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Erstattung Privatrechnung durch GKV möglich?

Verfasst: 07.08.2025, 14:54
von thsch94
Hallo,

ist es denn möglich eine Privatrechnung bei der Gesetzlichen Krankenkasse einzureichen und (teilweise) erstattet zu bekommen?

Hintergrund der Frage: Vor geschätzt 20 Jahren habe ich das mehrfach bei meiner damaligen Krankenkasse gemacht und einen Teil der Rechnung abzüglich Verwaltungsgebühr erstattet bekommen. Heute finde ich im Internet nur noch die Info, dass ich Selbstzahler werden kann und die Rechnungen einreichen kann, dann bin ich aber für alle Arztbehandlungen/Rezepte Privatpatient.

Leider hat man bei vielen Fachärzten als Kassenpatient keine Chance auf einen kurzfristigen Termin, daher würde ich gerne selektiv die Selbstzahler-Karte ziehen. Für einen Wechsel in die PKV ist es mit 43 Jahren vermutlich zu spät.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Thomas

Re: Erstattung Privatrechnung durch GKV möglich?

Verfasst: 08.08.2025, 09:39
von Czauderna
Hallo,
ja. vor den geschätzten 20 Jahren war das so und heute ist es so, wie du auch recherchiert hast. Hier die gesetzliche Grundlage
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/13.html
Gruss
Czauderna

Re: Erstattung Privatrechnung durch GKV möglich?

Verfasst: 08.08.2025, 12:50
von thsch94
Danke für die Bestätigung, dann hat mich meine Erinnerung nicht getäuscht. Damit wurde die Mauer zwischen Kassen- und Privatpatienten ja noch höher gezogen und das System ist noch schlechter geworden. :(

Was ich aus dem von dir zitierten SGB jedoch nicht herauslesen kann ist die dauerhafte Verpflichtung. Ich muss nur die Kasse vorher informieren, dass ich gerne als Selbstzahler einmal zum Arzt möchte. Die Techniker beispielsweise schreibt aber, dass ich an die Entscheidung dann mindestens ein viertel Jahr gebunden bin, was das finanzielle Risiko natürlich stark erhöht. Auf welcher Basis können die das fordern?

Viele Grüße

Re: Erstattung Privatrechnung durch GKV möglich?

Verfasst: 08.08.2025, 14:06
von ratte1
thsch94 hat geschrieben:
08.08.2025, 12:50
Die Techniker beispielsweise schreibt aber, dass ich an die Entscheidung dann mindestens ein viertel Jahr gebunden bin, was das finanzielle Risiko natürlich stark erhöht. Auf welcher Basis können die das fordern?
Hallo, es steht im letzten Satz § 13 Abs.2 SGB V: Die Versicherten sind an ihre Wahl der Kostenerstattung mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.
MfG
ratte1

Re: Erstattung Privatrechnung durch GKV möglich?

Verfasst: 08.08.2025, 14:29
von thsch94
Ok, ich hätte den Paragraphen ganz lesen sollen :oops: