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Arbeitsplatzspezifische AU
Verfasst: 08.01.2025, 15:21
von GKVfan
Hallo und frohes Neues,
ich hatte mal irgendwo gelesen, dass eine AU-Bescheinigung arbeitsplatzspezifisch zu betrachten ist.
Falls das stimmt, was bedeutet das und welche Konsequenzen hat das letztlich ?
Viele Grüße
Re: Arbeitsplatzspezifische AU
Verfasst: 08.01.2025, 16:22
von heinrich
ohne, dass ich dir eine Rechtsquelle nennen kann.
jetzt muss ich mir mal ein Beispiel einfallen lassen, dass es sonnenklar wird.
Nehmen wir an
1. ein Büromensch oder Arbeiter auf dem Bau
oder
2. ein Profi-Riecher in einer Parfümfabrik
Beide verlieren ihren Geruchssinn aufgrund einer Krankheit.
AU ist dann arbeitsplatzbedingt nur die Nr. 2
Re: Arbeitsplatzspezifische AU
Verfasst: 08.01.2025, 16:27
von Czauderna
Hallo,
vielleicht hilft dir auch das etwas weiter -
https://www.g-ba.de/richtlinien/2/
Momentan gibt es ja auch die Diskussionen um die AU selbst, z.B. ob es nicht sein kann, dass ein Büroangestellter mit einem Gipsbein nicht doch arbeiten kann, ein Maurer aber natürlich nicht.
Gruss
Czauderna