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Kasse anerkennt weitere AU nicht.

Verfasst: 06.02.2009, 23:36
von elwe1977
Hallo zusammen !
Mein Mann war seit dem 22.07.08 krankgeschrieben ( Bandscheibenvorfall), im November war er in einer Reha-Klinik in Behandlung. Aus der Klinik ist er arbeitsunfähig entlassen worden. Am 23.12
hat er ein Schreiben von der KK bekommen, dass seine AU zum 31.12. endet und dass er sich Arbeitslos melden soll. Am 27.12. kommt er ins Krankenhaus (Blinddarm) und wird noch am gleichen Tag operiert. Am 31.12. wurde er entlassen und am 02.01. wieder stationer aufgenommen wegen einer Wundheilungsstörung. Im KH hat sich sein Zustand verschlechtet, er musste noch Mal am Dünndarm operiert werden. Nach der Entlassung hat ihn der Hausarzt weiter krankgeschrieben ( den Auszahlschein ausgefüllt mit der neuen Diagnose u.s.w.). Das KG wurde aber nur bis zum 31.12. gezahlt mit der Begründung- vom 01.01. hat er keine AUbescheinigung. Der Hausarzt hat dann für den 01.01. die AUbescheinigung ausgestellt. Anfang der Woche hat mein Mann den Bescheid gekriegt, dass seine AU bis zum 13.01.(Entlassungstag nach dem zweiten Krankenhausaufenthalt) anerkannt werden kann. Zur Zeit liegt er wieder im KH, wurde noch Mal operiert. Wann er raus kommt ist noch unklar. Der Arzt sagt , wenn es ihm schlechter geht, muss man schon wieder operieren.

Ich bin schon mit der ganzen Geschichte völlig überfordet!!! Was sollen wir tun?

Verfasst: 07.02.2009, 11:14
von Czauderna
Hallo,

in diesem Falle ist während einer besteeneden Arbeitsunfähigkeit für die Krankengeld gezahlt wurde eine weitere (neue) Arbeitsunfähigkeit hinzugetreten - dies bedeutet, dass Krankengeld weitergezahlt wird.
In dem beschriebenen Falle gibt die Kasse an, dass Ihr eine Krankmeldung fehlen würde.
wenn jemand am 31.12.2008 aus einer stationären Behandlung entlassen wird und am 02.01.2009 erneut aufgenommen wird kann mann nur theoretisch davon ausgehen dass am 01.01.,2009 Arbeitsfähigkeit bestanden hat. Ich kann hier nur empfehlen sich vom Krankenhaus bestätigen zu lassen
dass die Entlassung aus dem Krankenhaus am 31.12.2008 als
arbeitsunfähig vorgenommen wurde damit wird der Kasse auch das
(theoretsiche) Argument genommen.

Gruß

Czauderna

Verfasst: 07.02.2009, 23:19
von elwe1977
Hallo Czauderna,

danke dir für die Antwort. Das ,mit dem 01.01.09, haben wir schon gelöst. Das Problem ist, dass mein Mann am 13.01. aus dem Klinikum entlassen wurde, am 14.01. ist er beim Hausarzt gewesen, und der Arzt hat ihn weiter krankgeschrieben- "Bescheinigung für die Krankengeldzahlung" ausgefüllt. Die KK teilt mit dem letzten Schreiben mit: " ... Ihre Arbeitsunfähigkeit über den 31.12.2008 bis einschließlich 13.01.2009 anerkannt werden kann."
ich habe mit der KK telefoniert, sie sagen, dass sie diese Bescheinigung nicht haben.

LG

Verfasst: 09.02.2009, 23:26
von Czauderna
Hallo,
für was benötigt hier die Kasse ab dem 01.01. eine extra Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit - ich hab das doch richtig gelesen - er war
bis zum 13.01. in stationärer Behandlung ??
Das allein ist schon Nachweis genug !!!
Das der "Krankengeldauszahlschein" nicht bei der Kasse vorliegt ist zwar ärgerlich aber kein Beinbruch - einfach einen neuen hinschicken und
schon muss das mit der Krankengeldzahlung auch funktionieren.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.02.2009, 14:58
von elwe1977
Hallo,

nicht ab dem 01.01, sondern für den 01.01. An diesem Tag war er zu Hause.
Der "Krankengeldauszahlschein" wurde inzwischen gefunden und das Geld ausgezahlt!

LG