Einstufung Einkünfte
Verfasst: 22.07.2025, 13:18
Hallo,
bin selbständig und bei der Knappschaft freiwillig pflichtversichert. Habe bisher Beiträge zum Mindestbeitrag (rd 200 €/mtl) entrichtet.
Durch einen Todesfall habe ich letztes Jahr Aktien geerbt und daraus Dividenden i.H.v. 20.000 Euro erhalten. Stimmt es, dass ich jetzt mit diesen Kapitalerträgen hochgestuft werde, also Beiträge auf den Höchstbetrag (rd. 1.000 €/mtl) für 2024 nachzahlen und für das laufende Jahr zahlen muss?
Lieben Dank für eure Einschätzung - Irene.
bin selbständig und bei der Knappschaft freiwillig pflichtversichert. Habe bisher Beiträge zum Mindestbeitrag (rd 200 €/mtl) entrichtet.
Durch einen Todesfall habe ich letztes Jahr Aktien geerbt und daraus Dividenden i.H.v. 20.000 Euro erhalten. Stimmt es, dass ich jetzt mit diesen Kapitalerträgen hochgestuft werde, also Beiträge auf den Höchstbetrag (rd. 1.000 €/mtl) für 2024 nachzahlen und für das laufende Jahr zahlen muss?
Lieben Dank für eure Einschätzung - Irene.