Arme Selbstständige, nicht versichert - jetzt ALG II
Verfasst: 06.01.2009, 18:22
Hallo,
habe zwar hier schon einiges gelesen, was auf mich zutrifft, aber es bleiben weiterhin einige Fragen offen.
Tatbestand:
Bin seit 12 Jahren selbständig (freiberuflich tätig) und seit 2004 "zwangsexmatrikuliert" (KSK bzw. KK), da ich es mir die KV nicht mehr leisten konnte, sprich rausgeflogen bin.
Seitdem war ich nicht krankenversichert, auch nicht privat.
Nachdem ich die beiden letzten Jahre gerade so existieren konnte (Gewinn 2007: 11.200,-, Gewinn 2008: ca. 9.000,-), habe ich jetzt Hartz IV beantragt und bewilligt bekommen. Die KK hat mich deswegen zwangsläufig wieder genommen und verlangt natürlich jetzt die Beiträge seit 1.4.2007 von mir. Dazu wurden mir Unterlagen zur Ermittlung der Beitragseinstufung seit 1.4.2007 geschickt (was ein Zeitraum von 19 Monaten ist, das Formular ist aber auf 12 Monate ausgelegt. Aber das nur nebenbei...)
Habe mit der dortigen Stelle telefoniert, welche mir riet, dazu zu schreiben, dass ich geringfügig selbständig war und deswegen eine Beitragsentlastung wünsche. Den entsprechenden Antrag habe ich mir bei der KK abgeholt.
Was mir noch unklar ist:
1. Bin ich denn auch geringfügig selbstständig, wenn ich davon existieren musste? Das mit den 18 Std. würde ich ja hinbekommen, aber was soll ich denen erzählen, wovon ich gelebt habe?? Habe gelesen, dass man von diesem Einkommen nicht existenzabhängig sein darf, was ich natürlich war. Oder hab ich da was falsch verstanden?
2. Selbst wenn der Betrag auf ca. mtl. 138,- festgelegt wird, könnte ich ihn rückwirkend nicht zahlen, da ich ja jetzt bei der ARGE bin. Wären immerhin 2,600,-
Was passiert in einem solchen Fall? Kann dieser Betrag überhaupt rückwirkend festgelegt werden? Hab gelesen, rückwirkend geht gar nix, bzw. nur auf Antrag (§44 SGB 10) Steig da gerade nicht ganz durch.
Selbst wenn eine Ratenzahlung gewährt wird, hätte ich keine Möglichkeit, diese zu begleichen, zumal ja wohl auch 5% Säumniszuschläge hinzu kämen (wenn ich das richtig verstanden habe). Eine Stundung würde bedeuten, dass ich, sowie es mir finanziell wieder etwas besser geht, die Zahlungen leisten müsste, womit ich vermutlich wieder in eine finanzielle Notlage käme und erneut Harz IV beantragen müsste, da nicht abzusehen ist, dass ich plötzlich eine Festanstellung mit 4.000 brutto o.ä. bekomme.
Sollte ich jetzt allerdings bspw. 800,- in einem Monat dazu verdienen: Könnte ich dann 700,- an die KK überweisen OHNE Kürzungen des ALG II zu befürchten, damit ich von den Schulden irgendwann runterkomme?? Wohl eher nicht...
3. Kann ich, so lange es noch keine Beitragsfestsetzung gibt, mit meiner Karte zum Arzt? Und was passiert, wenn ein Beitrag festgesetzt wird, den ich nicht begleichen kann? Wird mir dann die Karte dann wieder entzogen bzw. werde ich zum "Notfallpatient" und darf nur zum Arzt, wenn ich akute Schmerzen habe?
Würde gerne nach 5 Jahren mal wieder einen "Rundum-Check" machen lassen, da ich seit 2003 nicht mehr beim Arzt war.
4. Was muss ich der KK zusenden? Meine Einkommensteuererklärung ist gerade erst zum FA gegangen, d.h. ich habe von denen noch keinen Bescheid. Und von 2008 hab ich auch nur eine sog. formlose Gewinnermittlung. Reicht das?
5. Ist es jetzt sehr unwahrscheinlich, dass ich als "geringfügig Selbstständiger" anerkannt werde, bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man zum "Härtefall" erklärt wird und die KK einem evt. sogar Beiträge erlässt??
6. Was sollte ich auf keinen Fall unterschreiben bzw. muss ich alles unterschreiben, was mir hingelegt wird?
Anzumerken ist, dass, bevor ich 2003 in Beitragsrückstand kam und rausgeflogen bin (Ausgleich erfolgte allerdings), ganz normal zur Beitragsklasse gewöhnlich Selbstständiger gehörte, also bis ca.1.850,- o.ä.. Als ich bei der KK zwecks Schrieb für die ARGE vorstellig war, gingen die von ca. 300,- mtl., also fast 6.000,- aus, die ich ihnen schulde. Kann mir das wirklich blühen?? Dann werde ich ja meines Lebens nicht mehr froh...
Ich hoffe, die Fragen sind jetzt nicht zu dämlich, aber ich bin nach dem Nachlesen hier fast noch mehr verwirrt, als dass es der Aufklärung diente, da mein Fall genau so noch nicht besprochen wurde. Oder falls doch: Wo?
Danke für die hoffentlich prompte Hilfe!
habe zwar hier schon einiges gelesen, was auf mich zutrifft, aber es bleiben weiterhin einige Fragen offen.
Tatbestand:
Bin seit 12 Jahren selbständig (freiberuflich tätig) und seit 2004 "zwangsexmatrikuliert" (KSK bzw. KK), da ich es mir die KV nicht mehr leisten konnte, sprich rausgeflogen bin.
Seitdem war ich nicht krankenversichert, auch nicht privat.
Nachdem ich die beiden letzten Jahre gerade so existieren konnte (Gewinn 2007: 11.200,-, Gewinn 2008: ca. 9.000,-), habe ich jetzt Hartz IV beantragt und bewilligt bekommen. Die KK hat mich deswegen zwangsläufig wieder genommen und verlangt natürlich jetzt die Beiträge seit 1.4.2007 von mir. Dazu wurden mir Unterlagen zur Ermittlung der Beitragseinstufung seit 1.4.2007 geschickt (was ein Zeitraum von 19 Monaten ist, das Formular ist aber auf 12 Monate ausgelegt. Aber das nur nebenbei...)
Habe mit der dortigen Stelle telefoniert, welche mir riet, dazu zu schreiben, dass ich geringfügig selbständig war und deswegen eine Beitragsentlastung wünsche. Den entsprechenden Antrag habe ich mir bei der KK abgeholt.
Was mir noch unklar ist:
1. Bin ich denn auch geringfügig selbstständig, wenn ich davon existieren musste? Das mit den 18 Std. würde ich ja hinbekommen, aber was soll ich denen erzählen, wovon ich gelebt habe?? Habe gelesen, dass man von diesem Einkommen nicht existenzabhängig sein darf, was ich natürlich war. Oder hab ich da was falsch verstanden?
2. Selbst wenn der Betrag auf ca. mtl. 138,- festgelegt wird, könnte ich ihn rückwirkend nicht zahlen, da ich ja jetzt bei der ARGE bin. Wären immerhin 2,600,-
Was passiert in einem solchen Fall? Kann dieser Betrag überhaupt rückwirkend festgelegt werden? Hab gelesen, rückwirkend geht gar nix, bzw. nur auf Antrag (§44 SGB 10) Steig da gerade nicht ganz durch.
Selbst wenn eine Ratenzahlung gewährt wird, hätte ich keine Möglichkeit, diese zu begleichen, zumal ja wohl auch 5% Säumniszuschläge hinzu kämen (wenn ich das richtig verstanden habe). Eine Stundung würde bedeuten, dass ich, sowie es mir finanziell wieder etwas besser geht, die Zahlungen leisten müsste, womit ich vermutlich wieder in eine finanzielle Notlage käme und erneut Harz IV beantragen müsste, da nicht abzusehen ist, dass ich plötzlich eine Festanstellung mit 4.000 brutto o.ä. bekomme.
Sollte ich jetzt allerdings bspw. 800,- in einem Monat dazu verdienen: Könnte ich dann 700,- an die KK überweisen OHNE Kürzungen des ALG II zu befürchten, damit ich von den Schulden irgendwann runterkomme?? Wohl eher nicht...
3. Kann ich, so lange es noch keine Beitragsfestsetzung gibt, mit meiner Karte zum Arzt? Und was passiert, wenn ein Beitrag festgesetzt wird, den ich nicht begleichen kann? Wird mir dann die Karte dann wieder entzogen bzw. werde ich zum "Notfallpatient" und darf nur zum Arzt, wenn ich akute Schmerzen habe?
Würde gerne nach 5 Jahren mal wieder einen "Rundum-Check" machen lassen, da ich seit 2003 nicht mehr beim Arzt war.
4. Was muss ich der KK zusenden? Meine Einkommensteuererklärung ist gerade erst zum FA gegangen, d.h. ich habe von denen noch keinen Bescheid. Und von 2008 hab ich auch nur eine sog. formlose Gewinnermittlung. Reicht das?
5. Ist es jetzt sehr unwahrscheinlich, dass ich als "geringfügig Selbstständiger" anerkannt werde, bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man zum "Härtefall" erklärt wird und die KK einem evt. sogar Beiträge erlässt??
6. Was sollte ich auf keinen Fall unterschreiben bzw. muss ich alles unterschreiben, was mir hingelegt wird?
Anzumerken ist, dass, bevor ich 2003 in Beitragsrückstand kam und rausgeflogen bin (Ausgleich erfolgte allerdings), ganz normal zur Beitragsklasse gewöhnlich Selbstständiger gehörte, also bis ca.1.850,- o.ä.. Als ich bei der KK zwecks Schrieb für die ARGE vorstellig war, gingen die von ca. 300,- mtl., also fast 6.000,- aus, die ich ihnen schulde. Kann mir das wirklich blühen?? Dann werde ich ja meines Lebens nicht mehr froh...
Ich hoffe, die Fragen sind jetzt nicht zu dämlich, aber ich bin nach dem Nachlesen hier fast noch mehr verwirrt, als dass es der Aufklärung diente, da mein Fall genau so noch nicht besprochen wurde. Oder falls doch: Wo?
Danke für die hoffentlich prompte Hilfe!