Einstellung der 2008 laufenden KG-Zahlung zum 01.01.2009
Verfasst: 20.01.2009, 20:55
Hallo allerseits,
das Drama nimmt kein Ende. Unsere (gesetzliche) Krankenkasse hat uns heute telefonisch mitgeteilt, daß mein Mann für die Zeit ab 01.01.2009 kein Krankengeld mehr erhalten wird, obwohl er einen Wahltarif beantragt hatte (der abgelehnt wurde) und vom 13.10. bis 31.12.2008 Krankengeld bezogen hat.
Begründung mal wieder: Der ESt-Bescheid von 2006 (der einen Verlust ausweist), das ist der letzte der Krankenkasse vorliegende. Für den KG-Bezug 2008 hatte man nach langem Ringen eine betriebswirtschaftliche Auswertung von 2007 anerkannt und der Krankengeldbemessung zugrundegelegt. Für 2009 will das Servicezentrum Mitgliedschaft/Beiträge die BWA nicht mehr gelten lassen, weil ab 2009 definitiv nur noch Einkommensteuerbescheide relevant seien.
Wir haben diese Aussagen schriftlich angefordert und darauf hingewiesen, daß seit Ende letzter Woche die Drei-Wochen-Frist läuft, in der die KK der medizinischen Reha für meinen Mann zustimmen sollte (da der MDK klar die Notwendigkeit bestätigt hat), nachdem die DRV sich für die Kostenträgerschaft unzuständig erklärt und den Antrag an die KK weitergeleitet hat. Hintergrund: Ohne irgendeine unterhaltssichernde Leistung wird mein Mann die Reha nicht antreten können. Jedenfalls hieß es noch von der Sachbearbeiterin, daß die offizielle Entscheidung der Zentrale für all diese Krankengeld-Altfälle Anfang bis Mitte nächster Woche raus sein wird, daß die Entscheidung aber mit Sicherheit negativ ausfallen wird.
Ich habe die Dame auf das Schreiben "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung [...]" des GKV-Spitzenverbands vom 27.10.2008 hingewiesen, speziell auf die Übergangsregelung in § 12: Es ist nicht erforderlich, daß die Krankenkassen direkt zu Jahresbeginn eine Einkommensüberprüfung mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen festlegen, dafür sind bis zu 12 Monate Zeit. Da bei meinem Mann das Krankengeld gerade erst, nämlich am 19.12.2008, festgelegt wurde (wenn auch noch in zu niedriger Höhe), halte ich eine Neufestlegung für eine unbillige Härte.
Ganz davon abgesehen bin ich der Meinung, daß im Prinzip alle Regelungen, die ab 2009 gelten - ob nun gesetzlich oder in aus den Sozialgesetzen abgeleiteten Verwaltungsvorschriften - völlig irrelevant sind, weil der Zeitpunkt der Entstehung des KG-Anspruchs der 02.09.2008 ist (Tag nach Eintritt der AU) - so war das doch, wenn ich mich recht erinnere? Ich habe auf die §§ 44 und 46 SGB V hingewiesen, die hier für den Anspruch auf Krankengeld implizit genannt wurden (durch Verweis auf das BSG-Urteil B 1 KR 2/07 R, das ich im Telefonat noch nicht erwähnt hatte). Davon war die Dame allerdings nicht zu überzeugen, da diese beiden Paragraphen durch die Änderungen des GKV-WSG zum 01.01.2009 angepaßt worden seien.
Das habe ich jetzt gerade mal nachgesehen, und es stimmt. Nur: Es gilt doch nicht nur die Art des bestehenden Versicherungsverhältnisses, sondern auch die gesetzlichen Bestimmungen im Zeitpunkt der Entstehung des Krankengeldanspruchs - oder ist das nicht so? Sollte es, entgegen meinem Verständnis, in diesem Fall keinen Vertrauensschutz oder ähnliches geben?
Wir müssen jetzt relativ schnell reagieren, sonst muß mein Mann den Reha-Antrag zurückziehen und weiter Dinge über Ebay verkaufen, um sich irgendwie über Wasser zu halten - ohne unterhaltssichernde Leistungen geht halt nichts. Besteht irgendeine Möglichkeit, eine Eilentscheidung zu fordern?
Bin ziemlich genervt, weil ich davon überzeugt war, daß unsere Kasse sich nicht über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzen würde ... Falls jemand Hilfe weiß oder die Antworten auf meine Fragen kennt, wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße vom verzweifelten
Koulchen
das Drama nimmt kein Ende. Unsere (gesetzliche) Krankenkasse hat uns heute telefonisch mitgeteilt, daß mein Mann für die Zeit ab 01.01.2009 kein Krankengeld mehr erhalten wird, obwohl er einen Wahltarif beantragt hatte (der abgelehnt wurde) und vom 13.10. bis 31.12.2008 Krankengeld bezogen hat.
Begründung mal wieder: Der ESt-Bescheid von 2006 (der einen Verlust ausweist), das ist der letzte der Krankenkasse vorliegende. Für den KG-Bezug 2008 hatte man nach langem Ringen eine betriebswirtschaftliche Auswertung von 2007 anerkannt und der Krankengeldbemessung zugrundegelegt. Für 2009 will das Servicezentrum Mitgliedschaft/Beiträge die BWA nicht mehr gelten lassen, weil ab 2009 definitiv nur noch Einkommensteuerbescheide relevant seien.
Wir haben diese Aussagen schriftlich angefordert und darauf hingewiesen, daß seit Ende letzter Woche die Drei-Wochen-Frist läuft, in der die KK der medizinischen Reha für meinen Mann zustimmen sollte (da der MDK klar die Notwendigkeit bestätigt hat), nachdem die DRV sich für die Kostenträgerschaft unzuständig erklärt und den Antrag an die KK weitergeleitet hat. Hintergrund: Ohne irgendeine unterhaltssichernde Leistung wird mein Mann die Reha nicht antreten können. Jedenfalls hieß es noch von der Sachbearbeiterin, daß die offizielle Entscheidung der Zentrale für all diese Krankengeld-Altfälle Anfang bis Mitte nächster Woche raus sein wird, daß die Entscheidung aber mit Sicherheit negativ ausfallen wird.
Ich habe die Dame auf das Schreiben "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung [...]" des GKV-Spitzenverbands vom 27.10.2008 hingewiesen, speziell auf die Übergangsregelung in § 12: Es ist nicht erforderlich, daß die Krankenkassen direkt zu Jahresbeginn eine Einkommensüberprüfung mit Vorlage der entsprechenden Unterlagen festlegen, dafür sind bis zu 12 Monate Zeit. Da bei meinem Mann das Krankengeld gerade erst, nämlich am 19.12.2008, festgelegt wurde (wenn auch noch in zu niedriger Höhe), halte ich eine Neufestlegung für eine unbillige Härte.
Ganz davon abgesehen bin ich der Meinung, daß im Prinzip alle Regelungen, die ab 2009 gelten - ob nun gesetzlich oder in aus den Sozialgesetzen abgeleiteten Verwaltungsvorschriften - völlig irrelevant sind, weil der Zeitpunkt der Entstehung des KG-Anspruchs der 02.09.2008 ist (Tag nach Eintritt der AU) - so war das doch, wenn ich mich recht erinnere? Ich habe auf die §§ 44 und 46 SGB V hingewiesen, die hier für den Anspruch auf Krankengeld implizit genannt wurden (durch Verweis auf das BSG-Urteil B 1 KR 2/07 R, das ich im Telefonat noch nicht erwähnt hatte). Davon war die Dame allerdings nicht zu überzeugen, da diese beiden Paragraphen durch die Änderungen des GKV-WSG zum 01.01.2009 angepaßt worden seien.
Das habe ich jetzt gerade mal nachgesehen, und es stimmt. Nur: Es gilt doch nicht nur die Art des bestehenden Versicherungsverhältnisses, sondern auch die gesetzlichen Bestimmungen im Zeitpunkt der Entstehung des Krankengeldanspruchs - oder ist das nicht so? Sollte es, entgegen meinem Verständnis, in diesem Fall keinen Vertrauensschutz oder ähnliches geben?
Wir müssen jetzt relativ schnell reagieren, sonst muß mein Mann den Reha-Antrag zurückziehen und weiter Dinge über Ebay verkaufen, um sich irgendwie über Wasser zu halten - ohne unterhaltssichernde Leistungen geht halt nichts. Besteht irgendeine Möglichkeit, eine Eilentscheidung zu fordern?
Bin ziemlich genervt, weil ich davon überzeugt war, daß unsere Kasse sich nicht über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzen würde ... Falls jemand Hilfe weiß oder die Antworten auf meine Fragen kennt, wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße vom verzweifelten
Koulchen