einmalige Kapitalerträge in der gesetzl. KV; Beitragsfestlegung und -dauer
Verfasst: 03.06.2025, 15:13
Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Im April 2025 habe ich eine vorläufige Berechnung meines vorauss. Einkommensteuerbescheides (geht in ELSTER) für das Steuerjahr 2024 an die Krankenkasse geschickt, weil die mich um eine aktuelle Steuerbescheinigung gebeten haben. Die letzte „offizielle“ vom Finanzamt war für das Steuerjahr 2023 aus Sept. 2024.
Da in der eingereichten vorläufigen Steuerberechnung für 2024 unter „Kapitalterträge“ ein Kursgewinn (einmalig) aus dem Verkauf eines Investmentfonds enthalten war, hat die Krankenkasse den neuen monatlichen Beitrag ab dem Mai 2025 (Folgemonat der vorläufigen Steuerberechnung) festgelegt, der liegt damit jetzt höher als vorher.
Soweit so gut.
Frage: Wird der neue monatliche Beitrag ab dem Mai 2025 von der Krankenkasse jetzt solange beibehalten, bis denen ein neuer Steuerbescheid (dann irgendwann in 2026) vorgelegt wird ? Ich habe nämlich vom Finanzamt ab dem Jan. 2025 eine „steuerliche Nichtveranlagungsbescheinigung“ (NV-Bescheinigung) erhalten und die auch schon der Krankenkasse eingereicht.
Will sagen: In 2026 werde ich keine Steuerbescheinigung vom FA mehr erhalten für das Steuerjahr 2025, da ich ja für 2025 (und die Folgejahre) keine Steuererklärung mehr abgeben muss.
Erhebt dann meine Krankenkasse den jetzt ab Mai 2025 festgelegten höheren Beitrag „in einem fort“, also über den April 2026 (12 Monate nach der Erhöhung des Beitrages) hinaus, weil keine aktuellere Steuerbescheinigung folgt ? Das wäre ja „übel“, da ich den einmaligen Verkauf und den Kursgewinn aus 2024 ja nicht dauerhaft fortsetze….
Gruss
Eduardo
Da in der eingereichten vorläufigen Steuerberechnung für 2024 unter „Kapitalterträge“ ein Kursgewinn (einmalig) aus dem Verkauf eines Investmentfonds enthalten war, hat die Krankenkasse den neuen monatlichen Beitrag ab dem Mai 2025 (Folgemonat der vorläufigen Steuerberechnung) festgelegt, der liegt damit jetzt höher als vorher.
Soweit so gut.
Frage: Wird der neue monatliche Beitrag ab dem Mai 2025 von der Krankenkasse jetzt solange beibehalten, bis denen ein neuer Steuerbescheid (dann irgendwann in 2026) vorgelegt wird ? Ich habe nämlich vom Finanzamt ab dem Jan. 2025 eine „steuerliche Nichtveranlagungsbescheinigung“ (NV-Bescheinigung) erhalten und die auch schon der Krankenkasse eingereicht.
Will sagen: In 2026 werde ich keine Steuerbescheinigung vom FA mehr erhalten für das Steuerjahr 2025, da ich ja für 2025 (und die Folgejahre) keine Steuererklärung mehr abgeben muss.
Erhebt dann meine Krankenkasse den jetzt ab Mai 2025 festgelegten höheren Beitrag „in einem fort“, also über den April 2026 (12 Monate nach der Erhöhung des Beitrages) hinaus, weil keine aktuellere Steuerbescheinigung folgt ? Das wäre ja „übel“, da ich den einmaligen Verkauf und den Kursgewinn aus 2024 ja nicht dauerhaft fortsetze….
Gruss
Eduardo