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Frage zu § 23c SGB IV

Verfasst: 03.02.2024, 19:37
von GKVfan
Hallo,

wie ist hier folgender Passus zu verstehen ?

... wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt im Sinne des § 47 des Fünften Buches nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen ...

Speziell im Sinne des § 47 des Fünften Buches ist unklar.

Vielleicht gäbe es ja ein Beispiel.

Re: Frage zu § 23c SGB IV

Verfasst: 04.02.2024, 10:57
von Czauderna
Hallo,
da muss ich leider passen weil ich dafür schon so lange raus aus dem aktiven Geschäft bin und auch zu meiner Zeit die Krankengeldberechnung grundsätzlich nicht mehr durch Menschen aus Fleisch und Blut sondern vom Kollegen "Computer" vorgenommen wurde.
Da muss ein anderer Experte/in her.
Gruß
Czauderna

Re: Frage zu § 23c SGB IV

Verfasst: 04.02.2024, 12:57
von ratte1
Hallo,

wird hier https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... und_VG.pdf auf Seite 212 unter Punkt 6.1.2, Beispiele 138 und 139 erläutert.

MfG
ratte1