120er Regelung und gesetzl. Rente
Verfasst: 07.04.2025, 15:53
Hallo,
wieder eine Frage zur freiwilligen KV:
Rente nehmen, oder Kapital auszahlen lassen?
In diesem Jahr wird eine Rentenversicherung fällig,
die ich ausschließlich selbst finanziert habe.
Keine Betriebsrente, keine Gehaltsumwandlung.
Ich gehe davon aus, dass ich auf die monatliche Rente KV-Beitrag zahlen muss.
Bei Kapitalwahl gilt die 120er Regelung.
Während der 10 Jahre erhalte ich allerdings die gesetzliche Rente und werde Mitglied in der KvdR.
Muss ich dennoch den Beitrag, der sich aus der 120er Regelung ergibt weiter bezahlen?
Vielen Dank.
Lilebror
wieder eine Frage zur freiwilligen KV:
Rente nehmen, oder Kapital auszahlen lassen?
In diesem Jahr wird eine Rentenversicherung fällig,
die ich ausschließlich selbst finanziert habe.
Keine Betriebsrente, keine Gehaltsumwandlung.
Ich gehe davon aus, dass ich auf die monatliche Rente KV-Beitrag zahlen muss.
Bei Kapitalwahl gilt die 120er Regelung.
Während der 10 Jahre erhalte ich allerdings die gesetzliche Rente und werde Mitglied in der KvdR.
Muss ich dennoch den Beitrag, der sich aus der 120er Regelung ergibt weiter bezahlen?
Vielen Dank.
Lilebror