Hallo,
auch mich hat es getroffen. Mein Gewerbe läuft sehr schlecht.
Ich habe mich für eine Stelle als Lehrkraft beworben. Ich werde eingestellt und werde 17 Unterrichtsstunden in der Woche arbeiten. Beim Gewerbe sehr wenig nur noch.
Muss ich dann der Krankenkasse sagen, dass ich das nur noch das Gewerbe nebenberuflich machen, damit ich nicht mehr die freiwillige Versicherung zahlen brauche?
Schauen die nur auf meine Wochenstundenzahl, die ich arbeite oder auch auf die Teilzeitkraft? Ich habe noch eine Teilzeitkraft.
Gewerbe runterfahren
Moderator: Czauderna
Re: Gewerbe runterfahren
Hallo,
es gilt, wer nicht (mehr) hauptberuflich selbständig ist, der wird Krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer.
So wie geschildert kann ich nur empfehlen, das mit der Krankenkasse zu besprechen und den Status feststellen zu lassen.
Sicher spielt dabei die wöchentliche Arbeitszeit als Selbständiger eine Rolle und auch der beschäftigte, versicherungspflichtige Arbeitnehmer,
letzteres ganz besonders.
Gruss
Czauderna
es gilt, wer nicht (mehr) hauptberuflich selbständig ist, der wird Krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer.
So wie geschildert kann ich nur empfehlen, das mit der Krankenkasse zu besprechen und den Status feststellen zu lassen.
Sicher spielt dabei die wöchentliche Arbeitszeit als Selbständiger eine Rolle und auch der beschäftigte, versicherungspflichtige Arbeitnehmer,
letzteres ganz besonders.
Gruss
Czauderna
Re: Gewerbe runterfahren
Hallo vielen Dank für die Antwort.
ich möchte, dass ich nicht mehr hauptberuflich selbständig bin. Ich möchte das alles auch so einrichten, dass es auch so von der Krankenkasse gesehen und akzeptiert wird. Sehe gerade, dass die Teilzeitkraft einen 10 Stunden/Woche Vertrag hat. Die Teilzeitkraft kann ja den Laden so weit schmeißen. Ich arbeite dann nach der Schule vielleicht auch max. 10 Stunden/Woche im Gewerbe.
Der Vertrag von der Schule ist 17 Unterrichtsstunden/Woche. Das ist doch mehr und dann sollte doch die Krankenkasse mich als nicht hauptberuflich einstufen.
Falls es nicht ausreichend ist oder angezweifelt werden kann. Dann arbeite ich oder die Teilzeit weniger.
ich möchte, dass ich nicht mehr hauptberuflich selbständig bin. Ich möchte das alles auch so einrichten, dass es auch so von der Krankenkasse gesehen und akzeptiert wird. Sehe gerade, dass die Teilzeitkraft einen 10 Stunden/Woche Vertrag hat. Die Teilzeitkraft kann ja den Laden so weit schmeißen. Ich arbeite dann nach der Schule vielleicht auch max. 10 Stunden/Woche im Gewerbe.
Der Vertrag von der Schule ist 17 Unterrichtsstunden/Woche. Das ist doch mehr und dann sollte doch die Krankenkasse mich als nicht hauptberuflich einstufen.
Falls es nicht ausreichend ist oder angezweifelt werden kann. Dann arbeite ich oder die Teilzeit weniger.
Re: Gewerbe runterfahren
Hallo,
hier ein Beitrag von der AOK dazu - https://www.aok.de/fk/sozialversicheru ... staendige/
gerade die Beschäftigung eines krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers kann für eine hauptberufliche Tätigkeit sprechen, deshalb auch mein Rat, das konkret mit der Kasse abzuklären.
Gruss
Czauderna
hier ein Beitrag von der AOK dazu - https://www.aok.de/fk/sozialversicheru ... staendige/
gerade die Beschäftigung eines krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers kann für eine hauptberufliche Tätigkeit sprechen, deshalb auch mein Rat, das konkret mit der Kasse abzuklären.
Gruss
Czauderna
Re: Gewerbe runterfahren
Vielen Dank für den Link,
ich glaube, dass ich die Bedingungen erfülle, dass ich das Gewerbe nicht mehr hauptberuflich betreibe, sondern nebenberuflich.
Als Lehrkraft verdient man 3.723,62 € brutto. Arbeiten werde ich 17 Unterrichtsstunden. Mit Vor- und Nacharbeit ist das ja noch mehr.
ich glaube, dass ich die Bedingungen erfülle, dass ich das Gewerbe nicht mehr hauptberuflich betreibe, sondern nebenberuflich.
Als Lehrkraft verdient man 3.723,62 € brutto. Arbeiten werde ich 17 Unterrichtsstunden. Mit Vor- und Nacharbeit ist das ja noch mehr.