahren, ob mein Krankengeldantrag bewilligt wird, wenn mein Arbeitgeber die elektronische Meldung einreicht. Da die Hotline jedoch keine Sachbearbeiter sind, konnte ich nichts Näheres dazu erfahren.
Ich hege die Hoffnung, dass, wenn die Krankenkasse bereits die elektronische Meldung vom Arbeitgeber verlangt, die Krankheitstage ausreichen könnten. Andernfalls hätten sie mir vermutlich bereits mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Oder sammeln sie zunächst alle Unterlagen, um dann zu entscheiden und zu prüfen?
Aufgrund der Unsicherheit überlege ich, rechtzeitig Bürgergeld zu beantragen, falls mein Krankengeldantrag abgelehnt wird (Anrecht auf Arbeitslosengeld habe ich nicht, weil es eine vom Jobcenter geförderte Arbeitsstelle war. 4,5 Jahre mit unbefristetem Vertrag dort gearbeitet).
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung und Hilfe.
Beste Grüße