Arbeitsplatzbezogene Schwierigkeiten
Verfasst: 13.03.2025, 17:59
Hallo,
ich zitiere mal die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die
Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V
§5 Abs. 7
1 Liegen ärztlicherseits Hinweise auf (z. B. arbeitsplatzbezogene) Schwierigkeiten für die weitere Beschäftigung der oder
des Versicherten vor, sind diese der Krankenkasse in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitzuteilen (Verweis auf § 6
Absatz 4 der Richtlinie).
§6 Abs. 4
(4) Können Versicherte nach ärztlicher Beurteilung die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ohne nachteilige Folgen für ihre Gesundheit oder den Gesundungsprozess verrichten, kann die Krankenkasse mit Zustimmung der oder des Versicherten beim Arbeitgeber die Prüfung anregen,
ob eine für den Gesundheitszustand der oder des Versicherten unbedenkliche Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber möglich ist.
Wie sieht das aus, wenn es nicht um die Tätigkeit beim Arbeitgeber geht, sondern um den Arbeitgeber selbst (z.B. Mobbing, Bedrohung,
sexuelle Belästigung). so dass jegliche Tätigkeit bei dem Arbeitgeber nicht (mehr) in Frage kommt. Kann der Arzt das irgendwie auf der AU-Bescheinigung deutlich machen, z.B. durch geeignete Diagnoseschlüssel ?
Ist eine AU bezogen auf den Arbeitgeber als solches überhaupt möglich (d.h. nicht Tätigkeitsbezogen, sondern arbeitgeberbezogen) ?
ich zitiere mal die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die
Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V
§5 Abs. 7
1 Liegen ärztlicherseits Hinweise auf (z. B. arbeitsplatzbezogene) Schwierigkeiten für die weitere Beschäftigung der oder
des Versicherten vor, sind diese der Krankenkasse in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitzuteilen (Verweis auf § 6
Absatz 4 der Richtlinie).
§6 Abs. 4
(4) Können Versicherte nach ärztlicher Beurteilung die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ohne nachteilige Folgen für ihre Gesundheit oder den Gesundungsprozess verrichten, kann die Krankenkasse mit Zustimmung der oder des Versicherten beim Arbeitgeber die Prüfung anregen,
ob eine für den Gesundheitszustand der oder des Versicherten unbedenkliche Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber möglich ist.
Wie sieht das aus, wenn es nicht um die Tätigkeit beim Arbeitgeber geht, sondern um den Arbeitgeber selbst (z.B. Mobbing, Bedrohung,
sexuelle Belästigung). so dass jegliche Tätigkeit bei dem Arbeitgeber nicht (mehr) in Frage kommt. Kann der Arzt das irgendwie auf der AU-Bescheinigung deutlich machen, z.B. durch geeignete Diagnoseschlüssel ?
Ist eine AU bezogen auf den Arbeitgeber als solches überhaupt möglich (d.h. nicht Tätigkeitsbezogen, sondern arbeitgeberbezogen) ?