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Familienverscherung möglich?

Verfasst: 05.02.2024, 18:49
von hendrika
Hallo zusammen,
folgender Fall beschäftigt mich gerade:
Ich bin vor 14 Tagen ausgesteuert worden, habe aber offiziell noch meinen Arbeitsplatz.
Der Antrag auf AlG 1 ist rechtzeitig gestellt worden, aber noch nicht bewilligt.
Für 4 Wochen nach der Aussteuerung bin ich ja noch nachversichert.
Was passiert denn wenn der AlG Antrag dann noch immer nicht bewilligt ist?
Könnte ich mich solange der Bescheid nicht da ust über meine Ehepartnerin familienversichern lassen?

Danke für Antworten!

Re: Familienverscherung möglich?

Verfasst: 05.02.2024, 19:51
von Czauderna
Hallo,
bis zu vier Wochen besteht der "nachgehende Leistungsanspruch", aber eine Familienversicherung ist vorrangig, wenn dafür die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Einkommenshöhe und/oder andere Ausschlussgründe). So wie geschildert käme für dich ggf. die Familienversicherung infrage, wenn es dann doch länger dauert als vier Wochen bis dein ALG-1 bewilligt wird. Ich rate dir, wenn die vier Wochen abzulaufen drohen, mit der Kasse deiner Ehefrau entsprechenden Kontakt aufzunehmen. Wenn ihr beide in der gleichen Kasse Mitglied seit, dann ist das alles wesentlich einfacher vom Ablauf her.
Gruss
Czauderna

Re: Familienverscherung möglich?

Verfasst: 05.02.2024, 20:18
von hendrika
Danke für die schnelle Antwort!!!

Re: Familienverscherung möglich?

Verfasst: 23.02.2024, 10:46
von Czauderna
Hallo,
und, wie ist es ausgegangen ?.
Gruss
Czauderna