Rückversicherung-Verrechnung mit Krankenhauskosten möglich?
Verfasst: 26.01.2009, 22:27
Wer kann mir bei folgendem Problem helfen oder hat vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich war von 1994-2006 bei einer großen deutschen GKK versichert. Danach bin ich durch
Arbeitslosigkeit, (ich war nicht gemeldet) und Naivität ohne Krankenversicherung durchs Leben
gelaufen. Nun habe ich zum 01.11.08 eine neue Stelle angenommen und muß mich natürlich wieder versichern. Meine neue KK benötigt für die Aufnahme eine Mitgliedsbescheinigung meiner letzten Kasse um mich umzumelden. Das heißt, nach SGB, erstmal rückversichern bis zum 01.04.2007, soweit, so ärgerlich!
Nun zum Punkt: Im letzten Jahr hatte ich einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt mit nicht
unerheblichen Kosten, die ich privat beglichen habe. Habe ich nun durch die Rückversicherung
Anrecht auf Rückerstattung (Verrechnung der Krankenhauskosten)?
Ist sowas evtl. gesetzlich geregelt? Welcher Weg kann bei einer Regelung auf Kulanz bestritten werden? Bei meinem Antrag zur Rückversicherung habe ich diesen Punkt noch nicht erwähnt um den Sachbearbeiter nicht unnötig zu verwirren...die Zeit drängt nämlich...hab trotzdem bisher noch keine Antwort bekommen! Außerdem weiß die KK noch nicht, daß ich nach erfolgreicher Rückversicherung sofort wechseln will. Mein Arbeitgeber steht mir natürlich auch auf den Füßen. Ich kann schließlich nicht unversichert arbeiten!
Über Erfahrungen und Tipps für den weitere Umgang mit meiner alten KK würde ich mich riesig freuen!
Ich war von 1994-2006 bei einer großen deutschen GKK versichert. Danach bin ich durch
Arbeitslosigkeit, (ich war nicht gemeldet) und Naivität ohne Krankenversicherung durchs Leben
gelaufen. Nun habe ich zum 01.11.08 eine neue Stelle angenommen und muß mich natürlich wieder versichern. Meine neue KK benötigt für die Aufnahme eine Mitgliedsbescheinigung meiner letzten Kasse um mich umzumelden. Das heißt, nach SGB, erstmal rückversichern bis zum 01.04.2007, soweit, so ärgerlich!
Nun zum Punkt: Im letzten Jahr hatte ich einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt mit nicht
unerheblichen Kosten, die ich privat beglichen habe. Habe ich nun durch die Rückversicherung
Anrecht auf Rückerstattung (Verrechnung der Krankenhauskosten)?
Ist sowas evtl. gesetzlich geregelt? Welcher Weg kann bei einer Regelung auf Kulanz bestritten werden? Bei meinem Antrag zur Rückversicherung habe ich diesen Punkt noch nicht erwähnt um den Sachbearbeiter nicht unnötig zu verwirren...die Zeit drängt nämlich...hab trotzdem bisher noch keine Antwort bekommen! Außerdem weiß die KK noch nicht, daß ich nach erfolgreicher Rückversicherung sofort wechseln will. Mein Arbeitgeber steht mir natürlich auch auf den Füßen. Ich kann schließlich nicht unversichert arbeiten!
Über Erfahrungen und Tipps für den weitere Umgang mit meiner alten KK würde ich mich riesig freuen!