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Soll man zustimmen oder nicht
Verfasst: 15.05.2026, 07:59
von donald64
Hallo,ich bin seit Montag im Krankengeld und habe einen Anruf von der KK bekommen.war OK mit dem Hinweis man würde mir Unterlagen zu schicken. Und zwar geht es um individuelle Beratung und Hilfestellung nach §44 Absatz 4 SGB V.
Soll man zustimmen? Ich war vorher in einer Reha von der DRV und bin arbeitsunfähig entlassen worden und in meinem Beruf nur noch unter drei Stunden. Die Reha hat einen Antrag auf LTA gestellt das habe ich der KK mitgeteilt.
LG.
Re: Soll man zustimmen oder nicht
Verfasst: 15.05.2026, 09:41
von Czauderna
Hallo,
es ist tatsächlich so, dass die Krankenkassen diese Beratungspflicht seitens des Gesetzgebers haben, diesen dafür notwendigen Kontakt aber nur mit Einverständnis der Betroffenen herstellen dürfen. Leider nützen einige Krankenkassen ein Einverständnis dafür nicht nur zu beraten, wenn überhaupt, sondern im Rahmen der Fallsteuerung Druck auf die Arbeitsunfähigen zu erzeugen und damit ggf. auch Ängste zu erzeugen. Das sind dann meist die Fälle, welche dann auch hier zur Sprache kommen. Wenn man das Einverständnis nicht gibt, dann darf die Krankenkasse nicht anrufen und muss alles schriftlich machen, was in der Praxis größtenteils nicht machbar ist (Personal und Zeit). Außerdem kann auch so der Beratungsbedarf nicht festgestellt werden. Der Vorteil davon für die Arbeitsunfähigen Leistungsbezieher, man hat seine Ruhe - der Nachteil, man kann größtenteils sehr schwer die ggf. fehlende Beratung zu beklagen, wenn man selbst diesen quasi abgelehnt hat. Ich kann deine Frage weder mit Ja noch mit Nein beantworten, weil ich als ehemaligem Krankenkassenmitarbeiter auch in der Fallsteuerung war und deshalb befangen bin. Aber eine Anmerkung trotzdem noch - man kann jederzeit eine einmal gegebene Zustimmung wieder zurücknehmen, wenn man es für nötig hält.
Gruss
Czauderna
Re: Soll man zustimmen oder nicht
Verfasst: 15.05.2026, 10:44
von donald64
Wenn ich zustimme dann kann die KK medizinische information vom Arzt anfordern. Ich das kann nur der MD der KK. Und eine schrittweise Eingliederung in meiner Arbeitsstelle würde auch nicht funktionieren da ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Ich glaube das beste ich warte auf den Bescheid von der DRV wie es dort weitergeht mit der Beantragung der LTA Maßnahme.
Re: Soll man zustimmen oder nicht
Verfasst: 15.05.2026, 11:10
von Czauderna
donald64 hat geschrieben: ↑15.05.2026, 10:44
Wenn ich zustimme dann kann die KK medizinische information vom Arzt anfordern. Ich das kann nur der MD der KK. Und eine schrittweise Eingliederung in meiner Arbeitsstelle würde auch nicht funktionieren da ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Ich glaube das beste ich warte auf den Bescheid von der DRV wie es dort weitergeht mit der Beantragung der LTA Maßnahme.
Hallo,
so ist es nicht - es ist zwar richtig, dass Krankenkassen medizinische Berichte von behandelnden Ärzten oder Krankenhäusern anfordern können, aber nicht für die Kasse, sondern für den MD. für Begutachtungen. Bei den Krankenkassen in den Fachabteilungen sitzen keine Ärzte, die dazu in der Lage wären, solche Berichte auszuwerten und entsprechende Schlüsse zu ziehen - wenn das nämlich so wäre, dann könnten die Kassen auf einen MD völlig verzichten und nur im Rechtsstreit (Sozialgericht) mit (externen) Gutachtern arbeiten - eine grauenvolle Vorstellung, jedenfalls aus meiner Sicht. Ich sehe deine Entscheidung, abzuwarten bis zur Entscheidung durch den RV-Träger als eine gute an - wait and see
Gruss
Czauderna