Es soll nur ein Gutachten nach Aktenlage erfolgen Zahnarzt
Verfasst: 17.07.2026, 18:12
Wie oben beschrieben, wird nur ein Gutachten nach Aktenlage (eventuell) genehmigt. Da die Akte zur Behandlung passen wird, ist das Thema für die KK erledigt. Es geht hier aber um "Verdacht" von Abrechnungsbetrug, Behandlungsfehler und Fälschung der Akte und die Brücke ist nun auch kaputt. KK meint es kann alles nach Akte entschieden werden. Eben nicht, die weigert sich bzw. die Mitarbeiterinnen. Die können doch gar nicht wissen, wie der MD entscheidet, da die nicht mal die Unterlagen vom Arzt haben. Der hat mir nichts rausgerückt, die Scans angeblich nicht gespeichert. Wie will die MD prüfen, ob wirklich Fehler vorliegen? Es gibt nicht mal ein BIld nach der Behandlung. Die bezogen sich immer auf eine MÄngelrüge, obwohl ich mindestens 6 Mal schrieben habe, dass es vorrangig um Behandlungsfehler geht.
Heute bekam ich Post, wenn mir die Aktenlage nicht reichen würde, nur das würden Sie anbieten, muss ich Bescheid geben, dann können die nichts mehr für mich tun (vermutlich weil die gestern von mir noch zusätzlich erfahren haben, dass die Brücke jetzt auch defekt ist.
zäk - nicht zuständig. Es fühlt sich keiner zuständig. Anzeige gegen den Za. kann ich nur ja wegen Verdacht des Betrugs, Fälschung Akte stellen, Behanldungsfehler außen vor vermutlich. Ich komme nicht weiter, habe Zahnschmerzen unter der Brücke (ist noch aushaltbar) aber die KK ist ein Grauen, statt helfen, schießen sie einem Knüppel zwischen die Beine. Leider keine Rechtschutzversicherung. Es muss doch einen Weg geben, der das Chaos persönlich besichtigt? Die KK schiebt jetzt den schwarzen Peter auf mich, ich muss jetzt entscheiden, dass die Brücke jetzt noch defekt ist, hat denen wohl ganz zugesetzt. Ich brauche dringend einen Rat. Herzlichen Dank
Heute bekam ich Post, wenn mir die Aktenlage nicht reichen würde, nur das würden Sie anbieten, muss ich Bescheid geben, dann können die nichts mehr für mich tun (vermutlich weil die gestern von mir noch zusätzlich erfahren haben, dass die Brücke jetzt auch defekt ist.
zäk - nicht zuständig. Es fühlt sich keiner zuständig. Anzeige gegen den Za. kann ich nur ja wegen Verdacht des Betrugs, Fälschung Akte stellen, Behanldungsfehler außen vor vermutlich. Ich komme nicht weiter, habe Zahnschmerzen unter der Brücke (ist noch aushaltbar) aber die KK ist ein Grauen, statt helfen, schießen sie einem Knüppel zwischen die Beine. Leider keine Rechtschutzversicherung. Es muss doch einen Weg geben, der das Chaos persönlich besichtigt? Die KK schiebt jetzt den schwarzen Peter auf mich, ich muss jetzt entscheiden, dass die Brücke jetzt noch defekt ist, hat denen wohl ganz zugesetzt. Ich brauche dringend einen Rat. Herzlichen Dank