Restanspruch KrG fraglich ...
Verfasst: 29.11.2023, 12:34
Wenn eine Person A mit der Diagnose Z während eines Beschäftigungsverhältnisses AU ist, bekommt sie ja bekannterweise KrG für maximal 78 Wochen.
Wie verhält es sich mit dem Restanspruch von 28 Wochen in folgendem Falle:
Die AU endet mit dem Beschäftigungsverhältnis nach 50 Wochen , Person A versichert sich anschließend freiwillig in der GKV, ohne einer Beschäftigung nachzugehen (auch nicht selbstständig).
Plötzlich erkrankt Person A erneut mit Diagnose Z.
Erhält Person A wieder KrG ?
Wenn nein, wird der Restanspruch von 28 Wochen KrG dadurch abgebaut oder ist der Abbau an den echten Bezug von KrG gekoppelt (Rechtsgrundlage) ?
Wie verhält es sich mit dem Restanspruch von 28 Wochen in folgendem Falle:
Die AU endet mit dem Beschäftigungsverhältnis nach 50 Wochen , Person A versichert sich anschließend freiwillig in der GKV, ohne einer Beschäftigung nachzugehen (auch nicht selbstständig).
Plötzlich erkrankt Person A erneut mit Diagnose Z.
Erhält Person A wieder KrG ?
Wenn nein, wird der Restanspruch von 28 Wochen KrG dadurch abgebaut oder ist der Abbau an den echten Bezug von KrG gekoppelt (Rechtsgrundlage) ?