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Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

Verfasst: 04.03.2024, 19:07
von GKVfan
Hallo,

gibt es eine Rechtsgrundlage aus der hervorgeht, dass die GKV dazu verpflichtet ist, z.B. geleistete Vorauszahlungen in 2023 für die Jahre 2024 bis 2026 für das Finanzamt zu bescheinigen ?

Viele Grüße.

Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

Verfasst: 04.03.2024, 19:16
von Czauderna
Hallo,
es werden von der Krankenkasse alle Beiträge gemeldet, die der/die Versicherten selbst im Meldejahr, geleistet haben. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Bürgerentlastungsgesetz. Ob aus den übermittelten Daten für das Jahr 2023 hervorgeht, dass in der übermittelten Summe bereits die Beiträge für 2024 und 2025 enthalten sind, das kann ich leider nicht sagen - wer weiß es von den anderen Experten/innen ?.
Gruss
Czauderna

Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

Verfasst: 05.03.2024, 13:19
von GKVfan
Hallo, danke. Hättest du da einen konkreten § oder Hinweis wo genau das steht.

Re: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

Verfasst: 05.03.2024, 13:44
von Czauderna
Hallo,
hier ein Link zum Bürgerentlastungsgesetz für den Bereich Krankenversicherung - http://www.buzer.de/gesetz/8870/index.htm
Gruss
Czauderna