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Freibetrag Kind bei Zuzahlungsbefreiung,wenn nicht ganzjährig bei den Eltern wohnend?

Verfasst: 11.05.2024, 21:08
von Miep
Hallo,ich habe eine Frage zum Thema Zuzahlungen/Zuzahlungsbefreiung. Für Haushaltsangehörige gibt es ja Freibeträge. Wie verhält es sich,wenn ein minderjähriges Kind nur von Januar bis Mai im Haushalt der Eltern wohnte,dann aber im Rahmen der Kinder - und Jugendhilfe stationär untergebracht wurde? Die Eltern werden zu den Kosten der Maßnahme gemäß ihrem Einkommen herangezogen.
Bekommt man dann anteilig den Freibetrag für das Jahr oder gar nicht oder voll? "Als gemeinsamer Haushalt gilt auch, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderungen lebt, oder auch dann, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam in einer oder getrennt voneinander in zwei Einrichtungen leben." schreibt die Verbraucherzentrale. Gilt das dann auch für ein Kind,das in einer stationären Einrichtung lebt? Ich finde dazu nichts online. Danke

Re: Freibetrag Kind bei Zuzahlungsbefreiung,wenn nicht ganzjährig bei den Eltern wohnend?

Verfasst: 12.05.2024, 10:09
von Czauderna
Hallo,
in dem geschilderten Fall sehe ich die Zuzahlungsbefreiung für das gesamte Kalenderjahr. Dass sich das Kind (vorübergehend) nicht im Haushaltsverband mit den Eltern befindet, spielt dabei meiner Auffassung nach keine Rolle. Was hat denn die betroffene Krankenkasse dazu gesagt ?.
Gruss
Czauderna

Re: Freibetrag Kind bei Zuzahlungsbefreiung,wenn nicht ganzjährig bei den Eltern wohnend?

Verfasst: 13.05.2024, 08:40
von Miep
Hallo,

ich habe den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung noch nicht gestellt, werde aber in diesem Jahr die Grenze erreichen.
Auf dem Formular muss man ja die Haushaltsangehörigen angeben und da ist mir unklar, was ich angeben muss, wenn eines meiner Kinder nicht
das gesamte Jahr in meinem Haushalt gewohnt hat. Die stationäre Unterbringung ist auf unbestimmte Zeit. Danke.