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Restanspruch KrG fraglich ...

Verfasst: 29.11.2023, 12:34
von GKVfan
Wenn eine Person A mit der Diagnose Z während eines Beschäftigungsverhältnisses AU ist, bekommt sie ja bekannterweise KrG für maximal 78 Wochen.

Wie verhält es sich mit dem Restanspruch von 28 Wochen in folgendem Falle:

Die AU endet mit dem Beschäftigungsverhältnis nach 50 Wochen , Person A versichert sich anschließend freiwillig in der GKV, ohne einer Beschäftigung nachzugehen (auch nicht selbstständig).

Plötzlich erkrankt Person A erneut mit Diagnose Z.
Erhält Person A wieder KrG ?
Wenn nein, wird der Restanspruch von 28 Wochen KrG dadurch abgebaut oder ist der Abbau an den echten Bezug von KrG gekoppelt (Rechtsgrundlage) ?

Re: Restanspruch KrG fraglich ...

Verfasst: 30.11.2023, 10:35
von Czauderna
Hallo,
Nein, bekommt sie nicht, denn es muss eine Versicherung mit Grundsätzlichem Krankengeldanspruch bestehen und gibt es nicht bei einer freiwilligen Versicherung als Nichtarbeitnehmer oder Selbständiger.
Da es bei einer solchen Versicherung auch keine Arbeitsunfähigkeit gibt, erfolgt auch keine Anrechnung.
Gruß
Czauderna