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Betriebsrente während ALG1 und Krankenkasse
Verfasst: 21.09.2025, 18:51
von GKVfan
Hallo Freunde, ein neuer interessanter Fall.
Ein Arbeitsloser bezieht aktuell ALG1 und bekanntlich zahlt die Bundesagentur ja dann alle Beiträge zur Sozialversicherung.
Nun hat der Arbeitslose, weil er das 60 Lj. erreicht hat, auch noch Anspruch auf eine Betriebsrente aus baV, welche nicht mit del ALG1 verrechnet wird.
Wie verhält es sich mit den Beiträgen in die GKV, ändert sich da was, oder bleibt es bei den Beiträgen der Bundesagentur ?
Wie immer wäre es hilfreich Rechtsgrundlagen zu sehen, sofern möglich.
Alternativfall:
Die betriebliche Altersvorsorge (baV) wird als Einmalbetrag während ALG1-Bezug asgezahlt.
Re: Betriebsrente während ALG1 und Krankenkasse
Verfasst: 21.09.2025, 19:21
von Czauderna
Hallo,
der Versorgungsbezug unterliegt grundsätzlich der Beitragspflicht, kommt eben auf die Höhe der monatlichen Betriebsrente an. Die Zahlstelle führt die entsprechenden Beiträge an die Krankenkasse ab. Bei einer Kapitalisierung gilt die derzeit geltende Handhabung ebenso - meine ich.
Gruss
Czauderna
Re: Betriebsrente während ALG1 und Krankenkasse
Verfasst: 25.09.2025, 12:26
von GKVfan
Danke.
Wie ist das bei folgendem beispielhaften Fall:
BaV wird ab dem 60. Lj. bezogen.
Zudem wird weitergearbeitet bei anderem Arbeitgeber mit einem Einkommen > BBG, d.h. ein anderer Arbeitgeber führt Maximalbeiträge zur GKV ab.
Wenn nun die Zahlstelle des alten Arbeitgebers im Rahmen der bAV GKV-Beiträge abführt UND der neue Arbeitgeber den Maximalbeitrag abführt, dann wird ja unterm Strich mehr als der Maximalbeitrag von der GKV einbehalten.
Wie ist hier die Vorgehensweise, wird das erstattet ?
Re: Betriebsrente während ALG1 und Krankenkasse
Verfasst: 25.09.2025, 12:36
von Czauderna
Hallo,
bei der Krankenkasse beantragen - ggf. Erstattung erfolgt von dort.
Gruss
Czauderna
Re: Betriebsrente während ALG1 und Krankenkasse
Verfasst: 25.09.2025, 20:18
von Kehlchen
Hallo Fan, meinst du mit Maximalbeitag, dass der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt?
Ist er dann überhaupt weiterhin gesetzlich versichert oder ist er vielmehr freiwilliges Mitglied in der GKV?
Gehe ich richtig davon aus, dass sich die Angabe zum Bezug von ALG I damit erübrigt hat?
Zur bAV: Die bAV gilt als Versorgungsbezug, dazu siehe § 229 SGB V.
Mf G
Kehlchen
Re: Betriebsrente während ALG1 und Krankenkasse
Verfasst: 27.09.2025, 11:48
von GKVfan
Kehlchen hat geschrieben: ↑25.09.2025, 20:18
Hallo Fan, meinst du mit Maximalbeitag, dass der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt?
Ja !
Kehlchen hat geschrieben: ↑25.09.2025, 20:18
Ist er dann überhaupt weiterhin gesetzlich versichert oder ist er vielmehr freiwilliges Mitglied in der GKV?
Freiwillig, sollte aber egal sein !
Kehlchen hat geschrieben: ↑25.09.2025, 20:18
Gehe ich richtig davon aus, dass sich die Angabe zum Bezug von ALG I damit erübrigt hat?
Nein.
Fall 1 war: baV Regelzahlung + ALG1
Fall 2 war: baV Einmalzahlung + ALG1
Fall 3 war: baV Regelzahlung + Arbeitnehmer mit Bruttogehalt über Maximalbetrag BBG.